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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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das Oberappellationsgcricht sich für den Justizweg ausgespro chen hat, allerdings beteiligt sind, und hier sind Vier und dort ist Einer. Abg. Braun: Ich muß bemerken, daß man in Bezug auf den Grund, welcher gegen das Deputationsgutachten daher entnommen werden wollte, daß man sagte, eS würde die Com mission in manchen Fällen nicht genugsam bekannt mit den ein schlagenden Verhältnissen sein, auf die §. 13 zu sehen ist, wo es heißt, daß die Commission wegen Erlangung von Nachrichten, deren sie bei einer zu ertheilenden Entscheidung benöthigt ist, an Unterbehördcn unmittelbar verfügen könnte, wozu ein Amen dement von der Deputation gefügt ist, welches sagt: „die Com mission kann wegenErlangung von Nachrichten, deren sie bei einer zu ertheilenden Entscheidung benöthigt ist, mit den Ministerien und Mittelbehörden communiciren, an Unterbehörden aber un mittelbar verfügen." Staatsminister v. Könneritz: Das habe ich nicht be zweifelt, daß die Commission nicht Kenntniß von dem betreffen den Fall haben würde. Von denLhatsachen, die ihm zu Grunde liegen, muß sie Kenntniß bekommen, theils durch die Eingaben der Privatpersonen, die auf ihre Entscheidung provociren, theils von den betreffenden Ministerien. Allein von den specicllen Gesetzen uud der Verfassung bei der Verwaltung kann sie nichr die nöthige Kenntniß haben. Nun hat die Deputation vorge schlagen, daß die Commission sich mit den Ministerien und Mit telbehörden in Communication setzen könnte; allein abgesehen davon, daß es ein sehr weitläufiger Weg ist, und gewiß häufig der Fall eintreten müßte, daß die Commission über die Gesetze und die Verfassung der Verwaltung sich wiederholt Nachricht ausbitten müßte, kann man auch im Voraus Nichtwissen, ob die Commission auf den Gesichtspunkt aufmerksam wird, der bei der Verfassung und den Gesetzen der Verwaltung durchschlägt. Abg. Schaffer: Auch ich finde nach den bis jetzt gepflo genen Debatten, daß dieser vierte Ministerialrath, welcher depu- tirt werden soll, gefährlich und zwar gefährlicher erscheint, als ich früher in der Lhat glaubte. Die hohe Staatsregierung, wie bereits herausgehoben ist, hat bemerkt und wünscht, daß die Fassung, wie der Gesetzentwurf solche enthält, beibehalten werde, aus dem Grunde, da über die einschlagenden Verhältnisse auf diese Art besser Auskunft zu geben sei, und bemerkt, daß es um so wünschenswerther erscheine, weil die Iustizmänner oftmals nicht die nöthige Gesetzeskünde in Verwaltungsangelegenheiten .hätten, auch die sonstigen einschlagenden Verhältnisse nicht so genau kennten. Wenn ich schon diese Ansicht in der Allgemein heit nicht theile, so erscheint doch eben deshalb, wenn noch dazu von der hohen Staatsregierung bemerkt wird, daß nicht der ein zelne Beiheiligte dem Ministerium als Partei entgegenstünde, sondern vielmehr, daß die Verwaltungsministerien und das Justizministerium gleichsam die Parteien bildeten, gerade sehr bedenklich dieser vierte Ministerialrath. Denn wenn auch die ser die Ueberzeugung hat, daß die in der Commission sitzenden Iustizmänner von den einschlagenden Gesetzen und der Ver fassung der Verwaltung nicht so vollständige Kunde haben, so wird derselbe alles mögliche aufbieten, um die in Frage befan gene Angelegenheit der Verwaltung nicht entrückt zu sehen. Dies schwebt mir so lebhaft vor Augen, daß ich durchaus von dem Gutachten der Deputation nicht abzugehen vermag, um so we niger, da mir dadurch nunmehr der Rechtsschutz, wie ein Abge ordneter vor mir bemerkt hat, noch mehr gefährdet zu sein scheint, als ich mir früher in der That gedacht habe. Abg. 0. Platzmann: Ich muß bekennen, daß mich die §. 4 über das Bedenken der Deputation vollkommen beruhigt. Es heißt darin: „Bei dem Vortrage müssen stets eine gleiche Anzahl Mitglieder des Oberappellationsgerichts und Ministerial- rathe gegenwärtig sein." Ferner heißt es noch darin, was Seiten der hohen Staatsregierung schon ausgesprochen worden ist: „daß dervon dem betheiligten Verwaltungsministerium ab geordnete vierte Ministerialrath weder Referent, noch Corre- ferent sein kann." Findet das letztere statt, so sehe ich auch gar keine Gefahr, wenn vier Ministerialräthe zugezogen werden. Abg. v. v. Mayer: Die Gefahr will ich nicht nochmals erörtern, sie ist genugsam erwiesen worden. Aber wenn von dzm Herrn Staatsminister gesagt worden ist, cs komme nicht allein auf eine unparteiische, sondern hauptsächlich auf eine richtige Entscheidung an, und die könne man nur er warten, wenn ein mit der Sache vertrauter Ministerialrath die besonderen gerade einschlagenden Umstände mitzutheilen ver möge, so muß ich aufmerksam machen, daß diesem Bedürfnkß, so weit es begründet, schon durch die §§.7 und 11 vollkommen genügt ist. Wenn ein Competenzzweifel an die Commission gelangt, so wird entweder von den beiden Ministerien, oder es kann von dem betheiligten Ministerium eine vollständige Aus einandersetzung der Gründe mitgctheilt werden. Hier hat das Verwaltungsministerium, was betheiligt ist, es vollkommen in der Hand. Es kann die befähigsten Manner zu dieser Aus arbeitung wählen, auch den clinboluin rowe dazu nehmen, und ein so vollständiges und schönes Gutachten stellen, als es nur immer will und kann. Wenn aber dann nicht eine rich tige Entscheidung von der Commission gegeben werden könnte, so läge es wenigstens nicht an dem Verfahren, sondern an der Qualifr'cation der Richter, und diese zu bezweifeln ist mir noch nie beigekommen. Abg. Eisen stuck: Der Abg.Sachße beschuldigt mich der Uebertreibung. Nun da bin ich doch genöthigt, einige Bei spiele mitzutheilen, wie es hergegangen ist, wenn man eine Sache als eine solche erkannt hat, die in den Rechtsweg nicht gehöre, sondern durch die Verwaltung zu entscheiden sei. tzs war im Jahre 1764 oder 1765, nach dem siebenjährigen Kriege, als in einem Justizamte die Unterthanen sich weigerten, den Holzschlagdienst für drei Groschen, oder um noch geringeren Preis zu verrichten. Der Beamte erstattet Bericht an das da malige Kammercollegium, und zeigte an, es wäre schlimm, der Tagelohn wäre vor dem siebenjährigen Kriege drei Groschen gewesen, er wäre aber unterdessen sehr gestiegen. Für den
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