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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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läßt sich dies doch nicht so fix und fertig in die Stadt bringen, wie z. B. Fenster oder eine Kommode. Die vollständige Gleich-- artigkeit des Grundes also, welcher der gesetzlichen Bestimmung wegen der übrigen auf Bestellung arbeitender Dorfhandwerker unterliegt, bei der Ungleichheit der Arbeitsprodukte, das ist der Grund, warum die Deputation auf ihren Vorschlag geführt worden ist, und die Mehrzahl der Mitglieder hat sich daher auch umsomehr mit dem Amendement des Abg. Reiche-Eisenstuck be freunden können, weil durch das Wort „im Accord" ungefähr dasselbe ausgedrückt wird, was in den Worten „auf Bestellung" liegt.- Abg. Puschel: Ich gebe gern zu, daß man eine Treppe und Mauer nicht in die Stadt hereinbringen kann, aber wohl die dazu bestellten Risse und die mechanische Bearbeitung des Aufsetzens wird schon in der Stadt besorgt werden können. Abg. Todt: Da schon mehre Deputationsmitglied-er, und zwar, wie mir scheint, hinreichend das Deputationsgutachten vertheidigt haben, so will ich mich nur auf einen kurzen Nach trag dazu beschränken. Wenn man der Deputation den Vor wurf gemacht hat, daß sie bei Begutachtung der vorliegenden Bestimmung ihre Principien, die sie schon mehrfach aufgestellt hat, verlassen habe,, so muß ich das wenigstens leugnen, indem vielmehr der Gesetzentwurf hierzu direkteste Veranlassung giebt. Nämlich es enthalt die ganze §. überhaupt eine Bestimmung, die, genau genommen, in das vorliegende Gesetz gar nicht gehö ren würde. Es spricht von Maurern und Zimmerleuten, von denen es schon seither keinem Zweifel unterworfen war, daß sie auf dem Lande existiren dürsten. Wenn sie also dessenungeach tet hiermit erwähnt worden sind, so ist dies jedenfalls nur ge schehen, weil sonst das Gesetz nicht würde vollständig sein. Die Deputation hat also nicht etwas Neues hier aufgestellt, oder ihr Princip verlassen, sie hat sich nur an den Gesetzentwurf gehal ten. Es liegt aber auch noch ein anderer Punkt vor, der bereits von dem Abg. Eisenstuck angedeutet worden ist, nämlich es hat die Regierung selbst sich eine Dispensation in Bezug auf die Maurer und Zimmerleute für Fälle, wo Brandunglück in den Städten stattsindet, Vorbehalten. Allein hätte die Deputation dabei stehen bleiben wollen, so hätte sie eine Bestimmung ge billigt, deren es gar nicht bedurft hätte. Denn wenn in einer Stadt ein Brandunglück von größerem Umfange entsteht, so be darf es der Dispensation der Regierung ohnehin unbedingt nicht, weil es schon die Nothwendigkeit erfordert, daß fremde Handwerker hereinkommen und außerdem der vollständige Wie deraufbau erst nach Jahrzehnten wieder erfolgen könnte. We nigstens ist mir das schon in mehren Städten vorgekommen. Hiernächst will ich noch einen Punkt erwähnen, der sich vorzüg lich auf das Bedürfniß der Bestimmung selbst bezieht. Es ha ben namentlich zwei Abgeordnete, nämlich aus Dresden und aus Zittau, die Behauptung aufgestellt, daß es an guten Bau gewerken in den Städten gar nicht fehle. Das laßt sich von Dresden und von Zittau aus wohl recht leicht behaupten; wenn man aber die kleinern Städte im Auge hat, so laßt sich ebenso gut das Gegentheil darthun. Ich kenne zwei solche Städte, wo es schon seit längerer Zeit wenigstens an guten Maurermei stern gefehlt hat, so daß man in die Nothwendigkeit versetzt ge wesen ist, bei Bauten einen Baumeister vom Lande hereinzuzie- hen. Es gab einen solchen, der viel Geschicklichkeit besitzt, da er deshalb z. B. auch bei Bauten, die von der Straßenbaucom mission besorgt werden, verwendet wird. Dieser Fall würde gar nicht vorkommen können, wenn der gethanc Vorschlag eine Annahme fände. Uebrigens glaube ich, daß es einer weitern Vertheidigung des Deputationsgutachtens Seitens derDeputa- tionsmitglieder gar nicht mehr bedürfen wird, da der Abg. Reiche-Eisenstuck für dasselbe aufgetreten ist, und seine Bevor wortung übernommen hat; was von dorther gewiß nicht ge schehen sein würde, wenn dieses Gutachten nicht alle Berücksich tigung verdiente. Eben deshalb fühle ich mich schon durch Dankbarkeit verpflichtet, das Reiche-Eisenftuck'sche Amende ment anzunehmen, was mir übrigens auch recht wohl gefal len hat. Königl. Commissar v. Merbach: Es sind zur Vcrtheidi- gung des Amendements der Deputation Bemerkungen erfolgt, welche an und für sich als Betrachtungen hohen Werth haben würden, und der Regierung nicht entgangen sein dürften, wenn allewcile der Zweck der Gesetzgebung der gewesen wäre, eine Umgestaltung der gewerblichen Verhältnisse überhaupt einzulci- ten. Allein bei dem beschränkten Zwecke, den dieser Gesetz entwurfhat, hat sie sich nicht getrauen können, in Beziehung auf zwei einzelne Gewerbe Bestimmungen vorzuschlagen, die eine gänzliche Aufhebung der bisherigen sowohl auf gesetzlicher Verfassung, als auch der auf landesherrlich bestätigten Jn- nungsartikeln beruhenden Rechte der in Frage stehenden Ge werbe zur Folge gehabt haben würden. Ich muß bemerken, so viel mir in meiner Praxis bestätigte Jnnungsartikel von Mau rer- und Zimmerinnungen vorgekommen sind, diese alle, die erpresse Bestimmung enthalten, daß Niemand innerhalb der städtischen Bezirke einen Bau unternehmen dürfe. Könnte auch gegen die in Frage stehende nach dem Vorschläge der De putation aufzuhebende Einrichtung rücksichtlich der genannten Handwerke, nach den jetzigen Zeltbedürfnissen, manches erin nert werden, wie denn überhaupt wohl manches anders sein könnte, so muß ich doch der Ansicht des geehrten Abg. Braun beitreten, daß, wenn man auf dem Gesetzgebungswege wegen dieser beiden Gewerbe eine radikale Reform einführen wollte, man ohne eine wahre Ungerechtigkeit zu begehen, bei ihnen allein nicht stehen bleiben, und schwerlich auch die an dern Handwerke, bei denen sich vielleicht ähnliche Rücksichten cinstellen würden, nicht übersehen darf. Daher würde eine Bestimmung, wie sie die geehrte Deputation in ihrem Amende ment vorgeschlagen hat, theils nicht in den Bereich dieses Ge setzes gehören, theils aber auch als eine exccptionelle Bestim mung blos für die betreffenden Gewerbe nicht ausreichend sein, und kann ich mich deshalb Seiten der Regierung mit dem Amen dement nicht einverstanden erklären. In Bezug auf die Er innerung dcs geehrten Abg. Todt, daß ja dasselbe schon in dem
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