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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Z. 32 anzunehmen sei. Stimmt die Kammer hierin der De putation bei? — Einstimmig Ja. — h. 33. Äon Publikation dieses Gesetzes an können neue dingliche Gcwcrbsberechtigungen auf dem Lande durch Verjäh rung, selbst durch unvordenkliche, nicht weiter erworben werden. Die Motiven lauten: sü §. 33. Da durch die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes der Gewerbsbetrieb auf dem Lande überall nach dem Bedürfnisse des Orts regulirt werden kann, insbesondere durch 28. die Gelegenheit gegeben ist, den sactischen statuin gno in einen gesetzmäßigen zu verwandeln und endlich dingliche Ge werbsbefugnisse auch ferner noch durch ausdrückliche Eoncession zu erwerben, nicht verboten ist, so verliert die Acquisition der selben durch Verjährung für die Zukunft ihren praktischen Nu tzen und es wird sich daher rechtfertigen, die mit der Bescheini gung derselben allemal verbundenen Weiterungen fürs künftige abgeschnitten zu haben. Abg. v. v. Mayer: Ich werde für die gegenwärtige Z. stimmen, aber nur aus dem Grunde, weil es sich hier umding - liche Gewerbeberechtigungen handelt. — Zwar zog schon, beiß. 28 der königl. Eommissar die Z. 33 an, und hielt es für conse- quent, die §. 28 nicht anzunehmen, da man doch auch in §. 33 die Jmmemdrialverjährung aufheben wollte. Allein zu meiner Rechtfertigung muß ich bemerken, daß ein großer Unterschied zwischen beiden stattsindet. Dort in Z. 28 ist die Rede von der Erwerbung der natürlichen Freiheit, hier von Erwerbung eines Vorrechts; denn eine dergleichen Berechtigung ist immer gewissermaßen exclusiver Natur. Daher kann ich ohne Inkon sequenz für die tz. 33 stimmen, ungeachtet ich gegen tz. 28 ge stimmt habe. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 33 an? — Einstimmig Ja.— §. 34. Fabriken und Manufakturen haben, wo derglei chen auf dem Lande schon vorhanden sind, auch fernerweit daselbst zu verbleiben. Die Errichtung neuer dergleichen auf dem Lande ist, wie bisher, an die Eoncession der Regierungsbehörde gebunden. Die Motiven lauten: »<l ß. 34. Es wäre zwar sehr erwünscht gewesen, wegen des Fabrikwesens überhaupt oder wenigstens wegen des Fabrik betriebs auf dem Lande ausführlichere gesetzliche Bestimmungen geben zu können, da es an selbigen zur Zeit noch fehlt. Allein, da solche wiederum ohne eine neue, allgemeine gesetzliche Regu- lirung der Gerwerbsverhaltnisse durch eine vollständige Ge ro e r b s o r d n u n g einer sichern Basis ermangelt haben, und nur aus dem Zusammenhänge gerissen sich dargestellt haben würden, so hat man für jetzt, wo es noch nicht an der Zeit ist, eine allgemeine Gewerbsordnung aufstellen zu wollen, davon abgesehen und sich darauf beschränken müssen, es diesfalls noch bei den bestehenden Grundsätzen, welche dem Fabrikbetriebe auf dem Lande' keineswegs hinderlich sind, bewenden zu lassen, und die hierauf bezügliche Vorschrift des Mandats vom 29. Januar 1767 §. HI. unverändert wieder qufzunehmen. "Die Deputation sagt: In §. 34 dürfte, zu Vermeidung alles Zweifels über die Absicht hierbei, statt des Ausdrucks: H. 26. „haben —zu verbleiben," zu setzen sein: „können - verbleiben". PräsidentV. Haase: Ist die Kammer mit dem Gutach ten der Deputation einverstanden? — Einstimmig Ia. — Präsident!). Haase: Nimmt sie Z. 34 mit dieser Verän derung an? — Ei n st immig Ja. — h. 35. In den Schönbur,gischen Receßherrschaften vertritt in den §§. 10. II. 12.16. 22. und 28. bezeichneten Fällen die Gesammt-Kanzlei zu Glauchau die Stelle der Regierungsbe hörde- Die Rekurse gegen ihre Resolutionen gehen unmittel bar an das Ministerium des Innern. Referent v. Hartmann: Nach den Motiven bedarf diese Z. keiner besonderen Erläuterung, und die Deputation sagt in ihrem Berichte Folgendes: Aus der H. 35 würde für den so eben zu Z. 32 berührten Fall, die Deputation den Wegfall der Beziehung auf §. 28 beantragen müssen. Allein auch diese Bemerkung erledigt sich durch Annahme der §. 28. Königl. Eommissar l). Merb ach: Ich bitte das Präsi dium um das Wort. Wahrend der Gesetzentwurf hier der Kammer vorliegt, ist von der Gesammtcanzlei zu Glauchau ein Bericht an das Ministerium des Innern eingegangen, worin im Namen des Gesammthauses Schönburg gegen die§. recla- mirt worden ist, weil darin nicht alle §Z. allegirt worden, seien, worin des Concessionsrechts der Regierungsbehörden Erwäh nung geschieht. Es sind dies außer dem citirten noch die §Z,3, 26 und 34; und hat man dies von Sekten der Gesammtcanzlei zu Glauchau für eine Beeinträchtigung der Gerechtsame des Hauses Schönburg ansehen wollen. Da es nun keineswegs die Absicht der Regierung gewesen ist, dem Hause Schönburg hierbei zu nahe zu treten, solhabe ich, um zugleich dieser Be schwerde abzubelfen, zu erklären, daß §ie Weglassung jener blos.aus Versehen bei der Redaction erfolgt ist und daß die ßH.3, 26 und 34 noch zu inseriren sein werden. Referent v. Hartmann: Für den Augenblick weiß ich nicht, ob dies bei tz. 3 zweckmäßig sein würde; aber bei §. 26, wo die Deputation bereits mit Zustimmung der Kammer eine andere Fassung vorgeschlagen hat, in Folge deren rücksichtlich der wegfallenden Concessionsertheilung auch die Beziehung auf die Regierungsbehörden ausgeschieden worden ist, dürfte dar auf nicht einzugehen sein. Königl. Eommissar 0. Merb ach: Ich meinte vorhin den Gesetzentwurf, wie er vorliegt, nicht wie er sich in Folge der ständischen Berathung gestalten möchte. Präsident l). Haase: Es würde demnach einer weitern Bemerkung nicht bedürfen, da die Erklärung der hohen Staats regierung selbige überflüssig macht; daher habe ich nur noch 3*
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