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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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für die Staatscasse einen Vortheil nicht gewährt. Der Vor- theil aber, welchen es in seiner Eigenschaft als Bildungsanstalt nach den Ansichten der Deputation gewahren soll, oder meinet wegen auch wirklich gewahrt, scheint mir nicht von seiner Ei genschaft als Staatsgut abzuhangen, da dieser Zweck durch je des andere bestehende Theater erfüllt wird. Sagt man aber, wie bereits geschehen, daß dies Alles hier gar nicht in Frage komme, weil das Theatergebäude nun einmal zu denjenigen ge höre, welche für die Hofhaltung Vorbehalten worden, und daß man nach meiner Schlußfolgerung eben so gut die Behauptung aufstellen könne, es brauche z. B. auch das Residenzschloß nicht er halten zu werden, so erwiedere ich darauf Folgendes: die Gebäude, welche in dem der Verfassungsurkunde angehängten Verzeich- niß «ub I. aufgezählt sind, bleiben zur freien Benutzung des Ho fes, insoweit sie, wie Z. 18 sagt, für wesentlich anerkannt wer den. Unter den reservirten Gebäuden befindet sich z. B. in dem Verzeichnisse unter Nr. 14 „die Schloßkalkhütte im Lran- gengarten", ferner: „das Interims-Spritzenhaus nebst der Feuergerathsgehülfenwohnung" und mehre andere ähnliche. Nun glaube ich doch nicht, daß Jemand behaupten wird, diese Gebäude dürften, obgleich sie ganz unwesentliche Bestandtheile des Staatsgutes sind, nicht in Wegfall kommen. Sie sind Vor behalten worden, weil sie eben da waren , und den früheren Ge brauch für sich hatten. Ihr Zweck für den Nutznießer kann recht gut erreicht werden , wenn sie auch nicht mehr existiren. Auf das Residenzschloß aber wird man dies um des willen nicht auszudehnen vermögen, weil schwerlich Jemand auf den Gedanken kommen wird, in einem monarchischen Staate das Residenzschloß nicht für wesentlich ansehen zu wollen. Was ein wesentlicher oder unwesentlicher, ein unbedingt nothwendi- ger oder nicht nothwendiger Bcstandtheil des Staatsgutes ist, darüber werden nie unlösbare Zweifel auftauchen. Nehmen Sie nun §. 108 der Verfassungsurkunde dazu, nach welcher die Stände nur verpflichtet sind, das Staatsgut „in der §, 18 bestimmten Maße", also in seinem wesentlichen Be- standtheil zu erhalten, vergegenwärtigen Sie sich dazu, daß das Theater für wesentlich durchaus nicht anzusehen ist: so dürfte meine Meinung hinlänglich dargethan sein, daß der Rechtspunkt nicht so fest steht, wie die Deputation annimmt, also eine Verpflichtung der Stände zu dem Neubaue nicht vor liegt. — Komme ich dagegen auf die Gründe der Deputation zurück, so stellt sie deren, wie ich bereits angegeben habe, vier auf, und faßt sie in den Satz zusammen: Weil die Civilliste den Bau nicht zu übernehmen braucht, so ist die Staatscasse dazu verpflichtet. Was nun den ersten Grund anlangt, der in den Worten enthalten ist: „weil die auf die Civilliste gewiesenen Posten einzeln ausgeworfen, und zu bestimmten Zwecken ange setzt worden sind, und nirgends dabei eines Bauquanti zu Neu bauten gedacht ist," so scheint mir derselbe zu viel zu beweisen; er beweist also nichts. Aus ihm würde der Satz folgen: jeder Bau, der vvm Throne aus unternommen worden, sei es ohne einigen Pratext, daß ein Staatszweck damit verknüpft sei, ist von der Staatscasse zu tragen — ein Satz, der mich unter ei ¬ lt. 35. nem andern Regenten mit Grausen erfüllen könnte. Ebenso wenig beweist der zweite Punkt: „weil es aus der Natur der Sache hervorgehe, daß die Civilliste, die zur Unterhaltung des königlichen Hauses bestimmt sei, dergleichen Ausgaben nichtge- wachsen sei." Daraus,daß eineCivillisteirgend einemBaue nicht gewachsen ist, kann doch unmöglich ohne Weiteres folgen, daß nunmehr die Verbindlichkeit, jenen Bau zu übernehmen, der Staatscasse obliege. Der Schluß: weil i ch nicht kann, mußt d u, scheint mir in der That aller Unterlage zu entbehren. Ich hatte überhaupt gewünscht, daß der ganze Punkt, da er zu delicater Natur ist, hier gar nicht berührt worden wäre. Es giebt indeß in dem Deputationsgutachten deren mehre, und man muß sie vorläufig so hinnehmen. Auch halte ich den Grund gar nicht für wahr, wenn ich mir die Worte ins Gedächtniß zu rückrufe, die aus dem Decrete mit vorgelesen worden sind, und welche S. 269 (s. oben) sich befinden, von den Worten an: „Wenn aber Se. Majestät der König die Staatscasse nur erst nach erfolgter Beistimmung der getreuen Stände in Anspruch nehmen zu wollen ausdrücklich erklärt hat rc." Weiter ein gehen mag ich in die Sache hier nicht, eben weil ich in dieser Beziehung mit der Deputation nicht eines Sinnes bin. Der dritte Punkt: „weil die Gebäude, weiche nach der Beilage sub l. zu der Verfaffungsurkunde der königlichen Hofhaltung reservirt worden, nach tz. 16 der Verfassungsurkunde Staats gut sind," ist schon durch dasjenige widerlegt, was ich vorhin über die Verbindlichkeit des Staates im Allgemeinen dargestellt habe. Und der letzte endlich: „weil in der Beilage sub E) zu dem allerhöchsten Decrete, die Verfassungsurkunde betreffend, vom 1. März 1831 zu der angezogenen 17.Positkon ausdrücklich bemerkt worden: „aufNeubaue ist hierbei nicht Rücksichtgenpm- men," fällt mit dem ersten zusammen, abgesehen davon, daß die Worte: „aufNeubaueisthierbeinichtRücksichtgenommen," nur eine beiläufige, aus denEtats selbst folgende, alsoganz überflüssige Anmerkung enthalten. — Fasse ich nun alle diese Gründe und Gegengründe in Bezug aufden Rechtspunkt zusammen, so kann ich eine Verbindlichkeit des Staats zu diesem Neubaue nicht aner kennen. Die Deputation scheint, nach dem gedruckten Be richte, dieser Meinung selbst nicht sehr abhold gewesen zu sein; wenigstens deuten darauf die verschiedenen Widersprüche nicht undeutlich hin, die sich in den Bericht eingeschlichen haben. So heißt es z. B. „Es sei in dieser Sache das Gefühl mit derPflicht in offenbarem Widerstreite;" „das Decret" oder vielmehr dessen Beilage, „stelle Grundsätze auf, deren Aner kennung dem Staate Verpflichtungen auserlegen würde, de« ren Umfang nicht zu übersehen wäre, und deren Erörterung wünschenswerth sei." Es ist auch die Rede von einem „mehr als zweifelhaften Rechte," und am Schluffe des Berichtes ge steht die Deputation zu, „daß in der Verfaffungsurkunde eine Verpflichtung nur insoweit vorhanden sei, als ein neues Thea ter den Verhältnissen des alten entsprechend hergestellt werde." Diese Punkte zusammen scheinen mir nicht undeutlich zu erken nen zu geben, daß die Deputation eigentlich ebenfalls meiner Meinung gewesen sei. — stlm aber über das Letztere einiges zu 2* -
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