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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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betrieben wird. Daß aber diese Eidesleistungen nicht in so ho hem Grade von der nöthigen Würde entkleidet ferner geschehen mögen, ist sehr zu wünschen, und ich werde mir Vorbehalten, des halb eine besondere Petition, die ich schon seit langer Zeit beabsichtigt habe, bei der Kammer einzurekchen. Abg. Sachße: Die Gründe, welche der Abgeordnete Wie land in Betreff der Eidesleistungen der Juden angeführt hat, scheinen mir mehr für die Majorität, als für die Minorität zu sprechen. Ich theile diese Gründe, und schließe mich der Ma jorität an. In Rücksicht des Kostenpunktes bemerke ich, daß ich die Kosten mir nicht beträchtlich denken kann, da bei dem Re quisitionssystem für Eidesleistungen der Fall selten vorkommen wird, daß ein Jude außerhalb des Orts, wo er sich aufhält, einen Eid zu leisten hat. Es könnte dies nur dann statthaben, wenn ein Reinigungseid in Untersuchungssachen zu leisten ist; allein der Reinigungseid ist bei dem jetzigen Criminalverfahren nur selten und nur bei solchen Verbrechen zu schwören, in wel chen die höchste Strafe Geld und Gefängm'ß nicht übersteigt, und auch da wird mit seltenen Ausnahmen derjenige Israelit, welcher einen Eid zu schwören hat, ihn in seinem Wohnorte, Dresden oder Leipzig, abzulegen haben. In derThat finde ich die Eidesleistung vor fremden Glaubensgenossen unzuträglich; denn wenn nicht Genossen gleichen Glaubens anwesend sind, wird die Ablegung des Eides für den Gegner bedenklich. Ich stelle mir einen Christen in der Levante vor, der etwas leichtsinnig ist; wenn dieser vor Mahomedanern einen Eid ablegen soll, ohne daß Christen dabei sind, wird er sich weit eher dazu entschließen, denselben zu leisten, als wenn zwei unbescholtene Christen als Zeugen dabei sind. Ich führe das nur beispielsweise an, weiß aber wohl, daß in der Levante der Gebrauch stattsindet, daß die fränkischen Christen vor den Consuln Recht leiden, und ich will damit nur beweisen, daß das, was der Gesetzentwurf enthält, nicht blos für Juden in den vorkommenden Fällen, sondern auch für Christen gelten würde, wenn diese in ähnlichen Verhältnissen sich befänden. Abg. Lo dt: Man mag sich abmühen, wie man will, um zu beweisen, daß die Bestimmung der Zuziehung zweier Zeugen Nur wegen der Erhöhung der Feierlichkeit bei den Eidesleistungen der Juden getroffen sei, so kann ich mich doch nicht davonüber zeugen, sondern glaube, daß im Hintergründe noch ein gewisses Mißtrauen liegt, welches man gegen die Wahrhaftigkeit der jü dischen Eide hegt. Eben deshalb habe ich mich auch der Mi - norität angeschlossen, welche für den Wegfall dieser Bestim mung sich ausgesprochen hat. Es ist von mehren Sprechern, welche als Vertheidiger der Majorität ausgetreten sind, bemerkt worden, daß man die Volksmeinung schonen müsse, welche nun einmal in den 2 Zeugen bei der Eidesleistung der Juden eine gewisse Garantie finde. Ich glaube aber kaum, daß um dieser Schonung willen eine derartige Bestimmung in das Gesetz auf zunehmen sein möchte. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß der Gesetzgeber die Pflicht hat, der Volksmeinung, wenn sie eine schädliche ist, so viel wie möglich entgegen zu treten. Ohnehin II. 47. wird es, auch wenn.diese Volksmeinung, durch das Gesetz un terstützt wird, der Fortschritt der Bildung und Aufklärung im mer mehr verlangen, daß man den hier aufgestellten Unterschied aufhebe. Bringen wir aber eine Bestimmung kn das Gesetz, wie die vorliegende ist, so wird doch die Volksmeinung verhin dert, nach und nach auszusterben; so wird sie in Schutz ge nommen und am Leben erhalten. Man hat ferner ein großes Gewicht darauf gelegt, daß nach der Erfahrung, die man ge macht haben will, die Anwesenheit zweier Zeugen sehr viel bei getragen habe, Vergleiche zu schließen oder Israeliten von der Eidesleistung abzuhalten/ Nun aber glaube ich, wenn man auf der andern Seite namentlich auch darauf einiges Gewicht legt, was die Vertheidiger des Majoritatsgutachtens zugleich mit angeführt haben, daß nämlich die Israeliten sehr schwer an eine Eidesleistung überhaupt gehen, ich glaube, sage ich, daß es einer solchen Abhaltung gar nicht so dringend bedarf. Entschließt sich wirklich nach diesen Erfahrungen, auf die ich wirklich etwas gebe, weil sie von 2 Sprechern aus Dresden herrühren, ein Is raelit sehr schwer, einen Eid zu leisten, so bedarf es nicht erst des Zuredens seiner Glaubensgenossen, bei dem aber, der wirklich so leichtsinnig sein kann, einen falschen Eid zu leisten, wird das Zureden auch zu nichts helfen, wie bei den Nichtjuden. Ich glaube, wenn man den Satz festhält, daß der Jude sich nur so schwer entschließt, einen Eid zu leisten, es würde eher nöthkg sein, eine solche Feierlichkeit, wie man es genannt hat, bei dem christlichen Eide einzuführen. Es ist leider kein Geheimniß, daß von Christen noch weit mehr falsche Eide geschworen werden, als bei den Juden, und so viel mir bekannt ist, schweben z. B. bei hiesigen Behörden dermalen Untersuchungen wegen began gener Meineide ob, wo von unsern christlichen Glaubensgenossen für 2 Thlr. ! geleistet worden sind. Findet man also, daß die Feierlichkeit dadurch erhöht wird; daß Zeugen zugezogen werden, so wird das eben so nothwendig sein bei christlichen Ei desleistungen, und eine so kahl dastehende Bestimmung des Ge setzes, die bloß auf Juden sich bezieht, finde ich -daher nicht ge rechtfertigt. Ferner hat man auch Vortheile in dieser Bestim mung finden wollen, weil dadurch eine gewisse Oeffentlichkeit eingeführt oder Schiedsgerichte vorbereitet würden. Nun, ich bekenne mich auch zu den Begünstigern beider Institute; es scheint mir aber m'chtderOrtzusein, gerade hier mit der Oeffent lichkeit anzufangen, da man nach allen Motiven, die sich nament lich am vorigen Landtage ausgesprochen haben, nicht eben geneigt ist, gerade dieJsraeliren mit zu vielen Wohlthatcn zu überschütten. Was den Kostenpunkt anlangt, auf den von einigen Seiten kein großes Gewicht gelegt worden ist, so ist er doch auch einigermaßen in Berücksichtigung zu ziehen; er ist. es, weil namentlich an den Grenzen bisweilen der Fall vorkommt, daß Judeneide zu leisten sind, wo dann immer aus dem Auslande die nöthigen Zeugen zugezogen werden müssen, weil die Requisition nach Dresden und Leipzig noch mehr kosten würde. Hat nun ein Vertheidiger der Majorität, der zu Anfänge gesprochen,' selbst diesen Punkt anerkannt, ünd deshalb ein Amendement in Aus sicht gestellt, so liegt mir darin gerade ein Beweis, daß die Zu-- 2*
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