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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungeu über die Verhandlungen des Landtags, n Kammer. 6. Dresden, den 3. December. 1839. Siebente öffentliche Sitzung am 3V. November 1839. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Erläuterung einiger Be stimmungen des Heimathsgesetzes vom 26. No vember 1834 betreffend. (Schluß der Rede des Abgeordneten Sachße): Aus dem Gesichtspunkte der Betheiligten also selbst, nämlich der jenigen, welche ein Gewerbe auf dem Lande betreiben, und ganz im Interesse des Heimathsgesetzes ist es, daß §. 1., wie er vorgeschlagen worden ist, angenommen werde, und ich kann nur der Minorität der Deputation beistimmen. Ich kann deshalb auch die Momente, welche von dem Herrn Referenten in dem Bericht besonders auf der eilften Seite aufgestellt worden sind, wornach das Bürgerrecht sich so ungemein von den Gemeindenrechten unterscheiden soll, nicht erheblich genug finden, um eine Ablehnung der §. zu rechtfer tigen. Es wird gesagt, das Bürgerrecht gewahre zugleich viele Ehrenrechte, welche das Befugniß, in einer Landgemeinde als Unansässiger zu wohnen, als Gewerbtreibender in ihr aus genommen zu sein, nicht in dieser Maße gebe. Nun ist aber das Heimathsgesetz Nicht ein Gegenstand der Ehre, es ist nicht ein Ehrenrecht, sondern ein materielles Recht, und um dieses handelt es sich jetzt. Man kann im Gegentheil behaupten, daß eben demjenigen, welcher in einer Landgemeinde als Professio- nist oder Kramer ausgenommen ist, und nicht alle Rechte der Angesessenen genießt, eben deshalb das Hcimathsrecht, das materielle Recht, das ihm unter allen Umstanden am ersprieß lichsten ist, auf das er nach seinen vieljährigem Aufenthalte in der Gemeinde den gegründetsten Anspruch hat, am allerwe nigsten zu versagen. Präsident O. Haase: Es würde nun der Abg. Klien das Wort haben. Abg. Klien: Ich glaube, daß die geehrten Sprecher vor mir alles erschöpft haben, was sich über die Sache sagen läßt, und ich will mich daher vor der Hand des Wortes begeben. Präsident v. Haäse: So würde demnach die Reihe zu sprechen an dem Abg. Schmidt stehen. Abg. Schmidt: Ich muß auch bekennen, daß die Her ren, welche vor mir gesprochen, fast schon alles, was ich äu- II. 6. ßern wollte, gesagt haben. Da aber die Festhaltung des Prin- cips als durchaus nothwendig von einem geehrten Abgeordneten uns angerühmt, und der Kammer empfohlen worden ist, so will ich mir erlauben, specieller auf die Gründe der Majorität der Deputation einzugehen. Der Bericht giebt, wie mir scheint, sowohl äußere als innere Gründe für seinen'Vorschlag an. Als äußere Gründe erscheinen mir, daß man 1) an dem Princip des Gesetzes festhalten und auch 2) deswegen dabei ste hen bleiben müsse, weil bei der frühern Versammlung der Stände die Kammer diesen Grundsatz ausgesprochen habe, und dabei stehen geblieben sei, und 3) es würden in Betreff der Un angesessenen auch solche Anträge kommen, und man würde dann auch ihnen solche Bewilligungen machen müssen. Was nun die Consequenz und Festhaltung des Princips betrifft, so muß ich bemerken, daß man in dem Fall, wo ein Gesetz als unheilbringend, als hart sich darthut, und die Erfahrung die Schädlichkeit des Gesetzes beweist, nicht daran halten darf, daß es vielmehr Pflicht der Gesetzgebung ist, dann von diesem Grund sätze abzugehen, oder wenigstens ihn zu modisiciren. Ebenso wenig kann eine frühere Versammlung uns bestimmen, bei dem -einmal ausgesprochenen Grundsätze festzuhalten; denn nicht auf Autoritäten, sondern auf unsere innere Ueberzeugung, auf Gründe des Rechts und der Billigkeit sollen wir unser Urtheil stützen. Das gravninen, daß wegen der Unangesessenen sol che Anträge gleichfalls kommen würden, ist ein gl-.ivameu suwrn. Wenn solche Anträge kommen, welche nicht auf Recht und Billigkeit beruhen, so können sie von den Kammern und der Regierung abgeworfen werden, und wir können uns da durch nicht abhalten lassen, in die innern Gründe der-Sache einzugehen. Diese sind nach dem Berichte für die darin aus- gesprochneAnsicht I) daß durch die neue Gesetzgebung dem Lande keineswegs solche Rechte eingeräumt würden, wie den Städten; 2) daß das Bürgerrecht solche Vorzüge gewähre, daß es das Hcimathsrecht begründen müsse. Nun erlaube ich mir zuerst das, was in Betracht des Bürgerrechts gesagt worden ist, in Betracht zu ziehen. Vorerst muß ich meine Ansicht ausspre chen, daß ich darin nur eine sehr einseitige Ansicht finde. Man hat die Ehrenrechte mühsam aufgeführt, aber immer nur gesagt, was sie dem Bürger nützen sollen, man hat vergessen, auch die Oblasten der Bürger anzuführen. Der aufzunehmende Bür ger hat ja auch städtische Schulden, und große städtische Abga ben mit zu übernehmen und zu leisten. Meine Herren, selbst viele von den Ehrenrech ten der Bürger sind für-en armen Mann, der mit Mühe das Geld zur Erlangung des Bürgerrechts auf- ' 1
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