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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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es bei folgerechter Durchführung des Princips in Ansehung der Abgabe vom Salz auch nicht anders gehalten werden. Es tann demnach die Deputation ihre Ansicht nur dahin auS- sprechen, daß in dem neuen Gesetze der zeitherige Modus, die ^alzpreise je nach den einzelnen Niederlagen und also unter Be rücksichtigung der Distanzen zwischen den Berkaufsorten und den Cocturen zu reguliren, gänzlich zu verlassen, für alle Landestheile vielmehr ein gleichmäßiger Preis des Salzes festz erstellen sein werde. Will man dem entgegen halten, daß die Verschiedenheit des Salzpreises, eben weil er in der Verschiedenheit der Entfernung seinen Grund hat, ganz natürlich, und für diejenigen, welche wegen einer größeren Entfernung von der Saline höhere Satze zu bezahlen haben, um so weniger prägravirlich sei, als, wenn man den Salzhan del der freien Concurrcnz überlasse, der Aufschlag, der durch erhöhtes Fuhrlohn entstehe, wie die Transportspesen bei an dern Gegenständen des Verkehrs, dessenungeachtet bleiben werde; so ist dieser Einwand doch immer nur scheinbar richtig. Denn es darf nicht übersehen werden, daß, wenn das Salz kein Gegenstand eines Monopols wäre, dann die einzelnen Consumenten nicht gezwungen sein würden, ihren Bedarf ge rade aus einer Saline zu erholen, die ihnen zu entfernt gelegen und daher hohe Anfuhrlöhne verursachen würde. Hätten also z. B- das Voigtland, ein Theil des Erzgebirges und die Lausitz, wenn sie ihren Bedarf an Salz auch nach Aufhebung des Salzmonopols aus den Salinen zu Kösen, Dürrenberg, Teu ditz und Kötschau erholen müßten, keine Erleichterung zu er warten, so ist dies dagegen in der Wirklichkeit nicht der Fall; es brauchen diese Provinzen nur ihr Salz aus dem ihnen be nachbarten Auslande zu beziehen, sie genießen dann billigere Preise und die erhöhten Fuhrlöhne fallen von seblst weg. Giebt es nun zwei Wege, eine Gleichstellung hierunter ins Leben zu führen, nämlich cntwederdieDurchschmttssummeaus den im Gesetzentwürfe aufgestellten verschiedenen Sätzen zu er mitteln und solchemnach den Preis für diejenigen, welche der malen die niedrigsten Sätze zu bezahlen haben, insoweit zu er höhen, daß er dem Durchschnittspreise gleichkommt, oder aber — mit einem Ausfall im Budjet — die sämmrlichen höheren Preise auf den jetzigen niedrigsten herabzusetzen; so hat die D e- putation nach reiflicher Erwägung der Sachlage zur Errei chung des vorgesteckten Zieles nur den zuletzt angedeuteten Weg für den richtigsten ansehen können. Der zuerst erwähnte hatdas gegen sich, daß er für einzelne Landestheile eine höhere Steuer Herbeiführt, als sie zeither gehabt haben, also für diese die vor- theilhaften Wirkungen der neuen Einrichtung, diedvch im Sinne unserer Constitution Allen gleichmäßig zu Gute kommen sollen, gleich von vorn herein wieder aufhebt. Ist nun zwar auch nicht zu verschweigen, daß bei Einschlagung des zweiten Weges ein -nicht unansehnlicher Ausfall im Einnahme-Budjet entstehen muß, der vielleicht, obgleich er sich ganz genau noch gar nicht quantisiciren läßt, eine Summe von 70,000 Lhlr. errei ¬ chen dürfte; so kann dies doch im Hinblick auf den Zweck — Gleichstellung aller Landestheile bei Vertheilung einer Abgabe — schwerlich einen Grund abgeben, von dieser Gleichstellung abzusehen, zumal da das Budjet zur Zeit noch nicht zum defi nitiven Abschlüsse gebracht ist und nach den Mittheilungen der Staatsregierung noch Summen verfügbar und Erlasse an Ab gaben in Aussicht gestellt sind, über welche die Erklärung der Ständeversammlung noch offen ist. Die zweite Deputation, mit welcher sich die erste De putation solchemnach in Eommunication zu setzen gehabt hat, ist in ihrer Majorität- — ein Mitglied hat nämlich seine Meinung noch nachträglich erklärt — dem beabsich- II. 27. tigten Anträge auf Gleichstellung der Salzpreise bcigetreten und hat sich demselben unbedingt angeschlossen. Seiten der Staatsregierung endlich hat man zwar den Vorschlag sehr an sprechend gefunden, jedoch von einer Einrichtung, die schon 50 bis 60 Jahre bestanden habe, nicht so schnell abgehen zu können geglaubt, auch eineGleichstellung im klebrigen nur insoweit für thunlich gehalten, als selbige keine finanziellen Opfer erheischt, daher den von der Deputation eingeschlagenen Weg zur Zeit ganz von der Hand gewiesen und nur die Ermittelung eines Durchschnittspreises, der sich nach ihren eigenen Angaben dann auf 3 Thlr. 13 gr. 8 pf. pro Scheffel normircn würde, als Auskunftsmittel gelten lassen wollen. Obgleich nun sonach eine Uebereinstimmung der Ansichten über den hier vorliegenden Punkt von der Deputa tion nicht nachgewiesen werden kann, so muß die Letztere bei ihrem Vor schläge doch beharren, und muß es umso mehr, als aufdiese Weise zugleich einem der im Eingänge dieses Berichtes erwähn ten Anträge und Wünsche — dem Wunsche um Ermäßigung des Salzpreises — wenigstens für diejenigen Theile des Lan des, in welchen dieser Wunsch laut geworden ist und die einer solchen Ermäßigung am meisten bedürfen, einige Berücksichti gung geschenkt wird. Wenn die Kammer diesen Vorschlag billigt, so würde aus §. 5 der zweite Satz von den Worten: „Unserem Finanzministerium" w. bis: „Preise vorbehalten" ganz Hinwegzulassen sein, weil, wenn die Ansuhrlöhne einmal auf die Normirung des Salzpireises keinen Einfluß mehr haben, dann auch ein Vorbehalt, wie der hier aufgenommene, über flüssig wird; der erste und dritte Satz der Z. aber unmaßgeblich also gefaßt werden müssen: „ Der Preis des Salzes ist in Zukunft ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der Transportkosten für alle Nieder lagen im Lande ganz gleich und wird für den Dresdner Scheffel zu 128 Pfund Leipziger Kramer- oder 120 Pfund Zollgewicht hiermit auf 3 Lhlr. 6 gr. im 14 Lhajerfuße fest gesetzt. Auch findet der zeitherige Unterschied zwischen den zum Salzschanke Privilegirten und den Nichtprivilegirten hinsichtlich der Preise beim Bezüge des Kochsalzes fernerhin nicht mehr statt." Was den letzten (vierten) Satz von den Worten: „Den Ersteren wird" bis zum Schluffe, anlangt, so hat über selbigen ein Einverständniß der Deputation nicht erlangt werden können , indem die Minorität das Princip der Entschädigungen für genossene und nun in Wegfall kommende Vergünstigungen im Allgemeinen nicht anerkennt und daher auch gegen eine Entschädigung, wie sie das vorliegende Gesetz beabsichtigt, sich aussprechcn muß. Ihrer Ansicht zu Folge müßte daher der schon bezeichnete letzte Datz dieser §. (und folgbar dann auch die tztz. 6, 10, 11, 12, 13 und 14) in Wegfall kommen. Die Majorität der D eputanon glaubt jedoch, in Be tracht, daß nun einmal für die Entziehung aller übrigen Ab gabenbefreiungen und sonstigen Bevorrechtungen Entschädi gungen gewährt worden sind und demnach ein dem obigen di- rect entgegenstehendes Princip Eingang gefunden hat, ein Abgehen davon also nun erst eigentlich verletzen würde, der Kammer anrathen zu müssen, den Schlußsatz des Z. 5 gleichfalls anzunehmen. Da mehre Abgeordnete zu sprechen verlangen, insbesondere zuerst Abg. Clauß und Scholze, bemerkt Präsident v. Haase: Erlauben Sie mir zunächst die Namen der Abgeordneten niederzuschreiben, welche zu sprechen 2*
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