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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Ha ässe: Der geehrte Abg. Reiche-Eisen stuck trägt an, daß in der Fassung der 15. ß. einige Worte ausgenommen werden möchten. Nämlich es soll der Anfang dieser §. so lauten: „von Bauen im Accorde — sein soll rc." (vergl. oben). Es handelt sich also um die Aufnahme der Worte: „im Accorde.'/ Unterstützt die Kammer diesen Antrags — Wird durch 28 Stimmen hinlänglich unterstützt. Abg. Putcrich: Ich werde auf das Wort verzichten, indem ich über eben das, was der verehrte Reiche-Eisenstuck beantragt har, sprechen wollte, wegen der Maurer - und Zim mermeister, es stimmt gleichmäßig mit meiner Gesinnung überein. Abg. Eisen stuck: Der Borwurf, der hin und wieder dem Deputatkonsgutachtcn ironisch und sarkastisch gemacht wurde, ist um so ungerechter, als die hohe Staatsregierung ja selbst bei Maurern und Zimmerleuten eine Ausnahme ge stattet, nicht zu Gunsten des Landes, denn es heißt nicht, wenn Brandunglück auf dem Lande entsteht, sollen sie nicht auf dem Lande arbeiten,, sondern umgekehrt, wenn die Stadt Unglück hat, sollen Maurer und Zimmerleute vom Lande her ein arbeiten. Denselben Grundsatz hat die Deputation ver folgt und noch weiter ausgeführt. Auch kann es nicht sein, daß man mit Maurern und Zimmerleuten eine Ausnahme hat festzustellen geglaubt, denn denken Sie sich, wie sich die Ver hältnisse gestalten können, wenn das vorliegende Gesetz über die Prüfung der Bauhandwerker, wenn das zur Wirksamkeit gelangt ist; wie die Verhältnisse sich gestalten können, wenn die ganze Veranstaltung der Bauschule eine höhere Ausbildung zur Folge hat. Da können die Fälle leicht eintreten, daß ge prüfte Maurer und Zimmerleute auf dem Lande sind, wäh rend sie rn den Städten des nächsten Umkreises nicht sind. Da schien es hart, wenn ich einen wollte binden an Meister in die Stadt, während er die Möglichkeit hat, einen Baumeister auf dem Lande zu erlangen. Ferner hat es mit diesen beiden Professionen auch noch besondere Verhältnisse, daß, während bei andern Handwerkern Gesellen gewöhnlich in dem Orte des Meisters wohnen, hier es umgekehrt ist; besonders in großen Städten kann man annehmen, daß von Maurer- und Zim mergesellen -A- nicht in der Stadt wohnen, sondern ihren festen Aufenthalt mehr auf dem Lande haben, um so mehr, da sie meistentheils verheirarhet sind. So scheint es, daß sich die Sache ausgebildet hat und darauf hinweist, daß ein anderes Verhältniß eintreten könnte und es keinen Nachtheil gewahre, weil doch immer Concurrenz Wünschenswerth ist und Concur- renz kann bei so großen Unternehmungen, wie Baue sind, nur in doppeltem Grade wünschenswerth sein. Ich würde eine große Härte darin finden, wenn in einem kleinen Orte, in einer kleinen Stadt, kein geschickter Baumeister wäre. Kön nen nun die Städter von geschickten Männern auf dem Lande bei Ausführung ihrer Baue Gebrauch Machen, warum will man sie nöthigen, diejenigen zu requiriren, welche ihnen in den Städten vorgeschrieben sind, das bei Bauen im Accord in II. 25. doppelter und verstärkter Maße hervortritt. Da muß die Con currenz an den Wenigstsordernden bei gleicher Sotididät mög lichst erleichtert und nicht erschwert werden. Wenn ferner er wähnt wurde etwas wegen der Töpfern und des Ofensetzens, so ist der Gegenstand von keiner so großen Erheblichkeit, aber factisch wahr ist K, daß wenn Oefen von fernher genommen werden, sehr häufig der Verfertiger der Oefen auch das Setzen besorgt. Das geschieht z. B., wenn aus Sachsen nach Böh men Oefen genommen werden, da sind mir Fälle vorgekommen; an eine böhmische Herrschaft sind Oefen geliefert worden von hiesigen Töpfern, und diese sind hingegangen, die Oefen zu setzen. Also muß doch wohl etwas daran liegen, daß der Verfertiger auch die Oefen setzt. Abg. Scholze: Ich wollte nur einen faktischen Zustand erwähnen, der sich in meiner Gegend bedeutend herausstellt, wegen der Zimmermeister. Es werden in meiner Gegend häufige Zulagen zu Gebäuden in Böhmen gemacht; diese Zu lagen werden gewöhnlich von sächsischen Meistern gefertigt. Den sächsischen Meistern war nun aber früher nicht erlaubt, innerhalb der städtischen Bannmeile ein solches Gebäude auf zustellen, nunmehro kann zwar jeder sächsische Meister in der Bannmeile diese Zulagen ausstellen, innerhalb der Städte darf er es aber nicht thun; eine solche Zulage soll dann ein aüdeker Meister aufstellen; so haben die Bauherrn besonders bei Brand unglück, gewöhnlich bedeutenden Schaden davon gehabt. Denn die Zimmermeister haben gewöhnlich dergleichen Zulagen ver zeichnet, wenn sie wußten, daß ein anderer Meister das Gebäude oder diese Zulage aufstellt; könnte nun der Land meister auch in die Stadt, so könnten dergleichen Gebäude zu gelegt werden, es sei wo es sei, und auch von demselben aus gestellt werden. Dadurch würden den Städten bedeutende Vortheile gewährt. Abg. v. v. Mayer: Ich habe nun noch einen einzigen Grund hinzuzufügen zudem, was der Abg. Eisenstuck bereits angeführt hat, um die Meinung der Deputation gegen die viel fachen Vorwürfe der Ercentricität zu rechtfertigen. Die De putation ist auch darum auf ihren Vorschlag wegen der Maurer-' und Zimmermeister geleitet worden, weil im Gesetze enthalten ist, es sei den städtischen Einwohnern unbenommen, sich ihre Bedürfnisse auf Bestellung auch von Dorfhandwerkern fertigen und abliefern zu lassen. Es ist also bereits allen städtischen Einwohnern erlaubt, sich von Dorshandwerkern Arbeit auf Be stellung liefern zu lassen. Nun ist es aber eine besondere Eigen- thümlichkeit, daß Maurer- und Zimmermeister Handwerke be treiben, welche Objecte haben, die nicht so transportabel sind, wie es mit denen der Schlosser, Schmiede, Tischler rc. der Fall ist. Es läßt sich eine Brand - oder Umfassungsmauer,, eine steinerne Treppe, überhaupt ein steinernes Haus nicht wie eine Kommode auf dem Lande bestellen und zu Wagen in die Stadt hereinbringen- Allein gleichwohl ist das Verhältniß dasselbe. Ebensowohl kann der Zimmermann eine Dachzulage, einen Dachstuhl u. s. w., ebenfalls auf Bestellung fertigen, aber es 1 *
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