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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den Worten: „sich ihre Bedürfnisse auf Bestellung auch von Dorfhandwerkern," der Satz: „von auswärtigen städtischen Handwerkernendlich nach den Worten: „nicht weniger auf Bestellung von den Dorf-," „oder andern städtischen." Abg. Reiche-Eiscnstuck: Zu dem Braun'schen Amen dement würden nun noch die Worte: „auf Accord" kommen. Es ist mein Amendement bereits angenommen und in den Pa ragraphen aufznnehmen. Abg. Mei sei: Das Amendement ist wohl unterstützt, und demnach würde noch darüber gesprochen werden können. Präsident I). Haase: Der Antrag ist zur Zeit noch nicht unterstützt und ehe darüber gesprochen wird, habe ich zu fragen, ob der Antragsteller zur Motivirung seines Antrags etwas an führen wollte. Abg. Braun: Da einmal das Verbietungsrecht der städ tischen Innungen, der Maurer, Zimmerer und Töpfer gegen die Dorfmeister dieser Handwerke aufgehoben ist, so bleibt nach Recht und Billigkeit nichts weiter übrig, als daß auch das ge gen die städtischen Meister, das einer Stadt gegen die andere, aufgehoben werde. Präsident v. Haase: Wird dieses Amendement von der Kammer unterstützt? — Wird vollständig unter stützt. — Abg. Mei sei: Ich erlaube mir eine einzige Bemerkung bei der Gelegenheit, daß, wenn das Amendement angenommen, ein ganz neues Gesetz gegeben wird, was gar keine Be ziehung auf das gegenwärtig vorliegende hat. Hier handelt es sich um Gewerbeverhältnisse auf dem Lande; durch dieses Amen dement aber werden sämmtliche Verhältnisse der städtischen In nungen beeinträchtigt; inwieweit das hierher gehört, weiß ich nicht. Ich will ganz ununtersucht lassen, ob es zum Vortheile oder Nachtheile der Städte oder des Landes geschieht; aber ich glaube, es kommt etwas hier herein, woran Niemand gedacht hat, und in die Gesetzesbestimmung wird etwas Fremdartiges hereingebracht. Ich kann kaum glauben, daß essachgemäßsei, wenn man aus einem Gesetze Veranlassung nehmen will, an dere, die noch gar nicht zur Sprache gekommen ssr'nd, über den Haufen zu werfen. Abg. Braun: Ich muß dagegen erinnern, daß, da ein mal eine fremdartige Bestimmung in das Gesetz gebracht ist, wie vorhin vom Abg.Todt richtig bemerkt worden, auch hier ein mit die- serBestimmung in Verbindung stehender Gegenstand zur Sprache kommen kann, ob er gleich vielleicht in ein anderes Gesetz gehört hätte. Mindestens ist es räthlich, daß die vorgeschlagene Be stimmung, welche auf Recht und Billigkeit beruht, zur Sprache gebracht werde. Wäre die Disposition in der tz. 15, wie sie von der Deputation vorgeschlagen ist, nicht vorhanden, so würde ich auch Bedenken getragen haben, zu wünschen, daß mein Vor schlag angenommen werde. Königl. Commiffar l). Merbach: In Beziehung auf die Stelle: „Es bleibt unbenommen rc." glaubeich dem Abg. Braun zur Beruhigung entgegnen zu dürfen, daß darüber jetzt schon gar kein Zweifel obwaltet, daß die städtischen Einwohner berechtigt sind, sich ihre Bedürfnisse aus andern Städten kom men zu lassen, nur daß der fremde städtische Handwerker nicht selbst in andern Städten arbeiten darf. Also darin würde wohl durch die Bestimmung, die die geehrte Deputation in Vor schlag gebracht hat, nichts geändert werden, und insofern scheint es einer ausdrücklichen Bestimmung hierüber nicht zu bedür fen. Abg. Braun: Es sind mir einige Falle in der Praxis vorgekommen, die allerdings das, was der königl. Commiffar aussprach, bestätigten. Jedoch geht mein Amendement nicht allein auf die fragliche Bestimmung, sondern auch darauf, daß man überhaupt den städtischen Maurern, Zimmcrmeistern und Töpfern dasselbe gestatte, was den genannten Dorfhandwerkern eingeräumt werden soll. Und wenn nun die Bestimmung, welche der königl. Commissar bemerkte, durch ein Gesetz noch nicht ausgedrückt ist, so würde sie hier in dasselbe recht füglich ausge nommen werden können. Es scheint mir dies vorzüglicher, als den darüber mitunter schwankenden Gerichtsbrauch bestehen zu lassen. Königl. Commissar v. Merbach: Das ist allerdings nicht Rechtens, daß Maurer und Zimmerleute aus girier Stadt in die andere arbeiten dürfen, also insofern würde sich eine Un gleichheit Herausstellen, wenn die vorgeschlagene Bestimmung der Deputation angenommen würde, und nicht auf dieselbe Weise eine gegenseitige Gleichstellung der Maurer- und Zim mermeister in den Städten erfolgte. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter spricht, so würde ich die Annahme des Amendements zur Abstimmung bringen. Ich bemerke, daß dadurch das Reiche-Eisenstuck'sche nicht beeinträchtigt wird. Ich frage: Will die Kammer das Amendement des Abg. Braun annehmen? — Wird gegen 9 Stimmen angenommen.— Präsident v. Haase: Es hatte noch zu Anfang der Dis- cussion der Abg. Schmidt ein Amendement angekündigt in Be ziehung auf die Strafe, welche diejenigen Dorfhandwerker tref fen solle, welche zur Ungebühr ihre Handwerksarbeit in die Städte einbringen. Derselbe kündigte es als eventuell an, dasselbe würde noch offen stehen. Abg. Schmidt: Ich will es mir zu §. 36 Vorbehalten, in Ansehung der Competenz der Behörden. Präsident v. Haase: Ich würde nun die Frage zu stellen haben: Will die Kammer, daß die 15. welche uns die Re gierung in der Gesetzvorlage gegeben hat, wegfalle und an de ren Stelle die 15. §. der Deputation trete? -- Wird gegen 20 Stimmen angenommen. — Referent v. Hartmann verliest tz. 16.
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