Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitth ei tun gen über die Verhandlungen des Landtags» n. Kammer. 7. Dresden, den 4. December. 1839. Achte öffentliche Sitzung am 2. December 1839. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten De putation über den Gesetzentwurf, die Erläuterung eini ger Bestimmungen des Heimathsgesetzesvom26. November 1834 betreffend. (Schluß der Rede des Referent Abg. Schaffer): Wenn nun durch dieses Ausscheiden der Handwerker aus den Städten den letzteren selbst insofern ein Vortheil erwächst, daß nunmehro die Zahl der Handwerker in den Städten sich ver mindert, und für die zurückbleibenden tüchtigeren ein größeres Feld des Gewerbsbetriebes sich eröffnet, so enthält dieser Vor- theil keineswegs etwa zugleich die Befürchtung, es möchten die Ausscheidenden bald wieder als Verarmte zurückkehren. Es wird nämlich diejenige Zahl, die sich auf.das Platte Land aus den Städten wendet, nicht in demselben Maß den Städten wie der zuruckfallen. Ein großer Theil davon wird sich ankau fen , und wird dann aus einem andern Grunde auf dem plat ten Lande heimisch. Ein anderer Theil verlaßt vielleicht ganz sein Gewerbe und geht zu ländlichen Verrichtungen über, findet, daß er dadurch seine Existenz sichern kann. Es vermin dert sich also hierdurch die Zahl der in die Stadt Zurückkehrenden. Die Besorgnisse, welche von Seiten der Städte geäußert wor den sind, werden mithin in der Lhat sich nicht Herausstellen. Ich sehe aber auch nicht recht ein, wie am Ende diese Verord nung, wie sie der Gesetzentwurf enthält, in Praxi ausgeführt werden soll. Es wird wenigstens mit großer Schwierigkeit ver bunden sein. Man nehme den Fall an.- ein städtischer Handwerker wendet sich auf das Land; er sieht nach Verlauf einiger Jahre, daß er sein Handwerk dort nicht mit Erfolg betreiben kann; er wendet sich also ländlichen Beschäftigungen oder Fabrikarbeiten zu, die aufdem platten Lande hier und da betrieben werden. Der fünfjährige Zeitraum ist indeß noch nicht verstossen, sondern wah rend dieses Zeitraums giebt er sein Gewerbe auf. Nun, meine Herren, wenn dieser nach 20. Jahren vielleicht verarmt, so kann es nicht die Absicht des Gesetzentwurfes sein, daß dieser auf dxm platten Lande heimisch sein soll. Das kann unmöglich die Absicht sein! Man wird mir zwar einwenden, das sei nicht die Absicht des Gesetzes; denn einen solchen, der seinen Handwerksbe trieb aüfgegeben und zu .einem andern.Gewerbe übergegangen ll. 7. sei, könne man nicht darunter verstehen. Allein, wenn dem auch so ist, zu welcher höchst schwierigen Erörterung würde das führen? Die Landgemeinden möchten sich ein förmliches Journal halten, innerhalb welcherZeit ein Professionist sein Gewerbe auf dem platten Lande aufgegeben habe, um zu wissen und nachzu weisen, daß dies innerhalb des fünfjährigen Zeitraums erfolgt sei. Dann ist aber auch nicht zu verkennen, daß, wenn dieser Satz, wie ihn der Gesetzentwurf enthält, angenommen würde, geradezu der Grundsatz des Heimathsgesetzes verändert würde. Nach dem Heimachsgesetze soll Wohnsitz allein kein Heimaths- gesetz begründen, wenn derselbe auch noch so lange fortgesetzt wird. Nun sagt man zwar, von diesem Grundsätze sei schon in den Städten eine Ausnahme gemacht worden; allein dem kann ich nicht beistimmen, da in den Städten das Heimathsrecht nur durch das Bürgerrecht begründet wird. Es geht dies auch aus dem Heimathsgesetz, wenn man das selbe genau erwägt, hervor, und man wird finden, daß das Heimathsrecht in den Städten einzig und allein vom Bürger rechte abhangt, ohne Unterschied, ob das Bürgerrecht wegen Ansässigkeit gegeben wird, oder wegen Betrieb eines Gewerbes. Man würde füglich den ganzen Grund der Heimath aus dem Heimathsgesetze haben weglassen können, nämlich den, daß An sässigkeit das Heimathsrecht begründe, wenn man nicht zugleich Rücksicht auf das platte Land hätte nehmen müssen. In dieser Hinsicht scheint mir daher der Grundsatz unverrückt festzustehen, daß Wohnsitz allein die Heimath niemals begründet und die An nahme der Ansicht der hohen Staatsregierung würde eine Aus nahme dieses Grundsatzes erst herbeiführen. Man hat zu gleicher Zeit sich auch über das Specielle des von der Deputa tion der Kammer übergebenen Berichtes vielseitig verbreitet. Man hat gesagt, die Ansicht der Deputation würde sehr schlimme Folgen für die Mitglieder städtischer Communen äußern. Dieselben hatten mannigfaltige Lasten zu tragen, z. B. Com- munschulden. Ich finde aber, insofern stehen die Städte und das platte Land sich ganz gleich. Denn derjenige, der in eine Dorf gemeinde eintritt, muß auchCommunalschulden übernehmen, so lange er sich an dem Orte befindet. Dann hat man es geradezu für eine Barbarei erklärt, daß ein Handwerksgenosse, welcher meh re Jahre üuf dem platten Lande sich befunden hatte, wenn er nach deren Verlauf, vielleicht nach zwanzig Jahren, ver armt wäre, wieder sollte hinaus und an den Heimachsort zu rückgewiesen werden, — man hat gesagt, er werbe wie eine ^Nußschale hinausgeworfen. Nun glaube ich- dieser Vergleich Paßt eben so gut auf die Städte» Cs ist bekannt, daß die 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder