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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Land abgeschafft; aber nie müssen wir an eine Möglichkeit von deren Wiedereinführung denken, die auch nicht nöthig sein wird, da bei unfern jetzigen guten Einrichtungen Einschleifungen schon ohnedem werden verhindert werden. Deshalb wünsche ich den Wegfall dieser beiden Zeilen und bitte den geehrten Herrn Präsi denten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Es würde dieser Antrag eigentlich weiter nichts als eine Verneinung des Satzes sein: „Es bleibt jedoch Vorbehalten," (stoben) und ich glaube, der Zweck des Abgeordneten wird erreicht werden, wenn ich bei der Fragstellung den Satz theile. Abg. Schwabe: Damit bin ich zufrieden gestellt. Abg. Todt: Es kommt zwar nichts darauf an, wenn der letzte Abschnitt, auf den Vorbehalt des Finanzministeriums, nicht zugleich mit dem ersten zur Abstimmung gelangt; allein ich muß dessenungeachtet schon hier bemerklich machen, daß der Wegfall der beiden ersten Zeilen, wie sie der Abg. Schwabe wünscht, mir doch bedenklich scheint, obgleich ich sonst nicht für Bevorwortung solcher Maßregeln bin, deren Ausübung in Willkühr ausarten kann. Im Gesetz ist ausführlich angege ben, daß, wenn auf der einen Seite eine Erleichterung zuge standen wird, andrerseits auch Controlmaßregeln getroffen wer den müssen, durch welche der Mißbrauch einer Freigebung mög lichst verhütet wird. Ich habe daneben die beiden ersten Zeilen nur als eine Drohung betrachten können, die vielleicht nur in sehr seltenen Fallen zur Ausübung gelangen wird. Läge aber ein Fall der Art vor, so sehe ich auch kein Bedenken darin, daß die Wiedereinführung der Salzconscrkption, eben für diesen ein zelnen Fall, ausgesprochen werde, damit nicht eine allgemeine Maßregel nöthig würde und das ganze Land darunter leiden müßte. Staatsminister v. Ze schau: In Beziehung auf meine Aeußerung von vorhin in Betreff der Abstimmung über die I.A. scheint mich der Herr Referent mißverstanden zu haben. Meine Meinung ist nicht die gewesen, die Abstimmung über den zwei ten Lheil derselben auszusetzen, sondern sie ging lediglich auf das Amendement der Deputation, welche den Zusatz vorge schlagen hat: „Insoweit nicht in Z. 15 eine Ausnahme getrof fen wird." In Ansehung des ausgesprochenen Wunsches, es möchten die Worte: „Es bleibt jedoch unserm Finanzministerium in dem §. 10 zu erwähnenden Falle deren temporelle Wieder einführung Vorbehalten," aus der §. weggelassen werden, so glaube ich, was auch in der bisherigen Kammerpraxis begrün det ist, daß es wohl nicht rathsam sein möchte, die Abstimmung über die tz. theilweise vorzunehmen. Es ist das wohl ein Amen dement, was zur Unterstützung gebracht werden muß. Denn das Amendement geht dahin, die gedachten Worte auszulassen; es bezweckt folglich die Z. zu verändern. Präsident ll). Haase: Ich muß hierauf bemerken, daß es efter schon der Fall gewesen ist, bei dem Anträge theilweise einen Satz wegzulassen, diesen, ohne Unterstützung des Antrags zu fordern, bei der Fragstellung zu cheilen. Indessen bin ich selbst der Ansicht, daß, wenn von einem Mitglieds ein Satz theilweise bestritten und wegzulassen verlangt wird, es ange messener ist, zu einem solchen Antrag die Unterstützung der Kammer zu fordern, weil dies Gelegenheit giebt, von mehren Selten über Weglassung oder Beibehaltung des fraglichen Satzes ausführlicher sich auszusprechen. Ich frage daher die Kammer, ob sie will, daß die von dem Abg. Schwabe bean tragte Weglassung der Worte: „Es bleibt jedoch Vorbe ¬ halten" als ein Amendement zu betrachten sei? — Die Kam mer erklärt sich einstimmig dafür. — Präsident v. Haase: Da man es sonach als ein Amende ment ansieht, so würde ich nun auf Unterstützung desselben die Frage richten. Abg. v. Thielau: Ich muß mir eine Anfrage an den Herrn Referenten erlauben. In der letzten Zeile dieser tz. des Ge setzentwurfs steht, daß die einzelnen Consumenten nur aus dem Salzschanke ihres Wohnorts ihr Salz entnehmen dürfen, wah rend allen andern fteigegeben ist, aus jeder Niederlage ihren Bedarf zu holen; der einzelne Consument hingegen ist nur an den Salzschank seines Wohnorts gewiesen. Darf ich daher bit ten, daß mir von Selten des Herrn Referenten die Gründe der Staatsregierung mitgetheilt werden, welche vorgewaltet haben, um den einzelnen Consumenten auf seinen Wohnort zu be schranken, und ihm nicht gestatten, seinen Bedarf in-einem be nachbarten Schanke zu holen. Präsident v. Haase: Ich würde mir nun erlauben, das Amendement des Abg. Schwabe zur Unterstützung zu bringen. Es sollen nämlich in der 1. §. die Worte wegfallen: „ES bleibt jedoch unserm Finanzministerium in dem §. 19 zu erwähnenden Falle deren temporelle Wiedereinführung vorbehalten." Ich frag'e die Kammer, ob sie das Amendement unterstützt? — Außer dem Antragsteller erhebt sich Niemand zur Unter stützung. — Referent Abg. Todt: Auf dieAnfragedes Abg. v.Thielau habe ich zu bemerken, daß wohl von Aufrechthaltung der Pri vilegien nicht die Rede sein kann, wenigstens so weit die Depu tation ihre Anträge gestellt hat, sondern daß es hierbei sich ledig lich um Ausführung einer Centralmaßregel handelt. Jeder einzelne Ort als solcher ist wohl berechtigt, für seinen Salzbe- darf eine Niederlage zu wählen, welche er will- Hingegen die Einwohner eines Orts sind an den Schank ihres Wohnortes gewiesen, damit übersehen werden kann, inwieweit nicht Ein schleife stattfinden. Ich wüßte nicht, wie sonst eine Controle zu treffen wäre, ohne daß ein Ort der Wohlthat der Aufhebung der Salzconscriptivn verlustig gemacht würde. Präsident, v. Haase: Wenn Niemand weiter spricht, würde ich zur Abstimmung vorschreiten. Ich setze voraus, daß die Deputation damit einverstanden sei, daß nach dem Vor schläge des Herrn Staatsministers Vorbehalten bleibe: „auf den vorgeschlagenen Zusatz zurück zu kommen," wenn auch jetzt
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