Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zu ß. 23. und 24. Die Untersuchung der Salzcontraven- tionen gehörte bisher zur Competenz der ordentlichen Obrig keiten. Aber sowohl die Natur der Salzcontraventionen, welche nicht selten mit Zollvergehen im Zusammenhänge stehen können, zum mindesten eine analoge Beurtheilung zulasten, als auch oer Umstand, daß das mit der Controls des Salzwesens beauf tragte Aufsichtspersonal zum größten Theile den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern unmittelbar untergeben ist, und in fortwährender Geschäftsberührung mit diesen steht, lassen es als zweckmäßig erscheinen, die Untersuchung und Bestrafung von Übertretungen der hinsichtlich des Salzwesens bestehenden An ordnungen an die gedachten Hauptämter zu verweisen, wobei zugleich nicht unbeachtet bleiben kann, daß im Allgemeinen die möglichste Erleichterung der Obrigkeiten hinsichtlich der ihrem Geschäftsbereiche bis jetzt angehörigen Verwaltungsgegenstände gewünscht wird. Das für Uebertretungen der Abgabengesetze vorgeschriebene Verfahren stellt sich auch hierbei als anwendbar dar. Es ist jedoch dabei zugleich Vorsehung getroffen worden, daß die hier unter erforderlichen Vernehmungen mit den Salzverwaltereien auf möglichst kurzem Wege erfolgen, die zuletzt genannten Be hörden aber, zu deren Kenntniß Uebertretungen der, das Salz wesen betreffenden Vorschriften am leichtesten gelangen werden, auch selbst Anzeigen annehmen und zu Untersuchung bringen können. DerDeputationsbericht spricht sich aus wie folgt: §.'-.23. So sehr es auch auf der einen Seite dankbar anzu erkennen ist, daß den in der neuern Zeit ohnehin mit Geschäf ten fast überlasteten Ortsobrigkeiten durch die vorliegende Be stimmung eine Erleichterung zu Theil werden soll, so hat die Verweisung der Untersuchungen in Betreff des Salzwesens an die Hauptzoll- und Hauptsteuer-Aemter der Deputation doch um deswillen nicht ganz unbedenklich geschienen, weil da durch für die betheiligten Contravenienten in großen Bezirken und daher bei großen Entfernungen vom Sitze des Hauptzoll oder Hauptsteuer-Amtes, namentlich wenn nur ganz unbedeu tende Gesetzübertretungen in Frage sind, eine zu große, mit dem Vergehen selbst vielleicht gar nicht in Verhältniß stehende, Benachtheiligung eintreten müßte. Um nun dieses Bedenken zu entfernen, jedoch auf der andern Seite auch die einmal aufge stellten Principien über die Competenzverhältnisse nicht zu stö ren, hielt man es für angemessen, einen Antrag dahin zu stel len, daß in Untersuchungen wegen Uebertretungen des vorlie genden Gesetzes der Delegation der Nebenzoll- und Unterfteuer- Aemter eine möglichst ausgedehnte Anwendung gegeben wer den möge. Die Herren königl. Commissarien haben hierbei be merklich gemacht, daß sich dies in Berücksichtigung des Ge setzes vom 14. December 1837 ß. 22 schon von selbst verstehe. Allein da die hier angezogene Gesetzstelle nur davon spricht, daß „es nachgelassen bleibe, Vernehmungen rc., auch in den Loca- lien der Nebenzoll - und Untersteucrämter bei Gelegenheit da selbst zu haltender Revisionen vorzunehmen", wenn dahin der Vorgeladene nicht so weit hat, hierin jedoch derDepu tation noch nicht ausreichende Sicherheit für die Beseitigung ihres Bedenkens zu liegen scheint, so hofft sie den Wünschen der Kammer zu begegnen, wenn sie derselben vorschlagt: es möge in der künftigen ständischen Schrift im Verein mit der ersten Kammer der Antrag an die Staatsregierung ge stellt werden, daß in Untersuchungssachen der in tz. 23 dieses Gesetzes bezeichneten Art von der in §. 22 des Gesetzes v. 14. Decem ber 1837 nachgelassenen Vergünstigung ein möglichst ausgedehnter Gebrauch gemacht, Untersuchungen und Verhandlungen wegen ganz geringer Vergehen -in An sehung des Salzwesens aber, wenn der Wohnort des Contravenienten dem Nebenzoll- oder Untevsteueramte näher gelegen ist, als dem Hauptamte, allemal bei Ge legenheit der erwähnten Revisionen vor den Nebenzoll oder Untersteuer - Aemtern expedirt werden. Präsident v. Haase: Wenn Niemand darüber spricht, würde ich die Frage auf Annahme der Z. richten; und sodann den Antrag der Deputation zur Abstimmung bringen. Nimmt die Kammer die tz. 23 unverändert an? — Ohne Wider spruch Ja. — Präsident v. Haase: Tritt die Kammer dem Anträge der Deputation bei, wie er im Berichte enthalten ist? — Wird einstimmig genehmigt.— (Staatsminister v. Könneritz tritt in den Saal.) §. 24. (Concurrenz der Salzverwaltereien.) Die Salzver waltereien sind verpflichtet, an sie gelangende mündliche Anzei gen wegen Uebertretungen der, das Salzwesen betreffenden Vorschriften anzunehmen und Behufs des darauf weiter einzu leitenden Verfahrens, an das competente Hauptamt gelangen zu lassen. Die Deputation hat nichts erinnert. Präsident 0. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie H.24 annehmen will? — Der Beitritt erfolgt allgemein? — §. 25. (Verwendung des consiscirten Salzes.), Das nach §. 17 und 18 oben der Consiscation unterliegende Salz ist kostenfrei an den Salzschank desjenigen Orts, in dessen Bezirke der Einschleif entdeckt worden ist, gegen den Preis derjenigen Niederlage abzugeben, von wo aus der fragliche Ort mit Salze versorgt wird; §. 182 des oben angezogenen Gesetzes vom27. December 1833 leidet daher Obigem gemäß nur bedingte An wendung. Die Motiven sagen zu dieser und den folgenden §§.: Zu §. 25. ff. In Ansehung der hier über das' Strafver fahren ferner noch getroffenen Bestimmungen ist nur noch zu .erwähnen, daß zwar zeither auch die zur Anzeige von Salz- contraventionen verpflichteten Beamten einen Antheil an den wirklich eingebrachten Strafgeldern hatten, es jedoch nunmehr, nachdem die sogenannten Denunciantenantheile in den übrigen zur Competenz der Hauptämter gehörigen Untersuchungssachen an das zur Anzeige verpflichtete Aufsichtspersonal nicht mehr verabreicht werden, angemessen scheint, auch hinsichtlich der Salzuntersuchungssachen eine gleiche Bestimmung eintreten, die eingehenden Strafgelder aber ebenfalls zu dem durch das Gesetz vom 14. December 1837 gebildeten allgemeinen Straff gelverfonds fließen zu lassen. Die Deputation hatkeine Bemerkung darüber gemacht. Präsident v. Haasc: Nimmt die Kammer H. 25 an? — Allgemein Ja. — 26 und 27 lauten: §. 26. (Strafgelderantheil des Denunciayten.) Vom Er löse des consiscirten Salzes, sowie von andern in Salzsachen verwirkten und wirklich eingebrachten Strafgeldern empfangt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder