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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. ^4-^ 41. Dresden, den 14. Februar. 184E^. Drei und dreißigste öffentliche Sitzung am 10. Februar 1840. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Behörde für Entscheidung in letzter Instanz über Compe- tenzzweifel zwischen Justiz-und Verwaltungs behörden betr. — (Besondere Berathung ZZ. 6 —17. — Schlußabstimmung.) Präsident!). Haase: Nach der Gesetzesvorlage sollen nur drei Ministerialräthe aus den Verwaltungsministerien als be ständige Commissionsmitglieder vom Könige ernannt werden, dahingegen ein vierter Ministerialrath in jedem einzelnen Falle von dem Vorstande des betheiligten Verwaltungsministeriums besonders abgeordnet werden soll. Die Staatsregierung hat den Inhalt der Gesetzesvorlage nicht nur als ungefährlich, son dern auch als räthlich vertheidigt; die Deputation will aber, daß alle vier Ministerialrathe als beständige Mitglieder vom König ernannt werden sollen und hat dafür unter weiterer Aus führung in ihrem Berichte bemerkt, daß sie die Anordnung, wie sie in der Gesetzesvorlage befindlich ist, bedenklich und dem Zwecke des Gesetzes, dem Rechtsschutze minder entsprechend finde. Ihr Vorschlag geht daher dahin, es möchten beide Sätze., wo es heißt: „drei Ministcrialräthen aus Verwaltungsministe- rien ebenfalls vom Könige für beständig ernannt, einem vierten Ministerialrathe— besonders abgeordnet wird," in der Maße eine Abänderung erleiden, daß beide Sätze weggelafsen und da für gesetzt werde: „und vier Ministerialräthen aus Verwal- tungsministerien, welche ebenfalls vom Könige für beständig ernannt werden." Ich frage die Kammer, ob sie der Deputa tion beistimmt, daß §. 0 in der gedachten Maße abgeändert werde?— Gegen 16 Stimmen wird das Deputationsgutach ten angenommen.— Präsident v. Haase: Es folgt daraus von selbst, daß es Seite 409 auf der letzten Zeile statt „sechs" heißen muß „sieben", und ich glaube, daß es in dieser Hinsicht keiner weitern Frage bedarf. Zu §. 7 des Gesetzentwurfs (s. Nr. 11 der Verhandlungen der ersten Kammer, Seite 170) bemerkt die Deputation: Zu H. 7 hat die erste Kammer, nach dem Vorschläge ihrer Deputation und in Betracht, daß die in der Sache ergange nen Acten an die Commission gelangen müssen, wie auch weirer- n. 41. hin im Gesetzentwürfe §. 11 ausgesprochen worden ist, beschlos sen, nach dem Worte Mittheilung einzuschalten: der Acten und. Die D ep utation räth der zweiten Kammer an, diesem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Präsident v. Haase: Tritt die Kammer hierin der De putation bei, die gedachten Worte „der Acten und" einzuschal ten?— EinstimmigJa.— Präsident 0. Haase: Nimmt dieselbe unter diesem Zusatz und dieser Veränderung h. 7 an?— Ebenfalls einstimmig Ja.— Zu tz. 8 des Gesetzentwurfs (s. dieselbe in Nr. 11 der Ver handlungen der ersten Kammer, Seite 170) sagt die Depu tation: In der tz. 8 wird ausgesprochen, daß in den §. 4 bemerk ten Fällen die betheiligte Privatperson eine etwanige Provoka tion gegen die durch Vereinigung der Ministerien erfolgte Fest stellung bei derjenigen Unter- oder Mittelbehörde, von welcher die Vereinigung der Ministerien ihr bekannt gemacht, oder von welcher in Gemäßheit derselben an sie zuerst etwas verfügt wird, binnen zehn Tagen, nach Empfang jener Bekanntmachung oder ersten Verfügung, bei Verlust des Provocationsrechts an- zubringen habe. Schon die erste Kammer hat die Ansicht ihrer Deputation getheilt, daß, bei Erlassung einer bloßen Verfügung, der Be- theiligte vermöge der hierbei zu gebrauchenden Fassung darauf mit aufmerksam zu machen sein werde, daß dieser Verfügung eine solcheVereinigung der Ministerien zum Grunde liege, ge gen deren Resultate er eine etwanige Provocanon binnen zehn Tagen bei deren Verlust anzubringen haben werde. Sie hat diesen Zweck erreichen zu können geglaubt-, wenn in der §. 8 nach den Worten „in Gemäßheit" die Worte „und unter Erwähnung" eingeschaltet werden, und daher die Paragraphe mit dieser Ein schaltung angenommen. Die Deputation theilt ganz die hierbei in der ersten Kammer zum Grunde gelegene Ansicht, glaubt aber nicht, daß dieser durch die nurerwäbnte Einschaltung vollständig entspro chen werde. Sie halt nämlich dafür, daß in allen Fällen, wo es sich, wie hier, um Bekanntmachung einer Entscheidung und deren, von Zeit dieser Bekanntmachung binnen zehn Tagen eintretenden Rechtskraft handelt, der Gegenstand zu wichtig sei, um eine solche Bekanntmachung, unter der Voraussetzung, daß die Entscheidung sofort Rechte kraft erlangen werde, mit ei- j ner in deren Gemäßheit zu erlassenden Verfügung zu verbin- 1
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