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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Agb. V. Platzmann: Ich will nur bemerken, daß es vielleicht gerade im Interesse der Städte liegt, wenn das Ar beitsgebiet der Professionisten auf dem Lande auf verwandte Gewerbe ausgedehnt werden kann. Ich glaube, wenigstens hierin ein Mittel zu erblicken, daß die Zahl der Handwerker auf dem Lande nicht zu groß werde, daß vielmehr dann diejeni gen, welche ein mit einem andern Handwerke verwandtes Ge werbe treiben dürfen, eben so viel leisten werden, und auf den Dörfern leisten können, als zwei von verschiedenen Professionen. Das Gesetz soll übrigens den Zweck haben, den dringenden Be dürfnissen der Landbewohner abzuhelfen. Dieser Zweck ist selbst von den Gegnern des -Gesetzes anerkannt worden. Nun scheint bei einigen Gewerben dringendes Bedürfniß zu sein, daß eine Erweiterung derselben stattsinde. Man hat von dem Zimmermann und dem Tischler gesprochen, und ich will dabei stehen bleiben. Es bietet mir dieses Beispiel zwei Gegensätze des menschlichen Lebens, die Wiege und den Sarg. Wenn in einem Dorfe nur ein Zimmermann und kein Tischler ist, wird, nach bisheriger Handwerksaewohnheit, der Zimmermann keine Wiege und keinen Sarg machen dürfen., und das Dorf mithin llichts gewonnen haben. Abg. S örnitz: Wenn man behauptet hat, daß es bisher auf dem Lande gebräuchlich gewesen sei, daß ein mit einem an dern verwandter Handwerker auch solche Arbeiten, welche zu dem andern verwandten Handwerk gehören, habe fertigen dür fen , so ist das in der Ordnung; es aber gesetzlich auszusprechen, muß ich bedenklich finden, weil man vor jetzt noch dem Grund sätze huldigt, daß das Jnnungswesen aufrecht erhalten werden soll. Die Landmeister müssen zu einer Innung halten, und es folgt daraus, daß sie auch den Bestimmungen, welche jede In nung für sich hat, Folge geben müssen; sie müssen hinsichtlich ih rer Obliegenheiten und Pflichten den städtischen Meistern gleich gestellt sein. Wäre das nicht der Fall, so würde das Beden ken, was von mehren Abgeordneten vorgebracht worden ist, ein treten, daß z. B. der Schmidt sich förmlich zum Schlosser um wandelt', namentlich wenn das Halten von Gesellen noch über- dem erlaubt wird. Es würde somit wiederum ein Bedürfniß, was nicht vorhanden ist, für das Land in Anspruch genommen, und wie das Schlosserhandwerk würden viele solche Handwerke auf die Dörfer verpflanzt werden, deren sie, um den Zweck der gesetzlichen Vorlage festzuhalten, nicht benöthigt sind. Königl. Commissar D. Merbach: Die Debatte scheint sich auf einem unbestimmten Felde zu bewegen. Nach der Er klärung des Herrn Referenten ist es nicht die Absicht der geehr ten Deputation, daß die von ihr gegebene tz. 12 etwa ein indi- rectes Mittel sein soll, die Verbreitung der Handwerker auf dem Lande über das Bedürfniß hinaus, und über den Begriff, wie sie ihn über das Bedürfniß festgestellt hat, zu extendiren. Da bei, glaube ich, kann man sich beruhigen; und auf der andern Seite ist der Regierung nicht beigegangen, das, was bisher schon in dieser Beziehung auf den Dörfern bestanden hat und geduldet worden ist, zu beschranken; denn sonst wäre in dem Gesetzentwurf etwas darüber gesagt. Mithin ist die Gewißheit darüber vorhanden, daß es in Bezug auf diesen Punkt künftig bei dem Alten verbleiben soll, und es wird künftig eben so we nig wie bisher in die -Verhältnisse eingegriffen werden, welche jetzt allgemein sind, d. h. daß z. B. der Dvrfschmied, der Dorfzimmermann im Falle der Noth, und wenn kein Schlosser oder Tischler in der Nähe ist, die Arbeit verrichten könne, die ihm eigentlich nach den Zunftverhaltnissen nicht zusteht. Das kann man auf dem Lande nicht verhindern, und darum weiß ich nicht, was die Z. für einen Zweck habe. Um den Streit zu endigen, möchte ich daher der geehrten Kammer den Vorschlag thun, daß sie für den Wegfall der tz. stimmte; denn nutzen kann sie nichts, wohl aber viel schaden, weil der Begriff der Ver wandtschaft der Handwerke unter sich so schwankend ist, daß im concreten Falle allerdings Zweifel darüber entstehen werden. Referent v. Hartmann: Gegen den Wegfall mußte ich mich erklären, und daß die Z. nicht überflüssig, sondern noth- wendig in dem Sinne ist , den die Deputation genommen hat, beweist die Debatte und selbst der Widerspruch, den die Z. von den Abgeordneten der Städte erfahren hat; läßt man sie weg, so wird Widerspruch entstehen, und man wird später bei desfal- sigen Verhandlungen auf die Aeußerungen Rücksicht nehmen, welche in der Kammer gegen den Inhalt dieser tz. laut geworden sind. Staatsminifter v. Könneritz: Behörden, welche diese, Zweifel zu entscheiden haben, werden wohl nicht auf Aeu ßerungen Bezug nehmen, die gegen die Ansicht der Regierung über das, was bisher Praxis gewesen ist, sich ausgesprochen haben, sondern auf das, was der königl. Commissar ausge sprochen hat. Was die Sache selbst anlangt, so verkenne ich nicht das Interesse, was die Dorfgemeinden daran haben, daß von den Dorfhandwerkern auch andere mit ihrem Handwerk verwandte Arbeiten gefertigt werden können. Daß ein Zunft zwang nicht stattsinden soll, ist auch bereits von dem königl. Commissar bemerkt worden. Die Dorfgemeinden haben näm lich ein Interesse, damit sie die Arbeit gemacht bekommen, und damit sie nicht genöthigt sind, Handwerker anderer Art auf das Land zu ziehen. Allein dieser Grund fällt weg, wenn ein Handwerker der andern Art auf dem Lande bereits ist, und ich mache darauf aufmerksam, daß wenn der Satz ausgenommen wird, dies gegen das Interesse der Dorfgemeinden laufen kann. Gesetzt, man fühlte das Bedürfniß in einem Dorfe, einen Tisch ler zu haben, und es sind ein paar Zimmerleute in dem Dorfe, welche Tischlerarbeiten gemacht haben, so würde in Bezug auf diese tz. der Tischler, den man auffordern wollte, in das Dorf zu ziehen, sagen, er hatte keine Garantie dafür, daß er Arbeit erhalte, da die zwei Zimmerleute gleichfalls Arbeiten seines Ge werbes fertigten, und nach dieser Bestimmung darin geschützt werden müßten. Abg. Zenker: Ich halte es auch für sehr gefährlich, wenn diese tz. stehen bleiben sollte, umso mehr, wenn ich die tztz. 15 und 16 betrachte; denn nach diesen sollen die Dorfhand-
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