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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den 25. bäuerlichen Wahlbezirk beschwert und hiermit das Ge such verbunden: unter dem Ausspruche, daß die ihm zur Last fallenden Ver gehungen für entehrend nicht anzusehen seien, seine Wähl barkeit anzuerkennen. Die unterzeichnete Deputation, welcher diese Eingabe durch Beschluß vom II. November vorigen Jahres überwiesen worden ist, glaubt der verehrten Kammer zuvörderst das Sach- verhältniß, wie sich solches aus dem, durch Vermittelung des hohen Gesammtministerii erhaltenen Acten ergiebt, in Folgen dem mittheilen zu müssen. Zum Behuf der Ergänzungswahlen eines Landtagsab geordneten und dessen Stellvertreters im 25. bäuerlichen Wahl bezirke hatten die Sriftsgerichte zu Marienstern die vorschrifts mäßige Grund - und Wahlliste für die 33. Wahlabtheilung ge fertigt und darin unter andern den Erblehngerichtsbesitzer Jesorka zu Jauer mit ausgenommen, ohne gegen dessen Stimmberechtigung und Wählbarkeit irgend ein Bedenken zu äußern. — Erst späterhin, als der Wahlcommissar über die als Abgeordnete Wählbaren annoch weitere Auskunft verlangt hatte, ward bei deren Ertheilung von den vorgedachten Stifts gerichten bemerkt: daß Jesorka zwar am 2. September 1839 das 30. Al tersjahr erreicht habe, jedoch, wegen mehrer Excesse, zu - Verwaltung des auf seinem Gute erblich haftenden Richter amtes für unwürdig erachtet worden sei und sonach als zu einem Abgeordneten wählbar wohl nicht anzusehen sein möchte. Um hierunter nähere Erörterung anzustellen, erforderte der Wahlcommissar sofort eine rmderweite Anzeige, die jedoch erst an demjenigen Tage einging, an welchem Jesorka mit 28 gegen 14 (auf 5 andere Personen gefallene) Stimmen zum Wahlmanne ernannt worden war. Die jener Anzeige beigefügten Acten wiesen nach, daß Jesorka in den Jahren 1831 —1834 zu fünf verschiedenen Malen und zwar resp. wegen geführter Lästerreden in Bezug auf die Macht Gottes, wegen. Verunglimpfung der katholi schen Geistlichkeit und der Gendarmerie, wegen groben Ex- cesses, so wie endlich sonstiger wörtlicher und thätlicher In jurien halber denuncirt, in dessen Folge aber, je nach Ver schiedenheit der Sachen, mit 2tägigem bis 3wöchentlichem Gefängnisse oder Handarbeit entsprechender Geldstrafe be legt, auch für den Fall der Wiederholung ähnlicher Ver gehungen ,' zweimal mit Zuchthausstrafe bedroht worden war-. Es bestätigte demnach ein anderes Aktenstück, daß zu Anfänge des Jahres 1836 die Klostergerichtsherrschast bedenklich gefunden hatte, Jesorka'n das Richteramt zu übertragen, von dem Appellationsgerichte zu Budissin aber, im Einverstandniß mit der dasigen Kreisdirection, dieses Bedenken eben wegen der, Jesorka'n zur Last fallenden gro ben Vergehungen und seines rohen, mit dem öffentlichen Vertrauen nicht vereinbaren Benehmens, für vollkommen be gründet erachtet und daher Jesorka's diesfallsige Appellation verworfen worden war. Sonach hatte zwar der zum Wahlmann ernannte Jesorka den Richterdienst noch nicht bekleidet; er hatte aber nach der von dem Wahlcommissar ausgesprochenen Ansicht gar nicht unter die Stimmberechtigten und mithin auch nicht unter die zu Wahlmannern Wählbaren ausgenommen werden können und sollen, weil er zu Verwaltung eines öffentlichen Amtes für unwürdig erachtet und überdies wegen der begangenen Unge bührnisse bestraft, ja sogar mit der Einlieferung in das Zucht baus bedroht worden sei, mithin die doppelte Vorschrift des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 §. 5. sowohl sub Ut. i. als auch sub lit. k. Anwendung leide, wonach bekanntlich alle von öffentlichen Aemtern und der juristischen Praxis re- movirte Perstnen, ingleichen die suspendirten, so lange die Suspension dauert, sowie: Diejenigen, welche wegen solcher Vergehen, die nach allge meinen Begriffen für entehrend zu halten sind, vor Gericht gestanden haben, ohne von der Anschuldigung völlig frei ge sprochen zu sein, von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Auf den Grund dieser vermeintlich in Anwendung zu brin genden Gesetzstellen cassirte der Commissar die Wahl Jesorka's und veranlaßte eine neue, bei welcher nunmehr der Begüterte Michael Liebsch mit 20 gegen 9 Stimmen als Wahlmann er nannt wurde. Hiergegen reclamirte Jesorka und reichte gleichzeitig eine Beschwerdeschrift bei der königlichen Kreisdirection zu Budissin ein, welche, nach vorgängiger Berichtserstattung, das von dem Wahlcommissar beobachtete Verfahren aus zweifachem Grunde mißbilligte, und zwar: 1) weil das Gesetz vom 24. September 1831 tz. 5 8«d i. nur die von öffentlichen Aemtern und der juristischen Praxis removirten oder suspendirten Personen für unfähig er- - kläre, die Stimmberechtigung auszuüben, Jesorka dagegen von dem Richterdienste, den er noch gar nicht bekleidet habe, nicht removirt, sondern zu demselben aus besonderen, in sei-, ner Persönlichkeit liegenden und zum Theil'von frühem Vor fällen entlehnten Gründen gar nicht zugelassen worden sei, nun aber bei der Frage: ob eine öffentliche Function, z. B. das, Dorfrichteramt, Jemandem zu übertragen rathsam sei oder nicht? besondere aus der Natur des Amtes, um welches es sich handle, hervorgehende Rücksichten die Entscheidung bestimmen könnten, ohne daß in einer abfälligen Entschlie ßung eine Remotion, die eine Verletzung der Amtspflichten oder sonstige Unwürdigkeit einer bereits im Amte stehenden Person voraussetze, zu erkennen wäre; 2) weil Jesorka bereits zum Wahlmann erwählt worden sei und mithin die Entscheidung der Frage: ob die ihm zur Last fallenden Vergehen für entehrend zu halten und sonach die ß. 5 llt. k, des Wahlgesetzes in Anwendung zu bringen sei, nach dem Schlußsätze derselben H. und nach der Ausfüh rungsverordnung vom 30. Mai 1836 der Wahlversamm lung zustehe. Die Kreisdirection verordnete daher, der Commissar solle, den Reclamanten anstatt des später für ihn gewählten Wahl manns zur Wahl vorladen, vor dieser jedoch in Gemäsheit der Verordnung vom 30. Mai 1836 zu §. 67 verfahren und dar auf erst Jesorka'n als Wahlmann zulassen und unter die Wähl baren, vorausgesetzt, daß er sonst dazu befähigt sei, aufnehmen oder nach Befinden zurückweisen. Bei der hiernach gepflogenen Verhandlung erklärten sich aber von 66 Wahlmannern 49 derselben dahin: daß Recla- mant, weil die von ihm verübten Vergehungen allerdings als entehrend betrachtet werden müßten, auszuschließen sei. Es wurde Jesorka dessen sofort beschieden und hierauf zur Wahl des Abgeordneten verschütten, welche mit 47 gegen 19
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