Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gehen; die Chaussee würde aber dann keinen Platz darbieten, daß ein anderes Fuhrwerk vorbei könnte. Soll nun die Vor schrift der h. 34 des Steuerstrafgesetzes in Anwendung kommen, so müßten sämmtliche Wagen in ein einziges Gleis herein - und spater, h. 12 des vorliegenden Gesetzes zu Folge, wieder her ausfahren. Nun nehme man an, daß im Winter, wo es viel leicht früh stark geregnet hat, und die Chausseen doch nicht ganz ohne Schmuz sind, plötzlich Frost eintritt, wodurch es dann sehr beschwerlich wird, aus dem Gleise herauszufahren, so darf ich bemerken, daß die Nachtheile sehr bedeutend werden müssen für die Fuhrleute, welche gerade , solche Straßen befahren. Zwar hat die Deputation gesagt, daß die Vorschrift der §. aller dings Bedenken bei ihr erregt habe, durch die Zusicherung der Regierung aber, man werde den Wexationen durch die zu er- theilenden Instructionen Vorbeugen, waren solche beseitigt, auch glaubte sie ferner noch vorbeugen zu können, indem sie ei nen Antrag in der Schrift empfiehlt; der bezieht sich aber nur auf leichtes Fuhrwerk, ich habe hier aber nicht sowohl leichtes, als schweres Fuhrwerk ins Auge gefaßt. Wenn nun in den Motiven erwähnt ist, daß das, was §. 10 und 11 gesagt ist, auch für tz. 12 gilt, kann ich das nicht ganz verstehen. Es ist in der Bemerkung zu h. 10 und 11 gesagt, daß alle Techniker darüber einverstanden wären, daß ohne erhebliche Beschwerden sie ausgeführt werden können; wenn es also heißt, daß für H.12 dasselbe gilt, so kann ich kaum glauben, daß Techniker behaup ten würden, daß schwer beladene Wagen aus einem gefrornen Gleise leicht heraus- und wieder herein könnten. Ich würde also, wie es vorhin der Fall war, auf Wegfall der §. antragen, allein ich möchte fast fürchten, da die natürliche Freiheit, welche gewöhnlich an die Spitze unserer Discussionen gestellt wird, hier den Chausseen, nicht aber den Benutzern derselben gilt, der An trag würde nicht von Erfolg sein, und ich enthalte mich dessel ben. Ich habe es aber für nöthig gehalten, auf die großen Nachtheile aufmerksam zu machen, die aus der tz. entstehen müssen. Abg. Sahrerv. Sahr: Gegen diese §. würde ich mich unbedingt erklären müssen. Sie scheint blos gemacht zu sein, um die Faulheit der Chausseearbeiter zu unterstützen, wenn die Gleise zu rechter Zeit gehörig zugehakt werden, ist es nicht nö- thig, oft andere anzunehmen. Diese Bestimmung wird zu Vexationen führen. Man wird kaum einen Knecht auf die Straße schicken können, ohne einige Thaler Strafe zu zahlen. Abg. Hauswald: Ich wollte, in Beziehung auf das eben Gesagte bemerken, daß die Herbeiführung dieses Uebel- standes an der Ausbesserung der Chausseen selbst liege; denn die Steine werden jetzt oft so dünn aufgeschüttet, daß die Pferde unmöglich einen festen Tritt haben können. Würden jedoch die Wege, wie es im Preußischen geschieht, sehr dicht mit Steinen befahren und dann mit Kies überzogen und gewalzt, so würde die tz. unbedingt ganz in Wegfall kommen können. Abg. Sachße: Wenn das Verbot beobachtet wird, so H. 34. werden keine tiefen Gleise entstehen. Es wird nicht der Fall eintreten, wo es große Schwierigkeiten macht auszulenken, und ich halte dies für eine sehr geringe Beschränkung der na türlichen Freiheit. Mir fallt aber auf, daß die Beschränkung der Freiheit sich nur auf Frachtfuhrwerk beziehen solle. Ich halte es nicht für unangemessen, man das leichte Fuhr werk ausdrücklich ausnimmt, und den Equipagen, die man doch hauptsächlich und zuerst unter leichtem Fuhrwerk versteht, allein die Freiheit sich beliebig zu bewegen gestattet. Es schmeckt das in der Thal nach aristokratischer Distinction, und ich kann mich nur gegen den Antrag in der Schrift erklären. Abg. Zische: Ohne mich gerade für den Wegfall der §. zu erklären, muß ich doch bemerken, daß wenigstens für die erste Zeit, bis die Chausseen durch zweckmäßigere Construction und größere Schonung in Folge breiterer Radfelgen bei vermin derter Ladung in bessern Zustand kommen, daß es kaum möglich sein wird, für das schwere Fuhrwerk der tz. ganz nach zukommen, z. B. die Straße von hier nach Bautzen, da müssen sich die Näder zwischen unübersteigbaren Gräben bewe gen. Hier ist es rein unmöglich, und wenn ein Fuhrmann bei Verlust seines Fuhrwerks aus dem Gleise fahren sollte, er würde es kaum vermögen. Abg. Schmidt: Durch eigene Erfahrung habe ich die Bemerkung gemacht, daß durch das Gleishalten allerdings die Chausseen sehr ruinirt werden. Also stimme ich eigentlich für die h. 12, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß bei dem Aufschütten der Chausseen ein anderes Verfahren eingeführt werde, als bisher stattgefunden hat. Es ist bekannt, dass dabei blos die scharfen Granitsteine aufgeschüttet werden und die Pferde und Wagenräder selbst diese erst glatt fahren müssen. Das ist eine sehr große Beschwerde sowohl für die Fahrenden, wobei sowohl diePferde als auch die Wagen sehrruinirt werden. Ich glaube, daß man recht gut und an vielen Orten mit kei nen großen Kosten dem vorbeugen könne, wenn beim Auf schütten der Chausseen mit Granitstücken diese sowohl mit Kies überzogen und überschüttet, als auch mit Walzen eingeebnet und dadurch festgemacht würden. Ich will mir daher erlauben, einen Antrag zu stellen, wenn nämlich die h. von der Kammer angenommen wird, wie ich hoffe, daß beide Kammern die hohe Staatsregierung ersuchen möchten, die Chausseen bei de ren Ucberschüttung mit Kies überziehen und mit Walzen fest einebnen zu lassen. Wenn dieses geschieht, so glaube ich, würden die Bedenken, welche gegen die §. 12 erhoben worderr sind, Wegfällen. Es würde das Ausweichen, welches als schwer dargestellt worden ist, nicht mehr so schwer sein und die Chausseen würden bedeutend gewinnen. Abg. Reiche-Eisen stuck: Ich finde hier.Veranlassung, mich für Beibehaltung der tz. des Gesetzentwurfs zu erklären.' Denn das ist wahr, daß nichts den Chausseen nachrheiligerwird, als die Indolenz ver Fuhrleute, die vorziehen, immer nur im Gleise forrzufahren. Die Fuhrleute leuchten hierin vor als die 3
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder