Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Stimmen auf den Begüterten Kokul fiel und bei der Kreisdirec- tion die erforderliche Bestätigung fand. Jesorka ist jedoch keinesweges der Meinung, sich bei dem beobachtenden Wahlverfahren zu beruhigen, vielmehr — ohne sich jedoch zuvor an das betreffende Ministerialdepartement ge wendet zu haben — bei der zweiten Kammer mit der jetzt vor liegenden Vorstellung eingekommen, um 1) den Umstand geltend zu machen, daß die Einwendung gegen seine Wählbarkeit von derjenigen Behörde, welche die Urliste der Stimmberechtigten gefertigt und selbst seine Ernennung zum Wahlmann geleitet habe, ausgegangen sei, während doch in dergleichen Fällen nur solche Einwendungen berücksichtigt werden konnten, welche von Gleichberechtigten angeregtwür den. 2) um zu beweisen, daß die ihm zur Last fallenden Vergehun gen nicht als entehrend zu betrachten seien, da sie sich auf die angebliche Beleidigung eines Gendarms reducirten, durch dessen eigene Insolenz hervorgerufen und übrigensimjugend lichen Alter verübt worden waren, auf das betreffende Gesetz bloß vom Verbrechen rede; endlich 3) um der Wahlversammlung, die jedenfalls nur den reinphi losophischen Begriff von Ehre aufgefaßt habe, die letzte Ent scheidung in der Sache abzusprechen, zumal er, der Recla- mant, außer dem Rechte, als Wahlmann zu wählen, zugleich das Recht, als Abgeordneter gewählt zu werden, in An spruch genommen habe. Aus diesem Grunde hält der Beschwerdeführer das Ein gangs erwähnte Gesuch für gerechtfertigt: seine Wählbarkeit, unter dem Ausspruche, daß die ihm zur Last fallenden Vergehungen nicht für entehrend zu betrach ten seien, anzuerkennen. Da sich nun Jesorka, wie bereits gedacht, noch nicht an das betreffende Ministerium gewendet hat, so mußte zuvörderst die Frage entstehen,.ob nicht die Beschwerde nach §. 111 der Verfassungsurkunde und nach §. 118 der provisorischen Land tagsordnung sofort zurückzuweisen sei? Zwei Mitglieder der Deputation sprachen sich für eine solcheZurückweisung aus, wäh rend die Majorität die Berichterstattu ng für nothwendig erachtete, da das Interesse der zweiten Kammer bei der Sache wenigstens insofern betheiligt ist, als Jesorka's Beschwerde die Wahl eines ihrer Mitglieder, des Abgeordneten Kokul wenn auch nur in direkt — angreift und mithin die Beschwerde, dafern sie für be gründet erachtet werden könnte, die Frage über die Gültigkeit jener Wahl zur Folge haben würde, auch Jesorka allerdings durch seine Ausschließung aus dem Kreise der Wahlmänner die Möglichkeit, als Abgeordneter diesmal gewählt zu werden, ab geschnittenworden ist. Im Wesentlichen sind dagegen die gesammten Deputa tionsmitglieder darin einverstanden, daß cs der Beschwerde an aller und jeder Begründung mangle und mithin auch das da mit verbundene Gesuch unstatthaft sei. Es bedarf wohl, soviel Jesorka's erste Behauptung betrifft, kaum der Erwähnung, daß die Behörden unbedingt verpflich tetsind, ihreBedenken gegen die Stimmberechtigung un^Wahl- barkeit der einzelnen Personen anzuzeigen und daß dergleichen Einwendungen keinesweges bloß von Gleichberechtigten ausge hen dürfen. Die Frage aber, ob die Vergehungen, welche Jesorka's Be strafung und Bedrohung mit Einlieferung in das Zuchthaus n. 32. zur Folge gehabt haben, für entehrend zu betrachten seien, be darf nach dem Dafürhalten der Deputation keiner weiteren Erörterung, da die Entscheidung hierunter nach bestimmter Vor schrift des Wahlgesetzes §. 5 der Wahlversammlung zustand, gegen deren Ausspruch kein Rechtsmittel zulässig ist. Uebrigens haben sich, um dies zur Vervollständigung wie derholt zu bemerken, die Vergehungen Jesorka's keineswegs auf die Beleidigung der Gendarmerie beschränkt, waren vielmehr — dem Obigen zufolge — weit gröberer Art. Die unterzeichnete Deputation giebt daher ihr unmaß gebliches Gutachten dahin ab, daß die Beschwerde und das Gesuch Jesorka's als unbegrün det zurückzuweisen sei. Präsident 0. Haase: Will die Kammer über den eben vorgetragenen Bericht sofort berathen? — Es erfolgt ein ein stimmiges Ja. — Adg. Braun: Ich befinde mich bei der Minorität, die im Berichte angedeutet worden ist. Ich habe geglaubt, die Beschwerde Jesorka's sei deswegen zurückzuweisen, weil sie noch nicht den Weg an das betreffende Ministerium gemacht habe. Man könnte allerdings einwenden, und hat mir auch eingewendet, daß von Seiten des betreffenden Ministern dieser Beschwerde wahrscheinlich nicht abgeholfen worden wäre; iadeß erstens ist dies eine bloße Vermuthung und' dann zweitens ist die Bestimmung der ß. 18 der Landtagsordnung eine ganz deut liche und allgemeine; sie lautet dahin: „wenn nicht nachgewie sen ist, daß eine Beschwerde auf dem verfassungsmäßigen Wege bis zu dem betreffenden Ministerialdepartement gelangt und daselbst ohne Abhülfe geblieben'sei." Diese Disposition ist also allgemeiner Natur. Wenn nun das Gesetz keinen Unter schied zwischen der Möglichkeit, daß irgend einer Beschwerde abgeholfen werden könnte, und der Unwahrscheinlichkeit der Abhülfe begründet, so kommt es auch uns nicht zu, eine Distinction hierbei zu machen; das ist ein bekannter Satz. Dies und der Umstand, daß dem Petenten in materieller Hin sicht wirklich mehr geschadet wird, wenn die Kammer sich ent schlösse über die Petition zu entscheiden, weil dann dem Peten ten der Weg, seine Reklamation gegen das Verfahren bei der betreffenden Behörde fortzusetzen, abgeschnitten würde, be stimmte mich, mich der Ansicht anzuschließen, daß die Petition, ohne daß sie weiter zum Vortrag in der Kammer gelange, for mell sofort zurückzuweisen sei. Abg. Kokul: Ich hätte allerdings gewünscht, dieser Ge genstand wäre gar nichsszurOeffentlichkeit gekommen; da jedoch der Petent selbst gewissermaßen die Veranlassung dazu gege ben hat, so will ich, um meinem Rivalen nur wenigstens einen weißen Stein in seine Urne zu werfen, mir die kurze Bemer kung erlauben, daß jene Vergehen, womit er beschuldigt wird wenn man sie nicht geradezu Jugendstreiche nennen will, doch fast alle von seinen frühem, freilich ziemlich stürmischen und ausgelassenen Jugendjahren sich herschreiben, und daß er nun als Folge davon das Unglück hat, daß ihm diese Fehler seine ganze Lebenszeit hindurch nachgetragen werden. Es scheinen 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder