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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tracts aus der ersten Kammer uns zugestellt worden, damit sie der zweiten Deputation übergeben und bei Berathung des Bau etats berücksichtigt werden möge. Ich frage die Kammer: ob sie gemeint ist, dieselbe der zweiten Deputation zu überweisen? — Einstimmig Ja. — 5) Den 10. Februar. Desgleichen die Abgabe einer Peti tion der Gemeinden zu Bobersen und Lessa, um Eröffnung der Eisenbahnbrücke bei Riesa. Präsident v. Haase: Wir haben schon mehre Petitionen erhalten, welche denselben Zweck verfolgen. Sie sind sämmtlich an die dritte Deputation überwiesen worden. Es wird also auch diese Petition an die dritte Deputation zu verweisen sein. Ist die Kammer damit einverstanden?—Einsti mmi g Ja.— 6) Den 10. Februar. Desgleichen über eine Petition des gewesenen Pfarrers Thamm zu Bugau, worin derselbe seine frü heren Eingaben motivirt und Gründe zu deren Entschuldigung anführt. Hierzu 1 Beilage. Secretair 0. Schröder: Ich selbst muß mir hierbei eine Bemerkung erlauben. Herr Pastor Thamm führt an, es sei ihm von einem Mitgliede der Kammer gerathen worden, einen Antrag zu stellen und meint, wenigstens scheint es so, daß er auf diese Weise irre geleitet worden sei. Ich muß bekennen, daß ich ihm gerathen habe, einen Antrag zu stellen, indem er mir seine Schrift vor deren Abgabe an die Kammern zur Durchsicht überreichte, diese aber einen Antrag nicht enthielt. Ich sagte ihm also, daß, wenn er die Schrift an die Ständeversammlung überreichen wolle, er derselben ein Petitum beifügen müsse, da mit man wisse, was er mit seiner Schrift beabsichtige. Daß das richtig ist, leuchtet Jedem ein, der Hr. Pastor Thamm aber scheint dies mißverstanden zu haben. Abg. Reiche-Eisenstuck: Wenn ich mir die Frage stelle: was lernen wir aus der Eingabe? so finde ich keine genü gende Antwort. Wenn ein Petent eine Petition bei der Kam mer einreicht, so spricht sich die Kammer darüber aus und faßt Beschluß. Damit muß es doch nun sein Bewenden haben. Ein förmliches Verfahren zwischen Kammer und Petent scheint aber doch nicht abgesetzt werden zu können. Die erste Petition war gleichsam die Klage, die Beurtheilung in der Kammer Ein lassung und Antwort. Nun erscheint weiter eine Erklärung des Petenten gleichsam als Replik- Darauf könnte nun wieder eine Duplik, Triplik und Quadruplik erfolgen. Daraus ge staltete sich am Ende ein ordentliches Verfahren nach der Pro- ceßordnung. Mir scheint daher der Beschluß, die Petition zu den Acten zu nehmen, der geeignetste. Präsident v. Haase: Ich konnte der Kammer diese Ein gabe nicht vorenthalten. Der Petent hatte sie als einen Nach trag zu seinem früheren Gesuche eingereicht, allerdings nicht ohne die Absicht, seine Tendenz bei solchem im Allgemeinen zu rechtfertigen. Auch in der ersten Kammer ist die Petition vor gelesen worden und es kann deshalb das Direktorium kein Vorwurf treffen. Uebrigens schlage ich vor, sie zu den Acten zu nehmen. (Man stimmt bei.) 7) Der Abg. v- Hartmann bittet um Urlaub vom 17. bis 18. d. M. (Wird bewilligt.) Präsident v. Haase: Wir können nun zur Tagesord nung übergehen und zwar zum Vortrage und resp. Berathung von fünf Gutachten der vierten Deputation, von denen das erste das Gesuch des Lekonomen Naumann zu Mem mendorf um Ersatz ihm verbrannter Kassenbil le ts betrifft. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns darüber Vortrag zu erstatten. .Referent Braun erstattet folgenden Bericht: Der Oeconom Carl Friedrich Naumann zu Memmendorf stellte in einer an die beiden Kammern gerichtete Eingabe vor, daß ihm in der Nacht des 1. Aprils 1839 bei einem in dem von ihm erpachteten Erbgerichte Görbersdorf ausgebrochenen Brande, nebst diesem Erbgerichte selbst und Mit Einschluß der darin befindlich gewesenen 25 Stück Rindvieh, 100 Stück Schafen, ingleichen das sämmtliche Wirthschaftsinventarii, Wäsche, Betten und Kleidungsstücke, auch 700 Thlr. in Gelde verloren gegangen, und zwar unter diesem 481 Thlr. in sächsischen Cassenbillets verbrannt seien, und bat, da sein diesfallsiges, bereits bei dem hohen Ministers der Finanzen um Ersatz von 481 Thlr. Cassenbillets angebrachtes Gesuch, wie er durch eineOriginalbeilage beweist, wegen.der, diesem ent gegenstehenden, Bestimmung des Edicts vom 1. October 1818 tz. 16 einen Erfolg nicht gehabt, die Kammern: „sie möchten in.Berücksichtigung seinerdrückenden Lage, sein Anbringen um Ersatz obiger 481 Thlr. sächsischer Cas ¬ senbillets einer menschenfreundlichen Prüfung unterwerfen, und dem Edicte vom 1. October 1818 Gnade und Milde als Folie unterlegen." Die erste Kammer, an welche die fragliche Petition zuerst gelangte, erkannte zwar die bedrängte Lage, in die der Petent durch das bemerkte Brandunglück versetzt worden, an, beschloß aber, in Berücksichtigung, daß es zu den nachtheiligsten Conse- quenzen sühren müßte, wenn man ihm in Widerspruch mit Z. 16 des Edicts vom Jahre 1818 den erbetenen Ersatz gewäh ren wollte, die Abweisung des Petenten. Diese Ansicht kann die Deputation nur theilen. Denn obwohl der Petent sowohl durch ein vom Justizamte Augustus burg ausgestelltes Attestat, daß.^er bei dem ihn betroffenen Brandunglücke 1 Packet mit 482 Thlr. der Petent spricht blos von 481 Thlr. , ein - und zweithälerige säch ¬ sische Cassenbillets, woran nach dem Brande weder Nummer noch Wappen, sondern blos ein den Cassenbillets ähnliches For mat sich aufgefunden, verloren habe, als durch ein Zeugniß des Stadtrathes Beyer zu Freiberg, der ihm 481 Thlr. - sächsischer Cassenbillets am 27. März 1839 ausgezahlt, die Thatsache seines Verlustes einigermaßen bescheinigt, auch vom hohen Finanzministerio in der Bescheidung des Petenten aner kannt worden, daß über die Nichtigkeit seiner diesfallsigen An gabe kein Zweifel obwalte; obwohl ferner nicht zu verkennen ist, daß durch jenes Brandunglück die Vermögensverhältnisse Naumanns einen nicht unbedeutenden Stoß erlitten und seine Lage des Mitleids werth ist, so kann dennoch die Deputa tion die Berücksichtigung dessen Gesuchs der Kammer um so weniger empfehlen, theils je deutlicher die Z. 16 des Edicts vom 1. October 1818 sich in den Worten: , , „wegen verlorner oder gänzlich vertilgter Cassenbillets finden kein Ersatz statt, da selbige an baaren Geldes Statt dienen,
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