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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Städte mannigfache Arbeiter vom Lande brauchen, besonders zu den Kraft erfordernden Arbeiten. Diese halten sich als Schutzverwandte auf, erlangen kein Heimathsrecht, und wer den ebenfalls, wenn die Stadt ihre Kräfte verbraucht, und sie am Ende verarmen, ausgewiesen oder, wie man gesagt hat, wie eine Nußschale hinausgeworfen. Ferner hat man eine Stelle im Berichte herausgehoben, wo gesagt worden ist: wenn man einmal diesen Grundsatz verlassen, daß Wohnsitz kein Hei mathsrecht begründen kann, so würde diese Ansicht bald eine weitere Ausdehnung erhalten. Sie würde immer mehr An klang finden und man würde sie bald auf die Schutzverwandten in den Städten und auf die Nichtangesessenen auf dem platten Lande ausdehnen. Dem ist entgegengehalten worden, das sei ein gravAllwo äs lüturn, das könne man nicht berücksichtigen. Diese zukünftige Zeit hat aber in der Lhat nicht lange ge dauert. Ein anderer Abg. fand sich nämlich zu einem Anträge berechtigt, der dahin lautet, man möchte nach dem Worte „an zuwenden" noch einschalten: „welche an Kirchen und Schulen angestellt sind." Also auf Kirchen- und Schuldiener soll diese Bestimmung auch ausgedehnt werden, mithin gleich eine Be stätigung der Befürchtung, die in dem Berichte ausgedrückt ist. Ich bin dem Abg. dafür sehr dankbar, denn nunmehr ist dieses AravkMSll äs j'Muro gleich zu einem grkVAinev äs prnesenti erhoben worden, und man sieht, daß, wenn man einen Grund satz verläßt, er leicht auf etwas Anderes ausgedehnt wird. Betrachtet man die vorliegende Sache unbefangen, so glaube ich, wird man finden, daß die Ansicht der Majorität der De putation nicht zum Nachtheile der Städte sei, sondern mehr ihre Vortheile bezwecken und die Gewerbe in den Städten mehr in Aufschwung bringen könne, als dies bisher der Fall gewe sen ist. Abg. Braun: Da der vorliegende Gegenstand schon von mehren der geehrten Sprecher vor mir von der verschiedensten Seite beleuchtet, ja beinahe erschöpft worden ist, so ist es nur Weniges, was ich mir noch darüber zu äußern erlauben will. Auch ich hege die Meinung, daß der in Frage stehende Gegen stand keineswegs Stoff für eine Partheifrage zwischen Stadt und Landabgeben kann und soll. Auch ich huldige dem Grund sätze der Parität der Rechte und Interessen zwischen diesem und jenem, aber eben die Rücksicht auf diese Parität, die Uebcrzcu- gung ihrer Nothwendigkeit und ihres Heiles laßt mich wün schen, daß diese Gleichmäßigkeit in der gegenwärtigen Bestim mung aufrecht erhalten und anerkannt werde. Will man mir einhalten, daß in mancher andern Hinsicht-das platte Land den Städten gegenüber benachtheiligt sei, daß eß namentlich noch nicht die politischen Rechte erlangt habe, in deren Besitz sich die Städte befanden, so entgegne ich, daß dies nicht ein Grund gegen die vorliegende Bestimmung, sondern nur eine Auf forderung für die darunter Betroffenen sei, Schritte zuthun, welche auf Herbeiführung einer größeren Gleichmäßigkeit ab zielen und diesen Schritten werde ich gern meine, wenn auch nur geringe Unterstützung angedeihen lassen. Ich be merke aber, daß dieser Einwand nicht da gelten könne, wo es sich eben davon handelt, eine Ungleichmäßigkeit zu besei tigen. Denn dies hieße ein Unrecht durch ein andres, eine Be schwerung durch eine andere vertheidigen, und zwar in einem Falle, wo nicht die Rechte zweier feindlich gegenüber stehender Parrheien, sondern die Interessen zweier Eheste eines Ganzen, die Interessen der Glieder eines Körpers, des gemeinsamen Va terlandes, in Frage stehen. Deshalb muß ich mich für den Ge setzentwurf und gegen das Deputationsgutachten in seiner Ma jorität erklären. Abg. Eis en stuck: Ich übergehe hier, ob der Gegenstand eine Partheifrage sek, ob er es nicht sei? Für mich ist es in der That nicht der Fall; ich habe ihn aus einem andern Gesichts punkte genommen. Wenn wir im Westen von Nordamerika einen neuen Staat begründeten, und wenn man mich da fragte, ob es sachgemäß sei, eine Stadt mit städtischen Gerechtsamen gegen das Land und die Dörfer auf dem Lande aufzustellen, so würde ich das abrathen; ich würde unbedingt eine Gleichstellung sehr zweckmäßig finden. Aber nehmen Sie unser Land, wieessich einmal gestaltet hat. Es sind Städte, es sind — ich muß sagen: leider — in vielen Ehesten des Landes viele Städte da, vielleicht mehr als gut ist, und wir müssen es nehmen, wie es vorliegt. Liegt es einmal so vor, so bin ich noch immer der Meinung, daß man die städtischen Prärogativen nicht so ausdehne, daß sie dem Lande wirklich nachtheilig seien. Ich glaube, das uns vor liegende andere Gesetz hat auch diese Tendenz nicht, sondern es hat die Tendenz, daß nach den veränderten Zeitumständen dem Lande das gewährt werden soll, was man bei der frühern Ge setzgebung beabsichtigte, und wobei man vielleicht auch sich nicht recht klar darüber war. Die Zeitumstände müssen berücksich tigt werden, und deshalb bin ich in der Deputation für den vorgelegten Gesetzentwurf in Betreff des Gewerbsbetriebs auf dem Lande selbst gewesen und werde meine Ansicht auch in der Kammer zu vertheidigen wissen. Wenn ich dieser Idee treu bleibe, wenn ich wünsche, daß Stadt und Land in dem Ge werbsbetrieb möglichst assimilirt werden müssen, wenn ich ferner annehme, daß es blos die Aufrechterhaltung des Gesummten der Grund sein müsse, welcher vorwaltet, wenn ich die Bortheile vergleiche, die dem Lande entstehen, im Gegentheile zu den Nach theilen der Städte, so dringt sich mir überall die Ueberzeugung auf, daß, wenn man darauf hinarbeiten will, dem Lande alle Vortheileder Städte zuzuwenden, dies nur auf dem Wege der Reform möglich sei — damit bin ich einverstanden — daß man aber keine verschiedenen Gründe für Stadt und Land an nehme. Nun gebe ich zu, die Fälle können nicht so häufig sein, aber sie lassen sich nicht übersehen, sie können aber eintre ten , und besonders für die kleinen Städte. Man muß insbe sondere, wenn man in Sachsen die städtischen Verhältnisse im Gegensatz zum Lande beurtheilen will, man muß —sage ich— große und kleine Städte unterscheiden. Es haben sich auf mehren Punkten des Landes viele, kleine Städte M früherer Zeit gMdet.- Von diesen glaube ich, daß devNachtheilsvhr großwerden könnte,' wenn der Grundsatz der Majorität der Deputation geltend feist ' sollte. Ich glaube, daß inföftvn'd'er'GefttzMwlwfeinrge Gü-
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