Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MM Jahre 1A42 fortdauern, so kann ein Antrag auf Aufhe bung der Schlachtsteuer nachher gar nicht stattsinden. >ReferentzR e iche -Eissenstuck: Es würde freilich durch den Beschluß der Kammer dem Anträge einzelner Petenten vorgegriffÄiÄörden, das würde aber ganz in der Ordnung ge- schehenkönnen. Denn es liegt eine Vorlage der Staatsregie rung vor uns , die vor allen übrigen Gegenständen zur Bera- t-hung kommen muß. Also kann allerdings der Petition durch den Beschluß, welcher auf die Vorlage der Staatsregierung gefaßt werden soll, schon präjudicirt werden, das versteht sich von selbst. Präsident v. Haase: Ich würde hinsichtlich des zweiten Antrags der genannten Schenkwirthe der Kammer Vorschlägen, ihn der dritten Deputation zur Begutachtung zu übergeben. Ist die. Kammer mit diesem Vorschläge einverstanden? — Die Kammer giebtz ihre Z.u.st immung. — Präsidentv. Haase: Ich frage nochmals: ob Jemand hei §. 1 etwas zu bemerken habe? Abg> Z-rmmermann: Da keine allgemeine Berathung erfolgt ist , so> muß ich. mir erlaube,n, bei §. 1 meine Ansichten anzubvingen. Nach meiner Idee kann ich nicht einsehen, wie die hohe Staatsregiexung jetzt schon eine Abänderung der indi- rxcten Abgaben durch den Gesetzentwurf, welchen sie den Kam- MM vorgelegt hat, abmindern will, da sie bei den Gesetzvor lagen usid^ dem'Decrete auf dem Landtage I83ZH als das neue Abgabensystem regulirt werden sollte, mehrmals versprochen hat, daß das Mehreinkommen zu Erlassen an Steuern für das Land verwendet werden solle. Das neue Abgabenfystem ist nach,§, 39 der Verfaffungsurkunde zum Theil in Ausführung gebracht worden. Die höhe Staatsregierung hat, um dieses durchzuführen, große Summen für Entschädigung bezahlt, da mit alle Staatsbürger zu den Staatslasten gleich beitragen soll ten. Nun finden sich bedeutende Cassenüberschüsse vor, welche de^f Versprechen der Staatsregierung gemäß, zum Erlaß an Grundsteuern verwendet werden sollen. Demohngeachtet soll jetzt ein Erlaß ün indirecten Steuern eintreten, ungeachtet es anerkannt ist, daß die Grundsteuer jetzt noch sehr ungleich ver- theilt ist, indem viele Grundstücke sehr, andere wenig und noch andere gar nicht-besteuert sind. Man scheint dadurch nichts anderes bezwecken zu wollen, als daß die Landgrundstücke nach wie vor alle Lasten tragen sollen. Wenn nun Erlasse an indi rekten Abgaben gemacht werden, so fehlt das Mehreinkommen und das Land wird belästigt; früher kannten wir auf dem Lande wenig indirecte Abgaben, vorzüglich, in der Provinz, der ich angehöre, jetzt aber zahlen wir diese wie die Städte. Die Städte sind von der Servislast befreit worden, das platte Land hat aber nur einen geringen Theil erlassen erhalten, un geachtet die Kammer damals beschloßen hat, daß alle Militair- leistungen aus die Staatskasse übernommen werden sollten. Jetzt liegt nun ein Decret vor, wodurch über die Hälfte der Ueberschüsse zum Erlaß an indirecten Abgaben verwendet wer ¬ den soll. Die geehrte Deputation Hatz zwar Seite 144 ihres Berichtes selbst anerkannt, daß jetzt darauf vorzüglich Rücksicht zu nehmen sei, daß dem platten Lande erwas zu Gute gehen möchte, und doch hat sie das allerhöchste Decret zur Basis ih rer Berechnung gemacht und nur eine mäßige Summe in den Hintergrund gestellt, wobei sie zugesteht, daß sie die Genehmi gung des königl. Herrn Commissars nicht habe erlangen können. Wir geben also die indirecten Steuern fort, behalten die viel fachen alten Lasten, und von einem Erlaß ist nicht groß die Rede. Für meine Person werde ich also in allen Punkten gegen diesen Gesetzentwurf stimmen. Präsident v. Haa se: Was der Abg. bemerkt hat, gehört, wenn ich nicht irre, nicht zu Z. I, es kann ihn nur bewegen, daß er gegen die tz. mit Nein abstimmt. Abg. Zimmermann: Es hätte allerdings eigentlich zur allgemeinen Berathung gehört, ich glaube aber doch, es hier bemerken zu müssen, weil heute eine solche nicht stattgefun den hat. Präsident v. Haase: Es ist in der Gesetzvorlage von kei nem andern Abgabenerlasse die Rede, als von solchen, welche in der Ueberschrift des Gesetzes genannt sind. Also würde-sich auch die allgemeine Berathung, streng genommen, für jetzt nur auf diese zu beschränken haben. Nach der Landtagsordnung §. 64, wenigstens mit dieser analog,, kommen die Anträge der Regie rung zuerst zur Berathung. Abg. v. Friesen: Ich glaube auch, da die Staatsre gierung eine Abgabenlast in zwei Abgabenbranchrn, die Depu tation aber in dreien in Vorschlag gebracht hat, daß dieser Ge genstand nicht von einander getrennt werden kann, sondern eine allgemeine Berathung stattsinden muß. Es könnte leicht der Fall sein, daß, wenn der Antrag des Abg. Scholze ganz an genommen würde, nicht genug übrig bliebe, um den von der Regierung vorgeschlagenen Erlaß noch anzunehmen. Es würde der von der Kammer bewilligte Abgabenerlaß an Personal-, Gewerb - und Schlachtsteurr dem letzten Anträge auf Erlaß an Cavalerieverpflegungsgeldern präjudiciren können. Ich bin daher dafür, diese drei Gegenstände nicht zu trennen und mit dem Abg. Zimmermann ganz einverstanden. Referent Re iche-Eisenstuck: Ich habe, um dieses Be denken zu beseitigen, bei dem Vortrage des betreffenden Theils des Berichtes darauf hingewiesen, daß nach unserem Vorschlä ge immer noch 28,000 Thlr. Ueberschuß verbleiben. Dage gen die Summe, worüber schon mehr disponirt ist, als die Deputation beantragt, allerdings 42,000 Thlr. beträgt , daß aber das unser Rechnungswerk nicht stören würde, weil die 39,876 Thlr. 15 gr. 4pf. Erhöhung gegen den Deputations bericht nicht ganz in Wegfall kommen werden, es sich demnach höchstens um einige Tausend Lhaler handeln könnte, die auf einer andern Seite vielleicht erspart oder von den Ueberschüssen der laufenden Finanzperiode übertragen werden könnten. Da her ist unser Beschluß über Schlacht- und Gewerbsteuererlaß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder