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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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diese Bestimmung durchgehen würde, wollte die Deputation die §. 28 unverändert stehen lassen; obwohl ihr nicht entging, daß diese §. auch sonst einige Jnconvenienzen mit sich führt, und um mit den Vorschlägen der Deputation zu tz. 8, 9, 10 und 11 völlig zu harmoniren, einer genaueren Redaction anheim zu geben sein dürfte. Nun hat sich zwar eine Majorität derKammer für den Wegfall der Concessionen wirklich erklärt, und wenn ich voraussetzen dürfte, daß dieser Beschluß zur Ausführung käme, so würde ich für §. 28 stimmen; da mir aber das sehr zweifelhaft geworden ist und zweifelhaft bleibt, so sehe ich mich genölhiget, auch diesmal, wie bei tz. 8, gegen die tz. 28 zu stimmen. Referent v. Hartmann: Die MinoritätderDeputation hat vorausgesetzt, daß durch den vorliegenden Gesetzentwurf nach seiner vollständigen Berathung der Hauptzweck desselben eine zeitgemäße Erweiterung des Gewerbebetriebes auf dem Lande, deren NothwendigkeiL nach dem gegenwärtigen Cul- turzustande so fühlbar ist, werde erreicht werden. Ist dieses der Fall, so bedarf es zu Erreichung jenes Zwecks weiter nicht der Beförderung desselben durch Acquisitivverjahrung. Viel mehr glaubt die Minorität, daß, wie schon im Berichre ange führt worden, eine solche Verjährung gegen ein, die bestehen den Verhältnisse nach dem Zeitbedürfnisse regulirendes Gesetz nicht zu begünstigen, am wenigsten durch das Gesetz selbst zu autorisiren sei. Sie hat sich daher hier gegen die Ansicht der Majorität aussprechen müssen, und zwar um so mehr, als, wie von dem Herrn Königl. Commissar es angeführt worden, eine solche fernerweit gestattete Verjährung fortdauernde Unge wißheit des Rechtszustandes herbeiführen würde. Auf die Frage des Präsidenten wird §. 28 gegen 26 und Z. 29 gegen 9 Stimmen angenommen. §30. Dingliche Berechtigungen gewisser Grundstücke auf dem Lande zum Kram, zum Backen, Schlachten, oder zum Betrieb des Schmiedegewerbes, sind, wenn sie nicht entweder auf ausdrücklicher Erlaubniß oder Anerkennung der Regierung oder rechtskräftiger Entscheidung beruhen, ebenfalls in der §.28 vorgeschriebenen Maße nachzuweisen. Die Motiven lauten: sü §§. 30., 31. und 32. (Man vergleiche §§.30., 31., 32., 33. des vorigen Gesetzentwurfs). Die hier ausgesprochenen Grundsätze, welche schon bisher inAnwendung auf die nach dem Mandate vom 29. Januar 1768 stattgefundenen Verhältnisse in der Praxis gegolten haben, bedurften keiner Abänderung, weil sie mir dem durch gegenwärtiges Gesetz zu erweiternden Gewerbebetrieb auf dem Lande eben sowohl vereinbar sind und demselben keineswegs als eine etwanige neue Beschränkung ent- gen stehen. Die Deputation sagt: So viel die Fassung der §. 30 anlangt, so war man der Meinung, es werde die Aufrechthaltung der darin erwähnten dinglichen Berechtigungen nicht blos indirect, sondern direct aus zusprechen, und aus diesem Grunde der §. folgende Fassung zu geben sein: Dingliche Berechtigungen gewisser Grundstücke auf dem Lande zum Kram, zum Kacken, Schlachten oder zum Be il. 26. trieb des Schmicdegewerkes find aufrecht zu erhalten, wenn sie entweder auf ausdrücklich.w Erlaubniß oder Anerkennung der Regierung oder rechtskräftiger Entscheidung beruhen, oder in der §. 28 vorgeschriebenen Maße nachgewiesen wer den- Doch würde sich auch hierbei die Ansicht der Deputa tion in dem vorstehend zu §§. 27, 28 und 29 berührten Falle, wenn nämlich der zu §. 9 flg. beantragte Wegfall des Conces- sionssystems nicht die Genehmigung derKammer erlangen soll te, insoweit spalten, daß, wenn alsdann die Majorität der De putation sich für Wegfall der §.28 erklärte, sie auch mit der hier darauf genommenen Beziehung sich nicht ein-verstehen, da her der beantragten Fassung der §. 30 nur bis zu dem Worte „erhalten" beistimmen, dessen weiterm Inhalte von den Worten an, „wenn sie entweder" bis zum Schlüsse der Z. hingegen ihre Zustimmung versagen würde. Abg. v. Lhie lau: Wenn ich das Deputationsgutachtcn richtig verstanden habe, so beantragt die Deputation, diese §. ste hen zu lassen, sobald ihrer Ansicht über die Concessionen von der Kammer beigetreten würde. Die Deputation beantragt auch die §. 30 stehen zu lassen, wo die dinglichen Berechtigun gen auf dem Lande unter dieselbe Kategorie gestellt werden, wie die persönlichen Rechte. Wenn Jemand ein Grundstück be sitzt, worauf das Recht zum Backen oder der Betrieb einer Schmiede ruht, so würde er das Recht binnen 5 Jahren verlie ren, wenn es nicht entweder auf ausdrückliche Erlaubniß oder Anerkennung der Regierung oder rechtskräftiger Entscheidung beruht. Ich kann das nicht verstehen. Was ist ausdrückliche Erlaubniß der Regierung? Es kann nichts anders heißen, als er muß um Concession nachgesucht, und die Regierung dieselbe ertheilt haben. Sonst weiß ich nicht, was die Erlaubniß der Regierung sein soll. Was ist Anerkennung der Regierung? Versteht man darunter, wenn Streit gewesen ist? Beider rechtskräftigen Entscheidung ist das klar; da muß Jemand ei nen Proceß gehabt haben. Ich bitte die Staatsregierung um Aufklärung, was unter ausdrücklicher Erlaubniß oder Aner kennung der Regierung zu verstehen sei, damit man wisse, wo rüber man abstimmen soll. Königl. Commissar v. Merbach: In §. 27 und 28 stehen die Gerechtsame, welche entweder auf einer ausdrücklichen Anerkennung der Regierung, oder, zwar nicht auf einem aus drücklichen Rechtstitel, doch auf Verjährung und Herkommen beruhen. Auch die in §. 30 angeführten Berechtigungen ge hören entweder zu denen, die auf die in §. 28 vorgeschriebene Weise nachgewiesen werden müssen, das heißt: die auf dem Her kommen beruhen, oder zu denen, die auf ausdrücklichen Acqui- süionsriteln beruhen. Darunter gehört denn auch die ausdrück liche Erlaubniß der Regierung. Es ist also bloß ein Unter schied zu machen, zwischen ausdrücklichen Rechtstiteln und Erwerbung durch Verjährung. Unter dem erstem können begriffen sein alle Privilegien, oder Concessionen, oder Entschei dungen der Regierung bei vorgewesenen Streitigkeiten. Aus drückliche Rechtstitel beruhen in der Regel auf vorhandenen Ur- 3
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