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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zahlen, weil sie, gegen andre Gewerbtreibende gehalten, doppelt ihres Gewerbes wegen besteuert würden; dann aber wäre es verletzend gegen die Consumenten, welche das Fleisch kaufen müßten, indem ihnen dann das Fleisch ungleich höher zu stehen käme, als denen, die selbst schlachteten; daß auch durch die Bestimmung, wenn Mehre ein Stück Vieh zusammen schlach ten wollten, sie es, wie die Fleischer, versteuern müßten. Es wäre daher das Unbillige und Gehässige dieser Abgabe so all gemein anerkannt, daß eine gänzliche Wiederaufhebung der Fleischsteuer sich wohl rechtfertigen ließe. Aber besonders wollen sie auch auf eine Ungleichheit, welche die Schlacht steuer gegen Gastwirthe herbeiführe, aufmerksam ma chen. Jeder andere Hausbesitzer und Gutsbesitzer könnte zu seinem eignen Hausbedarfe schlachten und zwar nach ge ringem Schlachtsteuersätzen, die Schenkwirthe aber müßten in Folge gesetzlicher Bestimmungen das von ihnen geschlachtete Vieh und zwar ohne Unterschied, ob sie es zum eigenen Bedarfe oder zum Verkaufe verwenden, versteuern. Jeder Gutsbesitzer würde, wenn er auch nur einen mittelmäßigen Fleischbedarf hätte, jährlich durchschnittlich ein Rind und vier Schweine schlachten, wofür er, wenn er nicht Gastwirth wäre, höch stens 2 Thlr. 12 Gr. steuere; wäre er aber zugleich Gast- und Schenkwirth, so müßte er für seinen Hausbedarf nach dem Tarife über 5 Thlr. steuern. In der Regel wäre auf dem Lande mit Schenkwirthschaft Feldwirthschaft verbunden, und es stelle sich da diese Ungleichheit noch viel greller heraus. Es be darf nun, meinen sie, keines weitern Beweises, daß das Schlachtsteuergesetz Unbilligkeiten und Ungerechtigkeiten mit sich führe, umsomehr, als sie, wenn sie Schenkwirthschaft trieben, allen andern Privaten nachgesetzt würden, indem sie nicht das zu ihrem Hausbedarf Erforderliche nach dem Tarife «nbL., son dern nach dem Tarife «ab L. versteuern müßten. Sie führen das noch weitläufiger in Zahlen aus, und begründen darauf ihr Schlußpetitum: „daß die unterzeichneten Schenkwirthe, die sich schon 6Jahre hindurch in dieserBenachtheiligung befunden und dadurch große Verluste erlitten hätten, im mindesten nicht zweifelten, daß die Kammer von der Richtigkeit des Gesagten sich überzeugen und ihre Bitte für gerechtfertigt halten werde: Man wolle für den Fall, daß, wenn die Schlachtsteuer nicht ganz aufgehoben würde, doch in Bezug auf die Schenkwirthe auf dem Lande dieselbe ermäßigen, fund man möge deshalb den Beschluß fassen: „daß diesen Personen die Vergünstigung, das zu ihrem eigenen Hausbedarf geschlachtete Vieh nach den An sätzen des Tarifs unter 8. zu versteuern, ertheilt, und solche Vergünstigung durch Abschätzung und Abrechnung ausführbar gemacht und gesichert werde." Unterzeichnet sind 34 Schenk wirthe, wie es scheint, aus der Gegend von Hartmannsdorf, Großzschocher, überhaupt aus der Gegend von Leipzig. Abg. Siegert: Ich glaube, daß diese Petition sich gar nicht zur Mitberathung beim vorliegenden Gesetze eignet, indem in dem letzteren blos von Steuererlassen auf 2 Jahre die Rede ist, die Petition aber weiter hinausgeht und Ermäßigungen der Schlachtsteuer im Allgemeinen bezweckt. Präsident v. Haase: Also spricht sich- dek'Abgeordnete gegen die Petition aus. '' Abg. Naundorf: Ich kann mich nur denn anschließen, was die Petenten bitten und beanspruchen' und. muß,bemerken,^ daß es viele Gast- und Speisewirthe giebt,.,welchp.'nicht am Straßen wohnen und kaum den vierten Theil eines geschlachte ten Stückes zur Verspeisung an Fremde verabreichen. - Daher; finde ich diese Bitte gerechtfertigt und empfehle sie. der Kammer zur Berücksichtigung. >> . , - Abg. Scholze: Ich war Willens, im Allgemeines über das Gesetz etwas zu sprechen. Da es mir nun aber gegen wärtig abgeschnitten worden ist, so will ich es verschieben bis zur Berathung der 5. §. im Deputationsheftchte. Abg. Klinger: Ich beabsichtige, wenn nämlich überdiese Petition schon gesprochen werden soll, mich gegen'dieselbe zu erklären. Ich finde darin zwar eine Ungleichheit,- daß- die Fleischer und Schenkwirthe selbst für den Hausbedarf die Bank sätze zahlen sollen, und wünschte, daß, wenn es eine Möglich keit wäre, diese Ungleichheit zu heben sei. Allein ich sehe,' daß wegen Mißbrauchs und' Hinterziehung aller Controls eine Unmöglichkeit vorliegt. Ich sehe nicht ein, wie es möglich sein sollte, bei diesen Schenkwirthen hinter die Wahrheit zu kommen, ob sic für ihren Privathausbedarf ober für ihre Gäste schlachten. Referent Reiche-Eisenstuck: Ich glaube in der Th'at, die Berathung dieser Petition eignet sich beim gegenwärtigen Berichte nicht; denn der handelt von. Steuererlassen,für alle Steuerpflichtige. Hier ist aber angetragsn auf eiste Abände rung von Regiemaßregeln und auf Herabsetzung. der Steuer sätze beim Bankschlachten für gewisse Elassen von Landb e wohnern überhaupt. Es scheint mir wohl gerathner zu sein, der dritten Deputation diese Petition noch zur besonder» Berathung zu übergeben, indem der Beschluß, welchen wir jetzt fassen, nur zum Theil auf diese Petition und.chen Aintrag der Petenten sich beziehen könnte, und doch jeder Petent das Recht hat, daß sein Antrag zur vollständigen Berathung in allen seinen Lheilen komme, die Petenten auch, wie mir scheint, nicht ganz ungegründete Veranlassung zur Beschwerde haben. Präsident, v. Haase: Die Petition hat nach dem Vor trage, welchen der Referent gemacht, eigentlich zwei Anträge zum Gegenstände, der eine ist gerichtet auf gänzliche Aushebung der Schlachtstcuer, dies würde collidiren mit der 1. wo wir festsehen wollen, welche Schlachtsteuersätze auf das Jahr 1841 gegeben werden sollen. Sobald §. 1 angenommen, wird, erlediget sich dieser Antrag von selbst. — Was den zwei ten Antrag betrifft, so bezieht er sich nur aus eine Classe Cvn- tribuenten, die Schenkwirthe. Diesen letztem Antrag könnten wir hier allerdings aussetzen und der 3. Deputation übergeben; allein über den ersten Antrag würde jedenfalls hier zu sprechen, und derselbe Gegenstand der gegenwärtigen Berathung ftin. Wenn die Kammer beschließt, daß die Schlachtsteuersatze bis
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