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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß die Nothwendigkeit zur Anstellung einer neuen Wahl sich erst im Laufe des Monats August ergeben hat, daß es also nicht möglich gewesen ist, dieselbe früher zu Stande zu brin gen, als es der Fall gewesen. Zu c) habe ich zu erwähnen, daß, was die daselbst berührten Wahlen angeht, die Einbe- rufungsmissiven bereits unter dem 4. und 5., die späteste un ter dem 6. November ergangen sind, so daß die betreffenden Abgeordneten bei der Eröffnung des Landtags haben zugegen sein können und, soviel ich weiß, größtentheils zugegen gewe sen sind. Die Erwähnung des 9. Wahlbezirks kann wohl nur auf einem Irrthum beruhen, da kn diesem Bezirke eine neue Wahl nicht stattgefunden hat. Nichtsdestoweniger bleibt es sehr zu bedauern, daß die betreffenden Abgeordneten von dem ihnen gewordenen Berufe nicht früher haben Kenntniß erlangen können. . Daß die Regierung bemüht ist, diesem Mangel abzuhelfen, wird die geehrte Kammer aus dem vor liegenden Berichte ersehen haben. Die theilweise auch in den Bericht aufgenommene Erklärung, welche ich die Ehre hatte, Ihrer Deputation zu ertheilen, lautete wörtlich so: „Da das hierländische Wahlverfahren mit einiger Auf- hältlichkeit verknüpft ist und einen mehrmonatlichen Zeitraum jedenfalls in Anspruch nimmt, so hat, namentlich bei den neu sten Ergänzungswahlen, die Staatsregierung es sich angelegen sein lassen, die Einleitung dazu so zeitig zu treffen, daß dem- ohngeachtet sämmtliche Wahlen längst vor Eröffnung des Land tags hatten beendigt sein können. Leider aber hat sich großen- theils eine solche Säumniß der Unterbehörden gezeigt, daß von den dermaligen Wahlen sehr viele nicht früher, ja einige noch später zu Stande gekommen sind,.-als,im Jahre 1836, wo, die Einleitung dazu fast vier Monate später getroffen war. Man ist daher zu der Ueberzeugung gelangt, daß es einer in den zur Zeit bestehenden Anordnungen noch ermangelnden Fest stellung geeigneter Mittel bedürfe, wodurch die Behörden zu rechtzeitiger Erfüllung ihrer desfallsigen Obliegenheiten mit, .Nachdruck angehalten werden können; es hat daher das Mini sterium des Innern die Frage: durch welche Vorkehrungen — ohne in dem durch die Gesetze vom 24. September 183! und 7. März 1839 bestimmten Wesen des Wahlverfahrens etwas zu ändern — dergleichen Verschleissen für die Zukunft vorge-- beugt werden könne? in einer unterm 21. October d. I. am die Kreisdirectionen ergangenen Verfügung zum Gegenstand' näherer Erörterung gemacht."- ' - Hiernach, hatte ich gemeint, würde es vollkommen genügen, - wenn die geehrte Kammer, indem sie der voll der Staatsregie rung bereits getroffenen Einleitung zum Protokoll ihre Zustim mung ertheilt, bei der deshalb geschehenen Erklärung Beruhi gung fasse,.so daß'es kaum geschienen.hätte, als bedürfte es ei-' nes besondern Antrags, wäre es auch nur, um dieWeiterung zu vermeiden, welche der dabei nöthige Beitritt der ersten Kam mer veranlaßt, da doch ein solcher Antrag nichts weiter bezwek-, km kann, als was die gegebene Erklärung bereits enthält. Jn- deß habe ich-der Kammer anheim zu geben, welchen Beschluß sie darüber fassen will, Allein bei der vorgeschlagenen Fassung des Antrags muß ich noch einige Bedenken äußern. Wenn der Antrag gerichtet würde rauf künftige rechtzeitige Einleitung der Wahlen, so würde darin eine Andeutung liegen, als ob bisher die Einleitung nicht rechtzeitig stattgefunden hätte; ich stelle aber anheim, ob der Regierung dieser Vorwurf mit Grund ge macht werden könnte; denn wenn die Einleitung zu einem im Monat November zu eröffnenden Landtag im Monat Februar gemacht wird, kann man gewiß nicht sagen, daß die Einleitung nicht rechtzeitig getroffen worden sei, und ich glaube nicht, daß es in det Absicht der geehrten Kammer liege, derRegierung einen solchen indirekten Vorwurf zu machen. Würde ferner der An trag dahin gehen, daß die Abgeordneten am Lage, der Einberu fung sämmtlich zu erscheinen im Stande wären, so würde etwas verlangt, was zu erfüllen nicht in der Macht der Regie rung steht, weil dem Zustandekommen einer oder der andern Wahl Hemmnisse und Hinderungen mancher Art cntgegentreten können, die sie zu beseitigen nicht vermag. Wenn z. B. wegen Versehen bei den Unterbehörden eine Cassation des Wahlverfah rens eintreten, und eine neue Wahl angcordnet werden muß; wenn beimAushangen der Listen Reclama tionen wegen Aufnahme oder Weglassung eines Jndividui eingehen, die zuweilen eine aufhältliche Erörterung der Gründe veranlassen; wenn eine Wahl erfolgt, die nicht angenommen wird, wo zuvörderst die Ablehnungsgründe geprüft werden müssen, dann' aber auch, wenn diese für annehmbar erachtet würden, eine neue Wahlan zuordnen ist. Ferner können, wie bereits der Fall gewesen, Wei terungen über die Ertheilung der Genehmigung Seiten der Be hörden entstehen, ohne deren Genehmigung die Wahl nicht ange nommen'werden kaum Es tritt auchdet Fallern, daß, wie ich vorhin in Bezug auf den 17. städtischen Wahlbezirk zu bemerken hatte, die Erledigung einer Wahlstelle erst sehr spät erfolgt- Al les das sind Hemmnisse (und man könnte davon noch mehre anführen), Vie zu beseitigen nicht in der Macht der Regierung steht. Es treten aber auch Fälle ein, wo die Stelle eines Ab geordneten bei dem Beginn des Landtages noch offen sein muß, wenn nämlich über Zweifel wegen der Befähigung oder über Gründe der Resignation der Kammer selbst erst die Entscheidung Vorbehalten ist. Dieses Alles glaubte ich bemerklich machen zu müssen, damit, wenn ein solcher Antrag gestellt würde, und auf denselben eine unbedingt - gewierige Zusicherung nicht gegeben werden könnte, dies im Voraus motivirt er scheine. Referent V.Platzman n: Aufdie Bemerkungen des königl. Commissars habe ich zu erklären, daß sowohl Seiten des Hrn. Antragstellers, als auch Seiten der Deputation von einem Vor wurf, welcher die hohe Staatsrcgierung treffen könnte, ganz abgesehen worden ist. Der Antragsteller hat gleich bei Stellung seines Antrags damit die Erklärung verbünde, daß die Ne gierung ein Vorwurf nicht treffen könne, weil die Wahlen zei tig genug ausgeschrieben worden wären. Was aber die Form des Deputationsantrags betrifft, so sind in diesem ausdr.H;K> lich die betreffenden Wahlbehörden ge/yMt; Mcht aber die hohe Staatsregierung und in sofern kann .auch hier die
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