Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
12) Den 17. Febr. Der Abgeordnete v. d. Pforte bit tet um Verlängerung seines Urlaubs auf14Tage bis 3 Wochen. (Wird bewilligt.) Präsident v. H a a s e: Zu Nr. 320 der Registrande (s. oben Nr. 9) habe ich noch nachträglich zu bemerken, daß uns überden Gegenstand drei Petitionen zugegangen, welche nach dem Beschluß der Kammer bis zum Eingang des unter Nr. 320 gedachten Decrets asservirt worden sind. Sie , sprechen sich theils für die Ablösung aus, theils dagegen. Die Kammer wird daher genehmigen, daß diese Petionen ebenfalls an die erste Deputation mit übergeben werden. — Einstimmig Ja.— Abg. Sachße: Da der Urlaub des Abg. v. d. Pforte sich so sehr verlängert und der Stellvertreter desselben, der Herr v. Könneritz, so nahe bei Dresden sich aufhält, so möchte wohl die Frage entstehen, ob es nicht angemessen sei, denselben ein zuberufen , wenn schon der Urlaub, nicht auf 4 Wochen ge- setztist. ' Präsident v. Haase: Der Stellvertreter desselben halt sich zur Zeit weder in Dresden, noch in der Nähe der Residenz auf, sondern befindet sich auf einer großem Reise; jetzt ist der selbe in Italien, es möchte also wohl nicht so leicht sein, ihn einzuberufen. Abg. Eisenstuck: Es ist. in Her ersten Deputation eine ständische Schrift auf das allerhöchste Decret vom 10. Novbr. -1839, die.Landtagsordttung betreffend, angefertigt worden. Wenn es die Kammer genehmigt, wird der Referent sich erlau ben, dieselbe vorzutragen. Präsident v. H aase: Genehmigt die Kammer, daß diese ständische Schrift sofort, vorgetragen werde? — Einhellig Ja.— '> . > . Referent v. Watzdorf trägt diese ständische Schrift vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer die Fas- fullgder eben vorgelesenen Schrift? — Einstimmig Ja. — - , . Präsident v. H a ase: Wir gehen nun allfdie Gegenstände, der heutigen Tagesordnung über. Auf derselben befindet sich zuerst die fernerweite Bera.thung des Berichtes der ersten De- putatioN/dctt Entwurf eines Gesetzes wegen Erläute rung z u ein i g e n I r t i k ein d e s C r i m i n a l g e se tz b u ch s betreffend. '.Ach ,ersuche den Referenten, die Rednerbühne zu betreten. . " ' Referent 0. v. Mayer tragt die vierte Novelle zu dem 57. Artikel des Crlminalgesetzbucheß vor (st dieselbe und die da zu gehörigen Motiven in Nr. 6 der Verhandlungen dep ersten Kammer, Seite 64). ...... DieDeputation sagt: . ' 4. Zu Art. 57. Der Art. 57 beabsichtigt die Reduction aller geringem Freiheitsstrafen in die concürrirende höhere, auch dann, wenn ein Sträfling während der Dauer seiner Strafzeit ein Verbrechen begeht. . Der Art. 53 bestimmt den bei dem Zusammentreffen verschiedener Freiheitsstrafen anzunehmenden Maßstab dahin, daß 1 Jahr Gefängniß gleich sein soll H Jahre Arbeitshaus, 3 Monaten Zuchthaus 2ten Grades, und 2 Mo naten Zuchthaus Isten Grades, daß aber Fristen unter Ei nem Monate in Wegfall kommen sollen. Schon hieraus dürfte, wie die Motiven richtig sagen, unzweifelhaft hervorge- 'hen, daß gegen einen im Zuchthause befindlichen Sträfling we gen eines neu concurrirenden Verbrechens nicht auf Arbeits haus, sondern auf Zuchthaus;, gegen einen im Arbeitshause be findlichen Sträfling nicht auf Gefängniß, sondern auf Arbeits haus zu erkennen ist, dafern nur in beiden Fällen eine einmo natliche Dauer der neuen Strafe bei der Verwandlung heraus kommt. Wenn nun besage der Motiven sich einige Spruch behörden hiergegen Bedenken gemacht haben, aus dem Grunde, weil nach Art. 17 auf Zuchthaus Isten Grades nicht unter 2 Jahren, auf Zuchthaus. 2ten Grades nicht unter 1 Jahre, auf Arbeitshaus nicht unter 2 Monaten erkannt werden dürfte, so beruht dies auf einer unrichtigen An wendung des letztgedachten Artikels, der nur im Allgemeinen die Zeitfrist der einzelnen Strafarten bestimmen und dem Ucber- gange in eine höhere Strafart Grenzen setzen will; der aber so angewendet, wie die Motiven berichten, mit dem Art. 53 in un auflöslichem Widerspruch treten, unv dessen Anwendung hin dern würde. Dieser unrichtigen Auslegung will die Regierung durch die Vorlage entgegeiureten, und die erste Kammer hat dieselbe angenommen, unter der Bemerkung jedoch, daß in der ersten Zeile statt „sind" gesetzt werde: „ist" und in der letzten Zeile statt „des'l gesagt werde: ff dieses letz teren." Die Deputation konnte die vorgeschlagene Erläuterung zwar nicht für durchaus nothwendig halten.. Denn dürfte man einerseits wohl glauben, daß in Fällen, wo eine dergleichen-un richtige Auslegung eingetreten, der Uebelstand auf anderem Wege zu beseitigen gewesen sein möchte, vielleicht durch nach trägliche Verwandlung Seiten des Untersuchungsrichters oder der Anstalrsgerichte, so ist dagegen auf der andern Seite der Schaden nicht so groß, wenn einmal ein Züchtling,. gegen einen solchen Fehlgriff..der erkennenden Behörde das Rechtsmittel der anderweicen Vertheidlgung nicht ergreifend, zur Verbüßung des concurrirenden Verbrechens nochmals ins Arbeitshaus ge langen sollte. Wohl aber ist zu fürchten, daß/wenn die Gesetz gebung jede, solche falsche Mchtsanwendung, wie der Novelle zur Veranlassung dient, sofort in ihren Bereich zu ziehen sich angelegen sein läßt, der Reiz zu singulären Auslegungen ver mehrt werden und der Erläuterungen zum Criminalgesetzbuche kein Ende abzüseheü sein tvird. Da indeß die Negierung in dem lobenswertben Bestreben: sich jeden Einflusses auf die Rechtsanwendung imVerordnungs- wege zu enthalten, das Einschreiten der Gesetzgebung hierunter für nothwendig hält, übrigens dadurch eine Härte in einzelnen Fällen vermieden werden soll, und die Deputation materiell mit der Vorlage vollkommen einverstanden ist, so sicht sie von ihrem Bedenken ab, und schlägt der Kammer vor, die vorliegende Novelle in der gegebenen Fassung, jedoch mit Berücksichtigung der beiden oberwähnten, von der ersten Kammer genehmigten Redactionsveränderungen anzuneh men. Präsident v. Haase: Wenn Niemand etwas dabei erin nert, so frage ich die Kammer, ob dieselbe der Deputation bei-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder