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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, n Kammer. Dresden, den Fünfte öffentliche Sitzung am 20. November 1839. Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der zweiten Deputation über den Gesetzentwurf die Er hebung der Steuern und Abgaben für das Jahr 1840 betreffend. — Abg. Puttrich: Ich weiß nicht, ob hier nach der Reihen folge, die im Deputationsbericht befolgt ist, verhandelt werden soll, weil unter 1 verschiedene Branchen aufgestellt sind, oder ob auch die directen Steuern schon vorher in Betracht ge zogen werden können. Präsident v. Haase: Es wird von dem Abgeordneten ab hängen, über welche Gattung von Abgaben er etwas erin nern will. Abg. Puttrich: Ich wollte mir erlauben, über die direc ten Abgaben etwas zu bemerken. Es wird mit großer Freude im Lande anerkannt werden, daß für die Zukunft ein großer Lheil der Abgaben und Steuern im 14Thalerfuß entrichtet werden soll, da es eine große Beschwerde verursachte, sie in Conventkonsgeld zu leisten, und zugleich in vielen Districtcn, vorzüglich im Erzgebirge, wegen der verschiedenen Mürrzsor- ten, welche daselbst im Umlauf sind, ein großer Verlust damit verbunden war. Aber man hat auch allgemein im Lande ge hofft, daß eine Verminderung der Steuern, da der glückliche Zustand der Staatskassen kein Geheimniß blieb, schon mit dem Jahre 1840 eintreten werde. Schon bei dem letzten Landtage wurde von einem der Herren Staatsminister erwähnt, daß vielleicht für dieZukunft ein Erlaß derCavallerie-Verpflegungs- gelder erfolgen könne. Ich sollte daher wohl glauben, daß un ter solchen Umständen diese Beitragsgelder aufgehoben und den Staatskassen überwiesen werden könnten. Es würde dadurch dem Lande eine große Erleichterung zufließen. Daher würde ich mir einen Antrag darauf zu stellen erlauben, daß schon für das Jahr 1840 die Cavallerie-Verpflegungsgelder in Wegfall kommen möchten. Referent Neiche-Eisenstuck: Ueber die Möglichkeit, dergleichen Erlasse zu gewähren, und was dem anhängig, hat die Deputation sich bei §. 3. und 4. ausgesprochen. Würde der Herr Präsident gestatten, daß schon hier darüber gesprochen werde, so würde ich um die Erlaubniß bitten, die 3. uni>4. 'schon jetzt vortragen zu dürfen. Präsident v. Haase: Dieser Antrag möchte wohl eher zu §. 3 und 4 gestellt werden. II 4. 23. November. 1839. Abg. Puttrich: Ich habe deshalb angefragt, in was für einer Reihefolge die Diskussion vor sich gehen soll. Präsident v. Haase: Ich habe nicht erkennen können, ob der Abg. Puttrich seinen Antrag lediglich darauf gestellt, daß sämmtliche Abgaben nach dem 14Thalerfuß zu zahlen; sollte jedoch derselbe mehr, nämlich einen Erlaß der Abgaben durch seinen Antrag beabsichtigen, so würde der Antrag bis zu den späteren §§. zu verschieben und der Abg. wohl damit einver standen sein, mit seinem Antrag bis zur 3. §. zu warten. Abg. Todt: Ich habe zwar nichts dagegen, daß die Dis kussion über den Puttrich'schen Antrag bis zur dritten Para- graphe verschoben werde; doch scheint es mir zweckmäßiger, gleich jetzt das Gutachten zu §. 3 und 4 mit zu verlesen, weil, wenn über die ersten beiden §§. abgestimmt werden sollte, dem Puttrich'schen Anträge leicht präjudicirt werden dürfte. Wäre aber der Herr Referent geneigt, h. 3 und 4 gleich jetzt mit zu verlesen, so bliebe der Puttrich'sche Antrag noch offen. Präsident v. Haase: Ein Bedenken ist nicht dabei, und der Antrag des Abg. Puttrich bleibt dann allerdings offen. Ref. Reiche - Eis enstuck trägt demnach Folgendes vor: §.3. Die Erhebung der Stempelsteuer erfolgt nach wie vor im 20 Guldenfuße. Alle übrige in Z.2de's vorangezogenen Finanzgesetzes namhaft gemachte Steuern und Abgaben, soweit sie zeither im 20 Guldenfuße normirt gewesen, ingleichen die in Z.2des gegenwärtigen Gesetzes erwähnten Beiträge sollendurch- gehends nach dem 14Thalerfuße und zwar, mit Ausnahme der Elbschifffahrtsabgaben, rückstchtlich deren das vermöge der Elb- schifffahrtsacte vertragsmäßig bestehende Werthsverhältniß zur Norm zu nehmen ist, ohne Zuschlag von Agio erhoben werden; es ist aber sowohl bei der Schlachtsteuer, als auch bei der Biermalzsteuer-Regie, ingleichen beim Elbzoll, von und mit Anfang des Jahres .1840 an, das bereits wegen der übri gen indirekten Abgaben ekngeführte vereinsländische Zollge wicht dergestalt in Anwendung zu bringen, daß s) die Schlachtsteuer nach den nämlichen Nominalge- wichtssatzen wie bisher, jedoch in Zollpfunden, d) die Biermalzsteuer für je 103 Zollpfund mit dem geordneten Abgabensatze von >— 16 gr. — im 14Lhalerfuße, abentrichtet werden mag, wogegen c) beim Elbzoll die Regulirung der künftigen Abgabe sätze sich auch auf die eintretende Gewichtsverän derung zu erstrecken hat. §. 4. Anlangend die nutzbaren Regalien / so werden die darunter mitbegriffenen Chaussee- und Brückengelder ebenfalls auf den Nennwerth nach dem 14 Lhalerfuße herabgesetzt. tz. 5. Unser- Finanz-Ministerium ist mit Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. — Zu §. 3 und 4.lauten die Motiven: VonderZekt an,wo der 14Thalerfuß zum landesgesetzlichen erhoben wird, folglich ' '1 .
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