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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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-hier sofort zur Berathung kommen solle. Meine Meinung ist rwch jetzt die, daß zuerst über das Dcputationsgutachteu ein Be schluß gefaßt werden muß, ehe auf den Antrag eingegangen wer den kann. In dem Anträge liegt offenbar etwas ganz Neues, rvas sich weder'im Deputationsgutachten, noch im Vorschläge der Regierung vorsindet, und erst nachBeschlußnahme über das Deputationsgutachten zur Berathung gelangen kann. Abg. Reiche-Eisen stuck: Es würde allerdings eher über das Deputationsgutachten abzustimmen sein, sonst wäre es ge gen die Landtagsordnung. Wenn aber ein Antrag unterstützt rvorden ist und dann noch über die Form desselben besondere, und wieder über das Materielle eine besondere Discussion angestellt werden sollte, da muß ich gestehen, daß mir so etwas noch nicht in der Kammerpraxis vorgekommen ist. Präsident v. Haase: Da dicAnsichten über diesen Punkt verschieden sind, so sehe ich mich genöthigt die Kammer zu befra gen, ob sie will, daß gegenwärtig bloß über das Formelle des von dem Abg. Reiche-Eisenstuck gestellten Antrags debattirt werde, ohne zur Zeit in das Materielle des Antrags selbst cin- zugchen. — Wird gegen 28 von 69 Stimmen bejah t. Präsident 0. H aase: Demnach har sich die Kammer da hin entschieden, daß gegenwärtig noch über das Formelle des Antrags vom Abg. Reiche-Eisenstuck debattirt und darüber Be schluß gefaßt werde. Abg. v. Lhielau: Es würde also jetzt blos von der For malität die Rede sein. Es scheint mir allerdings, als wenn der Antrag in aller Form gestellt wäre, und ich glaube, daß jeder Deputirte darauf Anspruch hat, wenn über ein Gesetz discutirt wird und Schwierigkeiten sich finden, verschiedene Mo mente vorkomprcn, die noch nicht erwogen sind, Mittel anzu geben, wie dem Uebclstand abzuhelfen sei, und daß nichts zweckmäßiger sei, als die Sache durch einen besondern Antrag zu erledigen, und ich stimme mit dem Abg. Reiche-Eisenstuck überein, daß der Antrag auf den Fall, daß das Deputations. gutachten nicht angenommen würde, auf jedem Falle erst an eine Deputation gegeben werde und uns dieselbe erst darüber Bericht erstatte, weil ich allerdings glaube, daß die Schwierig keit, die zu beseitigen ist, nicht im HcimathSgcfetzc, sondern in der Städteordnung liegt, und weil ich der Ucberzcugung bin, daß die Deputation sich weit eher zu einer Veränderung in der Stadteordnung wenden wird, als des Heimathsgesctzes. Abg. Eiscnstuck: Wenn Zweifel erhoben werden, über das Formelle des Antrags, dann muß ich mich freilich der Ansicht anschließen, daß es sehr sachgemäß ist, wenn dieser Gegenstand mit dem vorliegenden verbunden wird. Ich muß freilich auch beifügen, daß in der Deputation bei der Berathung wohl man sich das gestellt hat, daß man hauptsächlich Sekten der Minori tät das herausgehoben hat, daß eine Ungleichheit daraus folgen wird. Wenn man wollte dem Deputationsgutachten folgen, so würde dies eine Ungleichheit sein und diese Ungleichheit zu heben, haben die Abgg. Schröder und Reiche-Eisenstuck ver sucht und diese beantragten Versuche sind von der Kammer auch unterstützt worden. Ich glaube, es wäre von großem Vortheil, wenn man diese Sachen damit combim'rte, und es würde auch noch den Vortheil haben, daß es in der Deputation zur Ent scheidung käme. Ich frage, wenn Sie dieser Sache die Form einer Petition geben wollen, schieben wir sic um Monate hinaus, mehre Monate, was soll aus dem Gegenstände werden. Zwei Sitzungen haben wir schon darüber gesprochen und es können noch vier damit gefüllt werden, und immittelst bleibt es immer in llulllo. Was soll nun werden? Nun, meine Her ren, die Spannung bleibt; ist das gut, daß eine solche Spannung fortdaure? es ist einmal geschehen, daß Viele den Gegenstand als Partheifrage nehmen; man muß suchen, diese Parthcifrage so schnell als möglich beizulegen. Es ist nicht gut und rath- sam, daß man daran hcrumnagt, gleichsam um nur hier etwas abzubeißen und dort etwas abzurupfen, und daß es besser ist, man geht offen und frei heraus; inan wird sich wohl einigen können darüber. Wenn die Kammer es will an die Deputa tion zurückgeben, dann wird nächstens Bericht erstattet werden und dies keinen großen Aufenthalt machen. Ich muß es der Kammer anheimstellen, glaube aber fest, daß es schon hier ge schehen kann und es wird nur einer Erklärung der hohen Staats regierung bedürfen. Ich muß wieder darauf zurückkommen, daß man bei der ersten Berathung, Seiten der h. Staatsrc- gierung, die Bestimmung mir dem Bürgerrecht bloß und allein dadurch motivirt, und Deputation und Kammer dazu vermocht hat, daß jene Ungleichheit zwischen Stadt und. Land eintrete. Wenn nun das Gesetz, das vorliegt, diese Ungleichheit möglichst und thunlichst zu beseitigen bemüht sein soll, so glaube ich, mit den ersten Motiven, die die Regierung angegeben hat, ist auch da in Folge zu enden und kann nicht mehr geltend gemacht wer den. Ich sollte beinahe glauben, daß auch die h. Staatsregie, rung sich mit dem Reiche-Eisenstuck'schen und Sckröder'schen Anträge einverstanden erklären würde, ich sehe nicht ein, warum nicht. Von meiner Seite gilt bloß, daß Gleichheit, keine Un gleichheit in allen Staarsverhaltnisscn bestehe; warum das nicht? Das ist mein Wunsch, dahin geht mein Zweck und wenn dieser Zweck erreicht wird durch den Antrag der Abgg. Reiche-Eisen stuck und Schröder, bin ich ganz befriedigt. Mir liegt nicht so viel daran, ob die Minorität obsiegt, ich will mich gern einer dritten Meinung unterwerfen. Staatsminister v. Lindcnau: Wenn die Anträge der Hrn. Schröder und Reiche-Eisenstuck im Materiellen nahe mit einander übereknstimmen, so sind sie doch in der Form sehr we sentlich von einander verschieden, v. Schröder beantragt ganz im gewohnten Gang der Berathung eine Aenderung des vor liegenden Gesetzes, während der Antrag von Reiche-Eisenstuck die Aenderung eines bestehenden nicht zur Berathung vorlie genden Gesetzes betrifft. Letzterer gehört daher in die Kategorie der Petitionen und muß dabei die in der Landtagsordnung ausdrücklich vorgeschriebene Form um so mehr beobachtet werden, als die Sache von Wichtigkeit ist, und nach §. 116. der Landtagsordnung jede solche Petition an die dritte Deputa tion zur Begutachtung abgegeben werden muß. Ich kann nicht glauben, daß bei Gegenständen dieser Wichtigkeit-von., einer be-
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