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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ein Haus geht und dort etwas wegm'mmt. Ich glaube, daß durch diese Fassung des Artikels alle Dunkelheit gehoben und daß der Grundsatz und Zweck des Gesetzes weder in Rücksicht auf den Dieb, noch auf den Bestohlenen dadurch verletzt werden würde. Ich erlaube mir hierbei zu bemerken, daß ich nicht gerade durchaus auf die von mir angegebenen Zeitpunkte bestehen möchte, sondern daß ich es der Kammer überlasse, ob sie viel leicht die Zeitangabe dahin ändern will, daß gesetzt werde, „eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang." PräsidentV.Haa se: Das Amendement des Abg. Schmidt, welches sich an die Gesetzesvorlage anschließt, lautet dahin, daß nach den Worten „nächtlichen Dunkelheit" gesetzt werde: „und zwar von Ablauf einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu Sonnenaufgange." Abg. Schmidt: Ich habe den Zeitpunkt des Sonnen aufgangs deswegen angenommen, weilgewöhnlich früh Morgens bei einem großen Lheile der Bewohner des Landes, vorzüglich in den Städten, bis zu Sonnenaufgang feste nächtliche Ruhe und Schlaf stattsindet. Daher schien es mir das beste zu sein, den Sonnenaufgang als entscheidenden Zeitpunkt anzunehmen, weil dabei zugleich für die Städte besser gesorgt wäre. Präsident v. Haase: Ich habe das Amendement der Kam mer vorgetragen, und frage dieselbe nunmehr, ob sie dasselbe un terstützt? — Geschieht hl nreich end.— Staatsminister v. Könneritz: Wie ich schon früher er wähnt habe, kommt es nur darauf an,. eine Bestimmung zu treffen, um jede Ungleichheit zu vermeiden. Warum die Re gierung die nächtliche Ruhe wählte, habe ich bereits vorhin er wähnt. Inzwischen ist jede andere Bestimmung, inwiefern sie nur den eben vorliegenden Zweifel löst, am Ende besser, als ihn ungelöst zu lassen. Was der geehrte Antragsteller jetzt vorge bracht hat, ist eigentlich dasselbe, was die Minorität der Depu tation vorgeschlagen hat, nur daß er die Zeit für die nächtliche Dunkelheit noch genauer bestimmen will, was allerdings den großen Vorzug hat, daß weitere Zweifel vermieden werden. Man braucht es aber nicht als Amendement in den Entwurf aüfzunehmen. Da cS nur darauf ankommt, die Zeit zu be stimmen, so könnte es eben so gut der Fassung der Minorität bei gesetzt werden. Denn es kommt nur darauf an, zu bestimmen, was „Nachtzeit" und „nächtlich" zu bedeuten habe, und so würde nach seinem Amendement nur hinzuzufügen sein „das heißt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu Sonnenaufgang." Referent v. v. Mayer: Ich wollte dasselbe bemerken,was der Herr Staatsminister eben erwähnt hat, daß sich das Amen dement des Abg. Schmidt weit natürlicher an den Vorschlag der Deputation anschließt. Unter Nachtzeit und nächtlichist die Zeit der nächtlichen Dunkelheit, d. h. die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu Sonnenaufgang zu ver stehen." Im Materiellen habe ich nur Folgendes zu bemer ken: Ich verkenne den Zweck des Abgeordneten nicht, den er mit seinem Amendement zu erreichen beabsichtigt, und ich gestehe, daß, wenn einmal nach Stunden bestimmt werden soll, mirsein Amendement, in Ermangelung einer bessern Bestiminung, im mer noch das liebste ist. Ich glaube aber, daß schon durch den Ausdruck „nächtliche Dunkelheit" das Ermessendes Richters auf dasselbe Resultat geführt werden wird. Die Deputation hat nämlich abgesehen vonder Meinung desLeipzigerAppellations- gerichts, welche dahin ging, daß „Nachtzeit" vom Untergang bis Aufgang der Sonne gerechnet werden solle. Die Minori tät der Deputation aber hat vorgeschlagen, von der Zeitbestim mung nach der nächtlichen Ruhe abzusehen. Es bleibt also ohnehin nur die Zeit übrig, welche der Abg. Schmidt bezeichnet hat, und es würde sich also fragen, ob man durch die Annahme des Minoritätsgutachtens allein nicht dasselbe schon erreichen würde. Wenn es aber die Meinung der Kammer ist, daß eine Bestimmung nach Stunden besser sei, so werde ich ihr nicht ent gegentreten, Es läßt sich im Ganzen wenig dagegen sagen; denn es kommt überhaupt nur daraus an, daß eine Bestimmung in das Gesetz hineinkommt, welche klarer ist und leichter ange wendet werden kann, als der Ausdruck „nächtliche Ruhe." Bei der Fragstellung aber würde ich wünschen, daß über das Gutach ten der Minorität besonders, und über das Amendement des Abg. Schmidt ebenfalls apart abgestimmt würde. Es dürfte diese Art der Fragstellung allen Wünschen entsprechen. Abg. Schmidt: Ich kann mich nicht überzeugen, daß der Vorschlag der Deputations-Minorität, ohne nähere Be stimmung der Stunden, hinreichende Deutlichkeit und Be stimmtheit gewähren würde. Es wird immer wieder der Will- kühr der Rechtsgelehrten überlassen sein, was sie unter „.nächt licher Dunkelheit" verstehen wollen, es bliebe da ein weites Feld zu Ausflüchten offen, welche die Untersuchungen ver längern und die Kosten häufen würden. Daher glaube ich doch, es wäre am besten, wenn die Kammer eine bestimmte Zeit da für festsetzte, entweder ganz so wie ich vorgeschlagen habe, „bis zum Sonnenaufgang," weil die meisten Leute, in den Städten wenigstens, bis zu Sonnenaufgang in fester nächtlicher Ruhe sich befinden, oder auch, wenn dagegen Zweifel obwalten sollten, daß der Zeitpunkt einer Stunde vor Sonnenaufgang angenommen werde. Ich hoffe aber, daß die Kammer sich für eine solche Bestimmung aussprechen wird, um den unge meinen Widerstreit zu heben, welcher zwischen der Majorität und Minorität der Deputation jetzt entstanden ist. Präsident V. Haase: Ist der Abg. Schmidt damit ein verstanden, daß fein Amendement an die Fassung angeschlossen werde, welche die Minorität der Deputation im Berichte S. 31 vorgeschlagen hat? Abg. Schmidt: Das ist nicht meine Meinung gewesen, weil, wenn die von mir vorgeschlagenen Worte in die Deciston ausgenommen werden, das Wort „Dunkelheit" unnöthig ge macht wird. Meine Meinung ist vielmehr gewesen, es solle heißen: „von Ablauf einer Stunde nach Sonnenuntergang
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