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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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meint und vorgeschlagen haben, bei jedem Gericht muffe ein be sonderes Schwurzimmer sein, ausgestattet mit den nöthigen Emblemen und Symbolen des Christenthums, in welchem alle Eidesleistungen abgehalten werden sollten. Ich theile eine solche Ansicht nicht, obwohl ich bekenne, daß es mich immer er freuend angesprochen hat, in den städtischen Rathhäusern würdig ausgestattete Gerichts - und Sessionszimmer zu finden. Man sieht da gemeiniglich eine grün beschlagene Tafel und vor dem Sitze des Dirigenten ein Crucisix, das Symbol des Christen, zur Erinnerung an den Heiligen, bei dessen Namen der Christ zu schwören hat. Indessen, ich will und verlange weder ein besonderes Schwurzimmer, noch will und verlange ich eine grün beschlagene Tafel; denn man kann schon in andrer Weise die Abnahme des Eides feierlich machen, und ich erlaube mir, es auszusprechen, daß ich nicht mehr und nicht weniger verlange, als was kn unsrer eignen Kammer geschieht. Wenn ein Eid geschworen werden soll, so verlange ich, daß möglichst der Diri gent des Gerichts der Eidesleistung selber beiwohnt, und durch seine persönliche Concurrenz der Handlung ein höheres Ansehen zu verleihen sucht. Und wenn auch in der Gerichtsstube das Geräusch noch so groß ist, wenn ein Eid geschworen wird, müs sen alle Anwesenden ehrerbietig schweigen, ohne Ausnahme Alle, und wenn der Schwörende die Schlußformel ausspricht, müssen Alle, gerade so, wie es in unsrer Kammer stattsindet, sich mit Ehrfurcht von ihren Sitzen erheben. Diese Rücksicht gebührt der Heiligkeit der Sache. Diese Ceremonie ist einfach und würdig, und allenthalben ausführbar. Und doch wird sie selten beobachtet. Sehr nahe liegt mir daher der Wunsch, es möch ten alle Gerichtsbehörden daran erinnert werden, den Eideslei stungen auch die äußere Würde zu geben, bieder Sache gebührt. Es handelt sich hier um Belebung des religiösen Elements; und das muß in allen Verhältnissen des Staatslebens gestärkt und belebt werden, in den Gerichtshöfen und außerhalb, in Kirche und Schule, im Haus und in der Familie und auch in den stän dischen Kammern. In letzter Beziehung ruht doch das Volks wohl in diesem Elemente; und es sagt ein bekannter Lehrer des Staatsrechts: In dem religiösen Elemente erst empfängt die Macht des Regenten ihre Heiligung und der Gehorsam des Bürgers seine Weihe. Ich kehre zur Hauptsache selbst zurück und wiederhole, daß ich mich veranlaßt findenden Ansichten der Minorität beizutreten. (Während der Rede des Abg. tritt der Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz in den Saal.) SecretairHensel: Zur Widerlegung des Sprechers vor mir muß ich mir erlauben aus entgegengesetzter Erfahrung an zuführen, daß ein solcher Mangel an Feierlichkeit bei Eideslei stungen, wie gerügt worden ist, mir vornehmlich in mangelhaf ter Anordnung der Dirigenten von den betreffenden Gerichten zu liegen scheint. Abg. Klinger: Ich muß mich ebenfalls für die Ansicht der Majorität erklären, und zwar aus den Gründen, die von den Sprechern vor mir bereits angeführt worden sind. Die Absicht der Minorität ist allerdings sehr lobenswerth; denn ich glaube, sie hat an die Spitze ihres Antrags gestellt, es müsse in einem und demselben Vaterlande auch ein und dasselbe Recht, eine Gleichheit aller Parteien Geltung finden. Dieser Ansicht aber, so lobenswerth sie auch erscheint, kann ich darum nicht beitreten, weil durch die Hinzuziehung der Zeugen eine Erhö hung der Feierlichkeit eintritt, die bei allen Eidesleistungen wünschenswert!) erscheinen muß. Wenn ich auch diejenigen Momente nicht allenthalben theile, welche von dem Abg. Wie land angeführt worden sind, so glaube ich doch, daß unsere Ei desleistungen in der Form und Weise, in welcher sie gewöhnlich zu geschehen Pflegen, eine außerordentliche Feierlichkeit durchaus nicht an sich tragen. Die Feierlichkeit des Eides sollte aber mög lichst aufrechterhalten werden, aus demselben Grunde, aus wel chem sie bei den Israeliten aufrecht erhalten wird. Wenn man die Frage aufstellt, warum in andern Staaten die Eidesleistung der Israeliten sogar in den Synagogen vorgenommen wird, so kann die Antwort keine andere sein, als dem ganzen Acte eine gewisse Feierlichkeit zu geben, und demjenigen, welcher schwören soll, die Wichtigkeit des Eides durch das Erscheinen in einer gro ßen und ernsten Versammlung nochmals vor Augen zu führen. Ich erkläre mich daher für die Majorität. Abg. Re ich e-Eisen stuck: Wenn man das Deputa tionsgutachten ansieht, wo erklärt wird , daß durch das vorge schlagene Gesetz nach einem 40jährigen unerfreulichen Interi- misticum auch Sachsen in Bezug auf die Eidesleistungen der Juden an die Spitze der religiösen, rechtlichen und sittlichen Aufklärung trete, so sollte man glauben, es habe mit Vorlegung dieses Gesetzes, unter welchen Solennitäten die Juden schwören sollen, eine neue Epoche in der Geschichte Sachsens begonnen. Ich freue mich auch darüber (obgleich ich nicht so gar großen Werth darauf lege), daß dadurch wieder ein Fortschreiten herbeigeführt werde. Ich muß mich aber der Majorität anschließen, welche wünscht, daß bei der Eidesleistung die Zeugen nicht fehlen. Der Eid ist ohnedies ein Pactum, wobei derjenige, welcher den Eid anträgt, verspricht, er wolle das für wahr halten, was der Andere beschwört. In dieser Beziehung schon ist es also wün schenswert!) und Pflicht der Gesetzgebung, daß der Eid möglichst feierlich abgelegt werde. Und wenn nun beiAblegung des Eides der Juden diese Bestimmung in das Gesetz wieder ausgenommen worden ist, so sehe ich nicht ein, warum man aus übertriebener Philanthropie dieselbe in Wegfall bringen will; im Gegentheil es ist nach der Erfahrung vorauszusetzen, daß der schwörende Israelit etwas darauf giebt, wenn noch zwei seiner Glaubens genossen bei der Eidesleistung zugegen sind, und daher ist es wohl besser, wenn in dieser Beziehung es beim Alten gelassen wird, da in der Lhat ein wirklicher Nachtheil daraus nicht her vorgeht. Was bei dieser Gelegenheit über die oft zu vermissende gehörige Feierlichkeit bei der Eidesabnahme unter Christen be merkt wurde, so schließe ich mich ganz den Sprechern an, die bedauert haben, daß das hier und da noch stattsindet. Es kommt dies aber wohl mehr bei den Gerichtsstellen vor, wo wegen großen Umfangs der Geschäfte die Justiz gleichsam fabrikmäßig
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