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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sal dieser Vorschlag überhaupt haben werde, und deshalb beab sichtige ich durch mein Amendement,Lichts anderes, als die Be schränkung aufzuhebcn, daß nur Ein Schneider, Ein Schuhma cher rc. ose in jedem Dorfe sein dürfe. Staatsministcr v. Kö nneritz: Obschon über das Con- cessionsrecht der Regierung gestern abgcstimmt worden ist, so muß ich doch auf die wiederholt zu erkennen gegebene Befürch tung, als werde die Regierung dieses Concessionsrecht stets nur zum Schutze der Städte ausüben, erklären, daß solches nie in der Absicht der Negierung gelegen hat und liegen kann. Wäre dies die Absicht, so würde ein Concessionsrecht im Gesetz gar nicht vorbehalten, vielmehr die Niederlassung anderer, als der genannten Handwerker auf dem Lande geradezu verboten wor den sein. Vielmehr mußte sie sich das Concessionsrecht nur deshalb Vorbehalten, damit nicht die Landgemeinden ihre Be fugnisse überschritten und mehrere Handwerker setzten, ohne das ein wirkliches Bedürfniß vorhanden wäre. Immer werden hier Interessen des platten Landes in Frage sein, die den Interes sen der Städte gegenüberstchen. Diese müssen gegenseitig ab gewogen und ausgeglichen, über diesen Conflict muß von einer unbecheiligten Behörde entschieden werden. Deshalb hat sich die Regieruug das Concessionsrecht Vorbehalten, keinesweges aber beabsichtigte sie, das Concessionsrecht nur zum Schutze der Städte zu gebrauchen. Aba. v. Thielau: In dieser Beziehung will ich nur an das erinnern, was die königl. Commissarien bereits in diesem Saale gesagt haben. . Abg. Braun: Nur ein Wort zur Widerlegung des Amen dements wollte ich mir erlauben. Ich glaube nämlich, daß die Gründe, die für dasselbe angeführt worden sind, sich auf einen einzigen reduciren lassen, auf den: Furcht vor der ersten Kammer. Das scheint mir nun eine seltsame Motive zu sein, um eine Bestimmung zu rechtfertigen, welche künftig Gesetz sein soll. Referent v. Hartmann: Ich muß bemerken, daß noch gegenwärtig meine Ueberzeugung darüber feststeht, daß der De putationsvorschlag den Vorzug verdienen dürfte. Die für das Amendement aufgestellten Gründe kann ich nicht theilen, da ich, wie ich bei dieser Gelegenheit auszusprechen mich veranlaßt finde, einer unbeschränkten Gewerbefreiheit, wozu das Amende ment am Ende doch führen würde, meinen Beifall zu schenken nicht vermag. Präsident!). Haase: Es würde zunächst über Annahme des Amendements des v. Thielau die Kammer zu fragen sein. Ich frage die Kammer: ob sie dasselbe annehmen wolle? Von 61 Anwesenden erklären sich 3! dar wider; das Amendement ist folglich mit einer Majorität von einer Stim me abgeworfen. Präsident v. Haase: Ich komme nunmehr auf das Braun'schr Amendement, welches sich an dies. §. anschließt, und wo nach dem Worte „Landgemeinde" gesagt werden soll: II. 23. „einschließlich der h. 20 der Landgemeindeordnung benannten Güter." Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich die Frage stellen: ob die Kammer dieses Amendement ge nehmigen wolle? Dasselbe wird mit 38 gegen 23 Stimmen verneint. — Präsident v. Haase: Nun wäre noch das Amendement des Abg. Klinger übrig; doch ersuche ich denselben sich zuvor zu erklären, ob er sich bei der Erklärung und Vorschlag des königl. Commissars beruhigen wolle. Abg. Klinger: Ich habe die §. 2 nicht anders verstanden, als daß das Verbietungsrecht der städtischen Innungen sich nur in dem Umfange bewegen soll, wo durch Special- Innungsar tikel oder andere Erwerbstitel ein Recht der Verkittung nachge- wiesen werden kann, und ich habe daher geglaubt, das Amen dement hier stellen zu müssen. Königl. Commissar 9. Merbach: Wenn dem Amende ment nichts weiter als nur eine Hinweisung auf §. 2 zum Grunde liegt, so dürfte es allerdings unbedenklich sein, wenn bei der Nedacrion die 2. §. in einer Parenthese mit angezogen würde. Abg. v. Thielau: Ich müßte mich durchaus gegen das Amendement erklären; denn augenscheinlich geht der Sinn des selben dahin, daß auch den Orten, wo nach §. 8 Handwerke sein können, dergleichen Verbietungsrechte auch künftig noch erercirt werden dürfen. Abg. Klinger: Ich muß den geehrten Abgeordneten ein halten, daß im 2. §. ausdrücklich eine Ausnahme enthalten ist. Es heißt hier: „In so weit nicht in denwon der diesfalls kom petenten Behörde bestätigten Special-Innungsartikeln dem Jnnungsbezirke ein weiterer Umfang früher ausdrücklich einge räumt worden ist." Der geehrte Abgeordnete hat sich ja damit einverstanden erklärt, indem derselbe selbst noch den Zusatz be antragte: „Zn so weit ein solches Besugniß erweislich ausgeübt worden ist." Ich glaube daher,, daß es nothwendig und ganz consequent ist, bei tz. 8 auf§. 2 Bezug zu nehmen. Secretair 9. Schröder: Ich glaube allerdings, es würde nicht nöthig gewesen sein, auf tz.2 hier Bezug zu nehmen, wenn die gedachte H. in der Fassung geblieben wäre, wie sie die hohe Staatsreg'erung vorgeschlagen hat, und zwar eben aus dem Grunde, weil die Special-Jnnungsartikel das Verbietungs recht,wohl niemals über den Bezirk der Stadt hinaus erstreckt haben. Allein durch das Amendement des Abg. Braun, daß auch andere Erwerbstitel für hinlänglich angesehen werden sol len. ein Verbietungsrecht zu begründen, hat die Sache eine andre Gestalt genommen, und aus diesen: Grunde möchte es nolhwendig sein, daß die Einschaltung des Abg. Klinger, eine Verweisung auf §. 2 hier bei h. 8 beigefügt werde. Abg. v. Thielau: Ich habe der geehrten Kammer zu überlassen, ob sie Verbietungsrechte da exerciren lassen will, wo Handwerker gesetzlich ausgenommen werden können. 2
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