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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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bis zum Sonnenaufgang." Es ist mir auch aufgefallen, daß In der Decision das Wort „vorher" vor den Worten „sich in bewohnte Gebäude eingeschlichen hatte," fehlt. Es ist wohl der Sinn, daß auch der, welcher sich am Tage in ein Haus eingeschlichen oder sich hat einschließen lassen, um zur Nacht zeit zu stehlen, als ein solcher schärfer zu bestrafender Dieb be handelt werden solle, und daher möchte ich noch den Antrag stellen, daß das Wort „vorher" daselbst eingeschaltet werd?. Präsident v. Haase: Ich muß dem Abg. bemerklich machen, daß, dafern er sein Amendement der von der Minori tät" vorgeschlagenen Fassung nicht anschließen will und diese Fassung, welche die Minorität der Deputation vorgeschlagen hat, angenommen wird, sein Amendement ganz^verloren gehen würde. Denn mit dem alsdann eintretenden Wegfall der Re gierungsvorlage fällt auch nothwendiger Weise sein Amende ment weg. Ich möchte daher demselben wohl anrathen zu er klären, daß er dasselbe ebensowohl zu der von der Regierung als zu der von der Minorität der Deputation gegebenen Fassung gestellt haben wollte. Abg. Schmidt: Um nur zu einer festen Bestimmung zu gelangen, erkläre ich mich damit einverstanden. Staatsminister v. Könneritz: Ich muß mir hier noch die Bemerkung erlauben, daß, was die formelle Fassung betrifft die Regierung sowohl mit der der Majorität als der Minorität einverstanden ist, da es in der Thst nur darauf ankommt, die Zeit zu bestimmen, welche unter „Nachtzeit" und „nächtlich" zu verstehen ist, Abg. Eisen stuck: Da der Referent der Minorität ange- hört, also das Gutachten der Deputation in ihrer Majorität nicht vertheidigt, sondern von demselbenReferenten opponirt wird, was ihm als Mitglied der Kammer unbenommen ist, obgleich dies mit seiner Stellung als Referent und Kammermitglied nicht gut zu vereinigen ist: so sehe ich mich, als Mitglied der Majorität um so mehr veranlaßt, die Sache noch einmal auf zunehmen. Sie nimmt eine wunderbare Richtung, mehr und mehr stellt sich Folgendes heraus: 1) glaubt man, daß die Bestim- mungderMinorität weniger kosten, daß sie die Criminalkasse we niger in Anspruch nehmen werde. Eine Criminalkasse haben wir aber Mr ins Bautzner Kreise. 2) Nimmt man einen An stoß an den Defensoren. Das fällt wieder mit der Criminal- kasse zusammen; denn die Defensoren müssen aus dieser be zahlt werden. Ich glaube aber, es mag die Fassung sein, welche sie wolle, Rechtsschutz, Vertheidigung muß auch der Dieb er halten, sollte dadurch auch die Criminalkasse in Anspruch genom men werden. Nun hat man ferner geltend zu machen gesucht, daß diese Deutung besser sei, weil sie strenger wäre. Dieses Motiv aber kann nicht durchschlagend sein, denn-bedenken Sie, meine Herren, daß dieser Verschärfungsgrund von der Regierung der Kammer nicht vorgelegt, sondern erst von der Kammer hineingelegt wurde; also kann man es auch nicht annehmen, daß es im Sinne der Stände gelegen habe, diese Schärfung noch mehr zu verschärfen. Nun glaubt man wohl, es sei das Beste, weil es recht streng wäre; aber für ein olches Princip könnte ich mich wenigstens nicht erklären. Die Criminalkasse, ja die Criminalkasse mag sich wohl dabei befin den, weil die Kosten wegfallen; sie würde sich aber noch besser dabei befinden, wenn der-Dieb gleich an Ort und Stelle aufge hängt würde. Das glaube ich, das kann die Kammer nicht zu ihrer Ansicht machen. Nun wurde noch gesagt, es fehle eine Definition und diese müsse doch gegeben werden. Ja, die Definition — da mögen Sie sie machen, wie Sie wollen, die Ur- thelsverfasser werden immer noch etwas herausklügeln wollen, es wird sich immer ein Zwiespalt der Meinungen Herausstellen, es wird immer wieder eine andereJnterpretation zumVorschein kom men, Sie mögen eine Bestimmung wählen, welche Sie wollen, es wird sich immer eine Verschiedenheit der Meinungen Heraus tellen, und gerade bei der Fassung der Minorität weit stärker. Ich weiß nicht, was nächtliche Dunkelheit ist, und anderen Men- chen wird es auch so gehen. Bei dem Ausdrucke „nächtliche Dunkelheit" müssen wir auf den Begriff Nacht zurückgehen. Wenn die Sonne hinunter ist, wird es allerdings Nacht; al lein es liegt noch der Abend dazwischen, und von dem Abend scheint man nichts zu wissen, und doch hat man bisher immer einen Unterschied zwischen Abend und Nacht gemacht. Ein anderer Abgeordneter hat erwähnt, und ich pflichte ihm darin bei: wir wissen recht gut, was Nacht ist. Nacht ist's, wenn der Nachtwächter ruft. Das ist wahr, und die Urthelsverfasser werden's auch wissen. Aber wenn nun Jemand um halb 5 einen Diebstahl begeht, wird das nicht auch für einen nächtli chen Diebstahl gehalten werden? Einzelne Fälle können vor gekommen sein, deshalb ist aber noch nicht ein besonderes Gesetz nöthig. Es ist in neuerer Zeit bei hier vorgekommenen Mord fällen häufig die Erfahrung gemacht worden, daß die Ermor dung nicht in der Nacht, sondern der Mehrzahl nach in der Mittagsstunde stattgefunden hat. Da hätte man auch die Mehrheit als Motive annehmen können. Allein davon muß die Gesetzgebung absehen. Am besten wäre es gewesen, man hätte es gelassen, wie es war. Da man in ganz Europa weiß, was Nachtzeit ist, so wird es auch der Urthelsverfasser wissen. Dann gebe ich noch zu erwägey, wie schwer sich der Thatbestand wird ermitteln lassen, um zu bestimmen, ob das Verbrechen eine halbe Stunde früher oder spä ter begangen, ob gestohlen worden ist, wenn die Sonne erst im Abscheiden war. Durch alle solche Bestimmungen wird gar nichts genutzt. Das Beste wäre es, wenn die Novelle gar nicht da wäre; ist sie aber da, so wird der Urthelsverfasser besser daran sein, wenn er auf die nächt lich e R u h e Rücksicht nimmt. Es ist eine scharfsinnige Dis- cussion darüber erhoben worden, und ich glaube, es ist sogar ein kleines Traetätlein darüber erschienen, aber nichts dafür bewiesen, daß die Gesetzgebung einschreiten müsse, und ich glaube, wir werden auf den nächsten Landtagen wieder solche Controversen haben. Es wird nichts gewonnen, durchaus nichts. Es ist ferner bemerkt worden, man verstehe unter
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