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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tionsgutachten nicht, sondern der Gesetzvorschlag angenommen würde, so würde das Gutachten der Deputation gänzlich über flüssig sein; würde das Deputationsgutachten aber angenom men , alsdann würde es nöthig sein, daß der Antrag berathen würde, aber jetzt diesen Antrag in der Kammer zu berathen, würde ich für meinen Theil ganz außer Stande sein. Ich habe bereits erwähnt, meine Herren, es läßt sich auf zweierlei Art diesem Uebelstande abhelfen, entweder durch Abänderung der 42. und folgende in der Städteordnung, oder durch Ab änderung des Heimathsgesetzes. Es läßt sich in diesem Au genblicke gar nicht erwägen, ob die Aufhebung der Erwerbungs art des Heimathsrechtes durch Gewinnung des Bürgerrechtes nicht vielleicht für die Städte nachtheilig sei. Kann man es für den Augenblick nicht übersehen, welches der Fall sein wird, so ist doch gewiß, daß das Hauptgravamen darin liegt, daß die Städte Jedem das Bürgerrecht ertheilen müssen und daß Jeder es suchen muß. Kann das geändert werden, so kann vielleicht die ganze Prägravation beseitigt werden. Ich würde den An trag darauf stellen, daß die Kammer den Beschluß möchte an die Deputation verweisen, auf den Fall, daß das Deputations gutachten angenommen würde. Staatsminister v. Lindenau: Die Sache ist zu wichtig, als daß ich mir nicht über den Gang der Berathung noch eine Bemerkung erlauben sollte. Kann ich von Seiten der Regie rung versichern, daß wir bereits in diesem Augenblicke eine fest stehende Meinung über das Angemessene des vorliegenden An trags uns nicht zu bilden vermögen, so dürften wohl auch we nige der Herren Abgeordneten die gesammten Folgen dieses tief eingreifenden Antrags klar zu übersehen vermögen. Ohne jetzt irgend in eine materielle Discussion eingehen zu wollen, be merke ich nur vorläufig zwei mir deshalb begehende Bedenken: einmal den vorhin ausgesprochene Zweifel des Abg.v.v. Mayer, ob es wohl rathsam sei, in einem erst vor 5 Jahren gegebenen, durch ausreichende Erfahrungen noch nicht gehörig geprüften Gesetze schon jetzt wesentliche Abänderungen zu machen und den Umstand einer zwischen den Gerechtsamen der jetzigen und künf tigen Bürger dann eintretenden Ungleichheit. Doch diese Be denken mögen auf sich beruhen; allein bemerken muß ich, daß durch die Annahme jenes Antrags meine Ansicht über das De- purationsgutachten und über die Vorlage der Regierung zwei felhaft gemacht werden würde. Würde der Antrag verworfen, so würde ich für die Vorlage der Regierung sprechen und zu dessen Unterstützung vielleicht einige noch nicht geltend gemachte Gründe darlegen. Allein bei der jetzigen Sachlage dürfte es wohl das Beste sein, den Antrag zur Deputations-Begutach tung zu verweisen und bis dahin den Beschluß zu verschieben. Abg. Sachße: Ich finde es ebenfalls ganz angemessen, daß der Antrag, den der Abg. Schröder und Neiche-Eisenstuck gestellt haben, jetzt nicht zur Abstimmung komme, und wünsche nicht, daß Beschluß über die Gesetzesvorlage ß. I. gefaßt werde, wenn nicht auch zugleich Beschluß gefaßt würde über den An trag der Abgg. Neiche-Eisenstuck und 0. Schröder. So erfreu lich es an sich ist, wasich bemerkt habe, wie man den Nachtheil, der die Städte bedroht, wenn §. 1. abgeworfen würde, abzuhel fen suchen würde, dadurch, daß man das Recht der Heimathsan- gehörigkeit von Erlangung des Bürgerrechts ausschließt, so bin ich doch der Meinung, daß diese Bestimmung des Heimathsge setzes: es soll das Heimathsrecht nach 5 Jahren, nach erlangtem Bürgerrecht erworben werden, sehr zweckmäßig und nach Auf hebung derselben dann mancherlei Nachtheile für Personen ent stehen, welche in Verhältnissen sind, daß sie die Armencasse in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde muß ich dafür stimmen, daß die Sache an die Deputation zurückgegeben und von ihr ein Gutachten abgegeben werde, ob sie den Vorschlag des v. Schrö der und Rciche-Eisenstuck zu der betreffenden §. des Gesetzes vor ziehe und dieses mit Gründen unterstütze. Abg. Meisel: Ich für meinen Theil bin in große Ver legenheit gerathen durch die Art und den Gang, welchen die Debatte genommen hat und daß die Discussion über den Arti kel des Gesetzentwurfes ausgesetzt ist, bis man sich über die vorliegenden Anträge entschieden haben wird. Endlich soll vor läufig die Discussion nur über die Form jener Anträge statt fin den. Mir scheint cs, wenn der Antrag des 0. Schröder voll ständig zur Discussion kommen sollte, so kann das nicht eher geschehen, als in dem Falle, daß das Deputationsgutachten ab geworfen wird; wird das nicht abgeworfen, nun so kann über den Schröderschen Antrag gar nicht discutirt werden. Wenn der Abg. Reiche-Eisenstuck bei seinem Anträge geblieben wäre, so würde man eher herausgekommen sein, denn dieser begründet eine Petition; ob nun über den Gesetzentwurf jetzt weiter dis cutirr werden kann oder nicht, das lasse ich dahin gestellt sein, indessen eine Petition würde immer an eine Deputation gekom men sein; wenn der Abgeordnete aber, wie er es gctban hat, die Sache fallcn lassen und nur der Schrvdersche Antrag zur Dis cussion kommt, so kann es sein, daß dieser ein günstiges Schick sal nicht hat, sondern abgeworfen wird und dann, wie die De putation vorgeschlagen hat, die Sache beim 'Alten bleibt, oder vielmehr ganz entgegen dem Negierungsvorschlage. Ich weiß nicht, ob es nicht viel besser wäre, daß, so schwierig und weit läufig es auch sein mag, die Discussion aufgeschoben würde und daß man den Reiche-Eisenstuckschen Antrag an die Depu tation überwiese, bevor über die Sache weiter discutirt wird. Präsident v. Haase: Der Abg. Meisel hat gerade die selbe Ansicht ausgesprochen, welche ich der Kammer als die meinige eröffnete. Auch ich bin der Meinung, daß es besser wäre, diesen Antrag an die Deputation zurück zu geben; wir könnten leicht unfern Beschluß überzeitigen, wenn wir, ohne vorher sorgfältig die Folgen dieses Antrags zu erörtern, was nun nach vorgängigem Bericht stattfinden dürfte, sofort auf sel bigen eingehen, ihn annehmen oder abwerfen wollten, abgese hen davon, daß dieser Antrag nicht als ein Amendement zu be handeln, da er weder dem, was im Gesetzentwürfe, noch dem, was im Deputationsgutachten steht, sich anschließt. Wenn wir erst dann den Antrag an die Deputation übergeben, wenn wir über das Deputationsgutachten Beschluß gefaßt, es angenommen oder abgeworfen haben, scheint es mir, daß wir
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