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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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König!. Commissar v. Groß: Auf den Borwurf des ge ehrten Abg. 0. Schröder rücksichtlich der zu großen Milde bei der Bestrafung des Diebstahls im Criminalgesetzbuch kann ich nicht unterlassen zu bemerken, daß er nicht so ganz gegründet erscheint. Allerdings sind die Strafen des Diebstahls in Ver gleich mit der frühem Gesetzgebung in der neuern bedeutend herabgesetzt, aber es ist auch zu bedenken, daß gegenwärtig der Rückfall mehr berücksichtigt wird, daß der Betrag des Dieb stahls zwischen mehren Jnculpaten nicht mehr getheilt wird und daß mehre Arten des Diebstahls als ausgezeichnet betrachtet werden, die früher in diese Kategorie nicht gehörten. Und so sollte ich glauben, daß die Strafen des Diebstahls bei weitem nicht so sehr herabgesetzt worden sind, als es nach der Aeuße- rung des geehrten Abg. v. Schröder das Ansehen gewinnr. Auch ist, wenn man die Praxis berücksichtigt, eine große Ver minderung der Strafen des Diebstahls nicht bemerkbar. Wenn aber der geehrte Secretair zugleich darauf angetragcn hat, eine Bestimmung aufzunehmen, daß bei den erwähnten Diebstählen die gesetzliche Strafe um die Hälfte gesteigert werden sollte, so würde diese Bestimmung eine vollkommene Abänderung der im Criminalgesetzbuche aufgestellten Principien enthalten; und ich muß daher mich den Aeußerungen des Referenten «»schließen, daß eine solche Abänderung noch weit weniger an der Zeit zu sein scheine, als eine Deeision zu geben, wodurch die bestehen den Bestimmungen nur erläutert werden. Secretair v. Schröder: Ich habe den Antrag bloß aus dem Grunde gestellt, weil mir schien, als ob es nicht an der Zeit sei, die ohnehin sehr milden Bestimmungen des Criminal- gesetzbuches über Bestrafung der Ekgenthumsverbrechen noch mehr zu mildern. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich zunächst zur Fragstellung über das Gut achten der Deputation übergehen. Die Deputation hat näm lich angerathen.... Abg. Klien: Ich glaubte, es würde jetzt über das Amen dement abgestimmt werden. Zu dem Deputationsgutachten hätte .ich mir allerdings noch eine Bemerkung zu erlauben. Präsident v. Haase: Es ist von der ersten Kammer eine andere Fassung vorgeschlagen und diese von unserer Deputation adoptirt worden. Es könnte indessen die Frage entstehen: ob über das Amendement zuerst abzustimmen sei. Abg. Eisenstuck: Ich glaube, es muß doch über das Deputationsgutachten zuerst abgestimmt werden; es ist das bis her so gehalten worden und auch in der Landtagsordnung be gründet. — Da man aber über das Amendement bereits gespro chen hat, so muß ich mir auch etwas darüber zu erwähnen er lauben. Hier nun theile ich ganz die Ansicht der hohen Staats regierung, daß dieCriminalgesetzgebung wegen derEigenthums- verbrechen in vielen Beziehungen weit schärfer geworden ist, als es die frühere war, und ich will nur das noch hinzufügen, daß in Vergleich mit allen Gesetzgebungen der qualificirten, der ausgezeichneten Diebstähle bei uns mehr geworden sind, als irgendwo; ferner ist, was früher ein Strafmilderungsgrund war, der Ersatz nun auch weggefallen. Ich bin leider verur- theilt gewesen, sehr viele Untersuchungsacten wegen Eigen- thumsverbrechen durch meine Hände gehen zu lassen und da habe ich gefunden, daß die neuere Strafgesetzgebung in vielen Fällen strenger geworden ist. Das ist freilich wahr, daß nach der früher» Gesetzgebung, wenn Jemand ein Paar Stiefel oder ein Paar Schuhe entwendet hatte, er nach den Grundsätzen der Carolina verurtheilt wurde; das ist weggefallen. Man darf die jetzige Gesetzgebung aber nicht mit der Carolina und den Constitutionen von 1572 vergleichen, sondern man muß sie mit der Praxis, wie sie sich jetzt gestaltet hat, vergleichen, und ich glaube, es werde sich dabei Herausstellen, daß so viel Verschär fungen hinzugekommen sind, daß die angeblich mildere Gesetz gebung sich mit der früheren Praxis völlig ausgleicht. Ich kann freilich dem sächsischen Volke nicht nachrühmen, daß es in seinen patriotischen Gesinnungen die Bestimmungen der Ca rolina, der Constitutionen von 1572 und der Commentare von Carpzov aufgehoben zu sehen wünschte, vielmehr geht sein Aus spruch immer dahin, nur recht hart muß der Dieb bestraft wer den. Wenn man freilich jeden Dieb hängt, so kann er nicht wieder stehlen, das ist gewiß. Es ist immer so gewesen, daß die Neigung des Volkes mehr für das Schuldig, als für das Unschuldig sich äußert; ob das auch in andern Ländern stattfi'n- det, ist mir nicht so genau bekannt. Wenn geäußert worden ist, daß die freundlichen Erwartungen vom Criminalgesetzbuche in Bezug auf die Bestrafung des Diebstahls nicht solche Bestä tigung gefunden hätten, als man hätte glauben mögen, so kann ich darauf keinen großen Werth legen. Denn wenn die Quelle solcher Ansichten blos darauf beruht, daß die härtesten Strafen dazu dienen, die Verbrechen zu vermindern, so ist die Erfahrung dem geradezu entgegen. Wenn Sie erwägen, daß der Dieb stähle bei der frühem Gesetzgebung eben so viele gewesen sind, wie jetzt, wenn Sie das vergleichen, und den Stand der Zeit erwägen, so können Sie keinen so großen Nachtheil aus den Bestimmungen des Criminalgesetzbuchs folgern, was leider ge schehen würde, wenn von der Kammer der Abgeordneten aus die Meinung in das Volk treten sollte, daß das Criminalgesetz buch seinen hauptsächlichsten Vorwurf dadurch auf sich geladen hätte, daß der Diebstahl nicht streng genug beurtheilt werde. Präsident v. Haase: Ich bin ebenfalls der Ansicht, daß die Frage aufAnnahme des Deputationsgutachtens zuerst gestellt werde. Die §. 83 der Landtagsordnung spricht dafür. Da jedoch ein Mitglied der Kammer die Meinung äußerte, , daß über das Amendement zuerst abzustimmen sein möchte und nach §. 83 der Landtagsordnung die Kammer in einem solchen Falle über die Reihenfolge der Fragen zu entscheiden hat, so halte ich es fürmeine Pflicht, um die Ansicht der Kammer zu erfahren dieselbe zu fragen: ob sie es bei der Regel, daß zunächst über das Deputationsgutachten abzustimmen sei, bewenden lassen wolle? — Wird einstim mig bejaht.—
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