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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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auszudrücken für die konstitutionellen Bestrebungen, welche sie sicherem Vernehmen nach bei dieser Angelegenheit entwickelt hat. Abg. v. Watzdorf: Nach dem Gange, den diese Be- rathung genommen hat, scheint es, als ob die Kammer zwischen zwei Beschlüssen schwankte, der eine ist, daß man dem Anträge des Abg. Eisenstuck Folge geben möchte und verfassungsmäßig oder in Gemäßheit der Landtagsordnung die Sache der 3. De putation überweise. Der andere ist der des Abg. v. Mayer, der auch von dem vorigen Redner unterstützt wurde, daß die Kammer ihren Dank gegen die Staatsregierung in Bezug auf die genommenen konstitutionellen Rücksichten bei Führung die ser Angelegenheit aussprechen möge. Dem zweiten Anträge kann ich mich nicht anschließen, ich würde vielleicht, wenn ich die Verhandlungen, welche die Staatsregierung geführt hat, ge nauer kennte, auch dieser Meinung sein, so lange aber der Schleier des Geheimnisses nicht gelüftet wird, würde ich es kaum für etwas Anderes, als eine voreilige Handlung ansehen können, wenn man jetzt schon den Dank gegen die Staatsre- gierung aussprechen wollte; ich stimme daher dem Anträge des Abg. Eifenstuck bei, denselben der betreffenden Deputation zu überweisen. Präsident: Will Jemand noch das Wort ergreifen, sonst werde ich die Frage stellen, ob dem Anträge des Abg. Ei senstuck Folge zu geben sei und dann, wenn dies die Kammer bejahet, auf den Antrag des Abg. v. Thielau die Frage an die Kammer richten, ob diese Angelegenheit einer außerordentlichen Deputation übergeben werden solle. Staatsminister v. Zesch au: Ich glaube, wenn die ge ehrte Kammer die Aeußerung, welche von mir ausgegangen ist, sorgfältig beachtet hat, so wird sie gefunden haben, daß darin diejenige Erklärung liegt, welche die Regierung abzugeben im Stande war; es liegt aber darin zugleich der Beweis, daß in der That, wenn auch der Gegenstand an eine Deputation abgegeben wird, sie nicht weiter zu gehen im Stande ist. Abg. Clauß aus Chemnitz: Auch ich befand mich unter der Zahl derer in diesem Saale—und wohl alle Mitglieder letzter Ständeversammlung gehörten dazu — welche von dem wechsel vollen Ereigniß im Königreiche Hannover, als dasselbe hier zur allgemeinen Kunde gelangte, auf das Lebhafteste erschüttert wurden. Leider fühlt sich durch dessen bedrohliches Fortwuchern auch noch jetzt der konstitutionelle Sinn in Deutschland verletzt; noch ist die Begebenheit nicht abgerollt weder in ihrer Handlung, noch in ihren Folgen und wenn ich vorher einflußreicheren Stim men in dieser Versammlung es überlassen konnte, uns Alle für den Antrag des Abg. Eisenstuck zu vereinigen: so erlaube ich mir jetzt nur einen Grund für dessen Annahme anzuführen, indem jenes Ereigniß dem konstitutionellen Leben in Deutsch land nicht minder, wie der Erhaltung des allgemeinen Rechts zustandes mit Gefahr zu drohen scheint. Es ist nicht abzusehen, was sich Alles noch in Hannover zutragen kann, und daher, meineHerren, ist es wünschenswerth, daß nicht übereilt bei dem Zusammentritte unserer Ständever sammlung diese Angelegenheit für erledigt angesehen werde, son dern zur weiteren Berathung an eine Deputation gelange. Wir können heute noch nicht wissen, welche Wünsche und Anträge diesfalls im Laufe dieses Landtages, nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse, an die hohe Staats-Regierung zu bringen sein möchten. Daher bin ich der Meinung, daß die Kammer be schließen möge, die Eisenstucksche Eingabe einer Deputation, und muthmaßlich der 3. zur Berichterstattung zu überweisen. Abg. v. vonMayer: Meine Meinung über das Mate rielle der Sache wird hoffentlich in der Kammer nicht bezweifelt werden, ich habe sie am vorigen Landtag unumwunden ausge sprochen und bin unfähig meine Meinung da zu ändern, wo sich nicht meine Ueberzeugung ändert. Es scheint mir aber gegenwärtige Frage wohl nur noch eine Formfrage zu sein, ich möchte daher glauben, daß nach dem, was der Herr St.-Mi nister bereits zweimal erklärt hat, der Antrag des Abg. Eisen stuck schon erfüllt sei. Diejenige Erklärung, welche die Staats- Regierung geben kann, hat sie nach ihrer Versicherung gegeben; das was eine Deputation in dieser Sache thun soll, kann aber nach der Vorlage keinen andern Zweck haben, als die hohe Staats-Regierung um weitere Auskunft zu ersuchen, während dieselbe schon erklärt hat, sie könne eine andere Auskunft nicht geben. Wenn also ein weiterer Zweck mit dem Gegenstand, welcher der Deputation übergeben wird, nicht ausdrücklich ver bunden wird, so wird die Deputation gar nicht im Stande sein, über etwas Weiteres sich zu verbreiten, sofern sie nicht ultra cnmmissa gehen will. Oder glaubt die Kammer, daß die Deputation Gelegenheit nehmen werde, dennoch in das Materielle der Sache einzugehen? Ich weiß nicht, wie die dritte, Deputation es damit halten wird; ich weiß auch nicht, inwie weit die erste Kammer sich damit befassen wird; aber Eins gebe ich zu bedenken: es ist einer Regierung nicht immer möglich, die Details einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts den Kammern hinzugeben, es ist wenigstens mannichmal nicht ge rade thunlich. Unsere Staats-Regierung hat aber eine Erklä rung abgegeben, außerdem hat sie nicht widersprochen, nach dem von mehren Kammermitgliedern die bestimmte Voraus setzung ausgesprochen worden, daß die Regierung ihrer Zusage vom vorigen Landtage und den Wünschen der Kammer gemäß am Bundestage gehandelt habe; sic hat keineswegs erklärt, die Kammer sei im Jrrthum. Die Staats-Regierung würde aber widersprochen haben, wenn die Voraussetzung irrig wäre. Will die Kammer einem solchen Stillschweigen, das doch gewiß ein genügendes Zugeständm'ß enthält, keinen Werth beilegen? Ich würde daher noch immer wünschen, daß die Sache beige legt werden möchte. Keinesweges will ich damit aussprechen, daß nicht auf anderen Wegen der Sache eine Ausdehnung ge geben werden könne. Will irgend Jemand beantragen, daß Grundsätze feftgestM werden über das öffentliche Staatsrecht der deutschen Bundesstaaten, daß dergl. Grundsätze mit der Staats-Negierung besprochen und dieselbe ersucht werde, sich für deren Anerkennung beim Bundestage zu verwenden, so ist das ein ganz anderer Gegenstand, es ist das eine Petition,
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