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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und in der über die Bundesverhältnisse bestehenden Staats- Urkunde' gesagt ist, daß die Beschlüsse des Bundestages von den Ständen in Ausführung gebracht werden müssen. Wohl ist in unserer Verfassungs-Urkunde noch einige Beschränkung; nämlich es heißt da, daß den Ständen Vorbehalten bleibe, wenn es eine Bewilligung gilt, über die Art und Weise zu sprechen. Aber wenn es dahin kommen soll, daß alles, was auf dem Bundestage geschieht, daß alles dieses auch den stän dischen Kammern ein Geheimm'ß bleiben soll, wenn die ständi schen Kammern genöthkgt sein sollen, ihre Belehrung darüber aus Proklamationen und Zeitungsnachrichten zu schöpfen, so muß ich das aussprechen, daß die Wirksamkeit der Kammern dadurch ungemein beschränkt wird. Wenn ich erwäge, daß diejenigen, welche die Abgeordneten wählen, diesen ihr Ver trauen schenken, so haben sie auch die Ueberzeugung, es werde für die theuersten Interessen des Vaterlandes alles geschehen, was die Beruhigung aller Staatsbürger zur Folge haben kann. Wenn das der Fall ist, so darfeinAbgeordneter aufseine subjective Ueberzeugung sich nicht beschränken. Ich spreche es nochmals aus, und was meine Ansicht betrifft, so bin ich überzeugt, daß die Staatsregierung alles gethan hat, was von ihrer Seite geschehen konnte, um in der hannöverschen Sache das Recht zu wahren. Ich hätte aber gewünscht, daß die Regierung in einer beruhigenden Art für das Vaterland sich erkläre. Darauf ist der Antrag gerichtet, ich glaube, er ist gerecht, und die Wich tigkeit der Sache gebietet, daß er nicht unbeachtet vorüber schreite. Abg. Todt: Auch ich muß der Ansicht des Antragstellers mich anschließen, und muß dem, was der Abg. v. Mayer aus sprach , unbedingt widersprechen. Mag es auch sein, daß es für die Regierung mit Schwierigkeiten verbunden ist, eine An gelegenheit, wie die oben besprochene, weiter an das Licht der Oeffentlichkeit zu ziehen, so verdient dessenungeachtet der An trag, welchen der Abg. Eisenstuck in der besten Absicht gestellt hat, in nähere Erwägung gezogen zu werden. Ob und wel chen Erfolg er nach dem, was wir von dem Herrn Minister er fahren, haben werde, steht zwar dahin; aber die Deputation, welcher der Antrag zugewiesen wird, kann vielleicht ermessen, ob nicht ein anderer Ausweg zu ermitteln ist, auf welchem uns dessenungeachtet eine weitere Mittheilung gemacht werden kann, und auf welche Weise uns in dieser Sache überhaupt möglichst Genüge zu leisten ist. Wenigstens verdient der vorliegende Antrag, daß er näher besprochen werde; denn sollte er ohne Weiteres zurückgewiesen werden, so würden wir über eine so wichtige Angelegenheit zu schnell hinweggehen, obwohl wir wissen, es handle sich darum, wie einem Volke beizustehen sei, welches auf die loyalste Weise sich benommen hat, obwohl ihm das himmelschreiendste Unrecht angethan worden ist. Abg. v. Lhie lau: Ich bin allerdings der Ansicht des Abg. v. Mayer, daß in Hinsicht auf die Erklärung der h. Staatsregierung dem Antragekeine Folge gegeben werden möch te, keineswegs aber der Ansicht, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich bin der. Meinung, daß die Sache einer außeror ¬ dentlichen Deputation zur Berathung übergeben werde. Der Standpuncthat sich seit dem vorigen Landtage, an welchem ich über diesen Gegenstand nicht eine Silbe verloren habe, bedeu tend verändert. Der Rechtszustand ist für alle deutschen Völ ker mehr gefährdet seit der Entscheidung des Bundes, die in den Zeitungen, wenigstens als Entscheidung bekannt gemacht worden ist — zwar nur einseitig — als früher, wo keine Ent scheidung vorhanden war. Der Fall ist offenbar der, meine Herrn, daß es zweifelhaft geworden ist, wo und wie bei einer Rechtsverletzung in öffentlichen Angelegenheiten das Volk noch Recht suchen soll, wenn keine Behörde auszumitteln ist, welche die Beschwerde entscheiden soll, und wenn alle Beschwerde führer, wie z. B. die des hannöverschen Volkes als incompe- tent abgewiesen werden. Diesen Punct der h. Staatsregie rung an das Herz zu legen, und dieselbe zu ersuchen, bei dem Bunde auf Feststellung von Grundsätzen hinzuwirken, wodurch ein verfassungsmäßiges Verfahren geschaffen werde', wonach das Volk wisse, wo und wie es sich beschweren soll, das scheint mir das Wichtigste zu sein. Daher stimme ich für die Abgabe des Gegenstandes an eine Deputation. Abg. Reiche-Eisen stuck: Ich war im Begriff, dieselbe Ansicht zu äußern, die der Abg. v. Thielau vor mir geäußert hat, weshalb ich mich nur auf Weniges beschränken kann. Al lerdings gehöre ich auch zu denen, die den gestörten Nechtszu- stand in Deutschland aufrichtig beklagten, und zwarzugleich als Deutscher, und als Staatsbürger, dem es am Herzen liegt, daß das Mißtrauen, welches hier und da bisweilen noch geherrscht hat, nicht unterhalten werde, daß es nicht von Neuem auf tauche, und nicht diejenigen, welche zur Aufgabe sich gemacht haben, Mißtrauen zwischen Fürst und Volk zu unterhalten, einen Grund finden möchten, Bewegungen in ihrem Sinne aufs Neue zu erregen. Allein mit diesen Gesinnungen des Friedens verbinde ich auch die Gesinnung, daß jede deutsche Ständeversammlung wenigstens ein energisches Lebenszeichen ihrer Mißbilligung und ihrerThcilnahme an dem Volk, wo der Rechtszustand in dieser Art gestört worden ist, geben müsse. Daß unsere verehrte Staatsregierung sich im Geiste und zur Ehre des sächsischen Volkes dabei bezeigt, und nach der Versicherung ge wirkt habe, welche in der Ständeversammlung v. 1.1837 von ihr gegeben, und auch jetzt wieder von ihr angedeutet wordm ist, darüber hegen wohl wir Alle die feste Ueberzeugung, auch schon nach den Nachrichten, die uns von auswärts zugekommen sind, und ich bin nicht der Meinung, daß wir unsere verehrte Staats regierung, die auf diese Weise sich höchst verdient gemacht hat, auf irgend eine Art in Verlegenheit bringen, welcher sie sich selbst auch nicht aussetzen kann; übrigens glauhe ich, daß durch den Antrag des Abg. Eisenstuck unsere Gesinnungen selbstdeut- lkch ausgesprochen sind. Was das Uebrige betrifft, so muß ich mit dem Abg. v. Mayer glauben, daß dem Eisenstuck'schen An trag durch die Aeußerung der Regierung so weit-möglich ent sprochen sei; ich würde aber zu dessen Antrag noch einen Zu satz Vorschlägen, und zwar den, daß die Kammer zu gleicher Zeit sich verpflichtet halte, unserer Staatsregierung einen Dank
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