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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nicht präjudicirlich unserm Anträge über Erlaß an Cavalerie- verpflegungsgeldern. Eine allgemeine Berathung kann jetzt wohl nur stattfinden über die Gesetzesvorlage, welche in Spra che kömmt, und diese enthält blos den Antrag der Regierung über die Schlacht- und Gewerbsteuer, wenn sich die Diskus sion nicht zu sehr versplittern soll. Abg. Scholze: Meine Petition ging dahin, daß sämmt- liche Militairleistungen in Wegfall kommen möchten; wenn aber zuerst über Gewerb - und Personalsteuererlassen discutirt wird, so sind am Ende die Cassenüberschüsse nicht mehr vorhan den, welche ich in meiner Petition beansprucht habe. Präsident v. Haase: Der Gegenstand der allgemeinen Berathung ist durch die Regierungsvorlage vorgeschrieben. Wenn ein Antrag, welcher diesen gegebenen Gegenstand nicht betrifft, von einem der Kammermitglieder oder von der Depu tation gemacht wird, so kann ein solcher Antrag nicht früher vorgenommen werden, als die Gesetzesvorlage. Diese muß nach der Regel zuerst kommen. Ein derartiger Antrag kommt nach der Regierungsvorlage. Es steht aber jedem Abgeordneten frei, wenn durch Annahme der Regierungsvorlage seinem Anträge prajudicirt würde, seine Zustimmung zu letzterer zu verweigern. Solchemnach würden erst noch HZ. I—4 zu berathen und zu letzt der Antrag des Abgeordneten Scholze zur Sprache zu brin gen sein, so wie dies auch die Ordnung im Bericht giebt. Uebrigms kann selbst dem Scholzischen Antrag durch einen beifälligen Be schluß über die HZ. 1—4 nicht prajudicirt werden, da jedenfalls dem Lande immer noch eine hinlängliche Summe übrig bleibt, um damit den Scholzischen Vorschlag, wenn er angenommen würde, zu verwirklichen. Abg. Scholze: Ich war mit dem Referenten ganz ein verstanden, und wollte die Motivirung meiner Petition bis zur 5. Z. des Deputationsberichts verschieben; da aber die Abgg. Zimmermann und v. Friesen eine Borberathung beantragten, so muß ich mich ihnen ebenfalls anschließen. Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie will, daß nach der Ordnung des Gesetzes über die ZZ. 1, 2, 3, 4 und dann erst über den Antrag des Abgeordneten Scholze berathen werden soll? Abg. Eisenstuck: Auch ich habe die Ueberzeugung ge faßt, daß es besser und zweckmäßiger sei, eine allgemeine Ke- rathung vorausgehen zu lassen. Es hängen die verschiedenen Paragraphen mit dem Deputationsgutachten und dem, was dagegen gesagt worden ist, so zusammen, daß man, ohne eine Sache zu präjudiciren, über die andere nicht abftimmen kann. Ich beziehe mich ferner auf die Landtagsordnung, welche aus drücklich sagt: „Ist die allgemeine Berathung geschloffen, so schreitet die Kammer sofort zu der besondern über die einzel nen ZZ. oder Artikel." Sie setzt voraus, daß die allgemeine Berathung vorausgehe. Es ist ferner gesagt: daß, wenn das Gesetz nur aus einer H. bestehe, die allgemeine Berathung mit der speciellen verbunden werden könne. Hier aber ist dieses nicht der Fall. Ich fürchte, wir kommen in eine große Ver wirrung, wenn wir den Gegenstanv fficht im Älfgemeiffen be rathen, weil darüber kein Beschluß vbrhandefl ist, baß diese Ueberschusse zu Abgabtnerlaffen verwendet werden sollen. Ist man aber darüber einverstanden Md die Kammer scheint diese Ansicht zu Haden, —so muß mass aüch dtffHMchtspuNkt im Auge behalten, wie die Erlasse'geschehcN'sollen'. Ich bitt nicht für die Mäkelei, die so genau rechnet, däffUitt StadtH'ttt gegen das Dorf um ein Paar Grö'scheN verküM ivKd'e. 'Es handelt sich vielmehr um das Princip, db iwZweifelsfalleweh'r für die indirekten oder für die direkten AbgäberiÄn Erlaß ein treten solle, und ob es in's Auge' zu fKfftNst,' dH-der'Erlaß blos ein temporärer werde, da er sich nut llUf MA- Termine beschränkt. Diese Fragen liegen nicht so, klgr, guf der, Hand, als daß man bei der Abstimmung über die fin,e,H, sich nicht bei Abstimmung über die übrigen präjudiciren könM. Au,S- die ser Rücksicht wünsche ich, daß die Kammer ,vorerst--eine allge meine Berathung über die BorlaKe.des-.MeW.ein^teyj.fasse.- Jch glaube, es ist dies ganz der- Verfassungsuxkunde. gemäH, und kann Niemandem Nachtheil., wohl aber. Ordnung in , die Berathung bringen. . , , Präsident v. Haase: ÄSenn die allgemeine Bevathung nach der Reihefolge der HZ. und Nach Anweisung des'Deputä- tionsgutachtens beendigt ist, so stimme ich hem Abgeordneten bei, daß. .. Referent Reiche-Eisenstuck: Ich habe nichts- dagegen, wenn man glaubt, auf kürzerem'Wege-. Mm Beschluß zu.ckom- Men, wenn die Berathung über-dieWorlage-des.Gesetzes, und der Antrag der Deputation zusammengenommen -würde: - -Ich würde mir aber dann erlauben müssen, den übrigen Äheil des Berichtes vorzutragen, welcher sich auf einen Antrag der Depu tation bezieht, der in der Regierungsvorlage nicht enthal ten ist. Abg. Schmidt: Ich habe doch einiges Bedenken gegen den Antrag des Abg. Eisenstuck, daß eine allgemeine Berathung über den ganzen Bericht stattsinden sollei Der Bericht, enthält nicht allein ein Gutachten über die Vorlage des Gesetzes, sondern auch ein Gutachten über die Petition des Abg. Scholze. Da nun, wie der Präsident bemerkte, es auch nach der Landtags ordnung Pflicht ist, erst die Vorlage der Staatsregierung inBe- tracht zu ziehen, so muß diese doch von der Petition abgesondert werden,und, wie Referentbemerkt, erstder Erlaß an der Schlacht-- Gewerbe- und Personalsteuer berathen werden. Auch ist mir aufgefallen, daß ein Abgeordneter sagte, es komme nicht darauf an, ob ein Dorf gegen ein Städtchen oder ein solches gegen je nes verkürzt werde. Ich dächte doch, die zu8tit.iL clMtributivL sei nirgends strenger anzuwenden, als bei Abgaben, sie Mögen nun erst aufgelegt oder die bestehenden vermindert werden. Wollen wir einen Erlaß bewilligen, so muß es so geschehen,baß derselbe möglichst allen Contribuenten verhaltnißmäßigzrrGute gehe. In dieserBeziehung erscheint mir die Vorlage ller Regie-
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