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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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schiedenen Landestheilen, die bisherigen Holzrepartitionen, die noch vorhandenen, mit der Zeit jedoch geschmälerten Gelegen heiten, Hölzer aus dem Auslande zu beziehen und die Anwen dung der Holzsurrogate. Insbesondere mußte hierbei das Ge birge und Woigtland die Aufmerksamkeit der Regierung in An spruch nehmen und in Frage gestellt werden, ob es fernerhin thunlich sein möchte, die im Jahre 1831 normirten Holzabga ben an die Hammerwerke unverändert fortbestehen zu lassen. Um zu einem möglichst sichern Resultate zu gelangen, wurden zunächst die wichtigsten Amtswaldungen, nämlich die Schwar zenberger, Eibenstocker und Voigtsberger, einer besondern Revision unterworfen, und demnächst setzte das Finanz ministerium, in Gemeinschaft mit dem Ministerio des In nern , eine besondere aus geeigneten Beamten gebildete Com mission nieder, um die im Jahre 1831 ebenfalls commiffarisch festgestellten Holzrepartitionen zu prüfen, die sonst dabei ein schlagenden Verhältnisse zu erörtern und über das zu beobach tende fernere Verfahren Vorschläge zu eröffnen. Die gedachte Commission hat die ihr gestellte Aufgabe vollständig gelöst, sie hat sich- einstimmig für eine angemessene Erhöhung der Holz preise, zugleich um Ungleichheiten und Beschwerden derjenigen zu vermeiden, welche gar nicht oder nicht mit dem vollen Be darf befriedigt werden können und im Hinblick auf die aus Er fahrung geschöpfte Ansicht, daß dadurch Holzersparnisse wesent lich befördert werden dürften/ erklärt, ist aber auch, nach be wirkter spccieller Repartition der nachhaltig alljährlich zu ver schlagenden Hölzer, zu der Ueberzeugung gelangt, daß von den, den Hammerwerken im Jahre 1831 zugetheilten Scheitholz- quantis nothwendiger Weise ein Abzug von 26 Procent ge macht werden müsse und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil die damals in Aufrechnung gebrachten Holzankaufe im Auslande jetzt nicht mehr in dem vorausgesetzten Umfange und nur gegen bedeutend erhöhte Preise zu realisiren sind. In Folge dieses commissarischen Gutachtens ist zu der bereits im Jahre 1831 vorbehaltenen veränderten Holzvertheilung und der eben gedachten unvermeidlichen Holzverminderung verschütten wor den. Gleichzeitig wurde aber auch bei Gelegenheit der ohnehin erforderlichen Taxregulirung nach dem 14 Lhalerfuße eine all gemeine Preiserhöhung der Hölzer ausgesprochen, welche ein schließlich der Agiodifferenz in den verschiedenen Revieren sich auch verschieden gebildet har, die jedoch in der Regel nicht mehr als 12 bis 16 Gr. pro Klafter -Zelliges weiches Scheitholz be trägt und auch analoge Anwendung auf die Nutzhölzer gefun den hat, während Stdckhölzer und Reißig entweder keiner oder nur einer mäßigen Erhöhung unterworfen und hiermit zugleich die Bedürfnisse der ärmern Classe berücksichtigt worden sind. DerRegierung konnte jedoch nicht entgehen, daßdieHerab- setzung der bisher verabreichten Holzquanta an die Hammer werke beim Verrieb derselben manche veränderte Einrichtungen erheischen und vielleicht mit pecuniären Opfern verbunden sein würde und besorgte für selbige sehr erhebliche Störungen, wenn mit der Verminderung der Hvlzquanta gleichzeitig auch die Preiserhöhung in Anwendung gebracht würde. Es schien da her angemessen, den Uebergang zu der veränderten Einrichtung durch zeitweisen Erlaß des erhöhten Taxbetrags zu erleichtern und es ist dem zu Folge angeordnet worden, daß bei den qn die Hammerwerke zu verabfolgenden Hölzern, die erhöhte Taxe erst nach Verlauf eines dreijährigen Zeitraums, mithin vom Forstjahre 18ZH in Anwendung kommen soll, wodurch den Hammerwerken im Laufe der gedachten 3 Jahre eine Summe von 32,865 Lhlr. 21 Gr.-— zu Gute gehen wird; ungerech net des Erlasses von 25 p.. 0. am Laxwerthe der den Hammer werken zu überlassenden schwachem Holzsorten, welcher den selben , in Folge ausgesprochener ständischer Wünsche, schon seit der Finanzperiode 18H-Z zugestanden worden ist. Da übrigens die beiden Hammerwerke Schmalzgrube und Mittelschmiedeberg ihre Hölzer aus Wolkensteiner Amtswal- dungcn beziehen, die Taxe dort aber in den verschiedenen Re vieren um resp. 6 und 12 Gr. — pro Klafter höher steht, als in Schwarzenberger rc. Waldung, so ist im Hinblick auf zeit- herige Vorgänge die Anordnung getroffen worden, daß selbige während der obgedachten 3 Jahre nicht nur die geringem ältem Preise in den ebengedachten Waldungen zahlen, sondern daß ihnen auch noch fernere 3 Jahre hindurch der Vortheil zu Theil werden soll, nicht die höhern Wolkensteiner, sondern die billi gem Schwarzenberger Preise zu zahlen, wodurch für die Staats kasse ein abermaliges Opfer von ungefähr 6000 Thlr. entsteht. Diese hier gedachten, jedoch durch die Verhältnisse wohl gerechtfertigten Erlasse haben die nothwendige Folge gehabt, daß die Forstnutzungen nicht mit derjenigen erhöhten Summe in Ansatz gebracht werden konnten, welche sich bei einer voll ständigen Anwendung der erhöhten Taxe herausgestellt haben würde. Es hat aber auch noch ein anderer Umstand darauf eingewirkt, die Nettoerträge etwas herabzustellen. Es ist nämlich in Erinnerung der Erklärung, welche Sei ten des Finanzministers in der Sitzung der zweiten Kammer vom 2. Mai 1837 (Landtagsacten III. Abth. Bd. 2, S. 19) abgegeben worden ist, in nähere Erwägung gezogen worden, in welcher Maße die Verbesserung der Stellung des Forstperso nals und insbesondere der Revierförster, nachdem bereits da mals 1800 Thlr. zu Erhöhung der Gehalte von 36 Un terförstern bis auf jährlich 240 Lhlr. ausgesetzt worden, zu bewirken sein möchte. Man ist dabei zu der Ueberzeugung gelangt, daß es nicht rathsam sei, eine Erhöhung der wirklichen Gehalte eintreten zu lassen, indem dadurch zugleich eine Stei gerung der gegen sonst, nach dem Erscheinen des Staatsdiencr- gesetzes, ohnehin erhöhten Pensionsansprüche für diese Diener klasse, deren Witwen und Kinder herbeigeführt werden würde und hat es vielmehr für angemessen erkannt, die beabsichtigte Verbesserung in den zu Bestreitung des Dienstauswandes be stimmten Nebenbezügen und zwar in der Maße emrreten zu lassen: daß bei allen denjenigen Beamten, welche zur Pferde haltung verpflichtet sind, statt des theils in nstnra gewährten, theils baar vergüteten, jedoch unzulänglichen Hafer - und Heu deputates , ein Aequivalent von Ein Hundert und Zwanzig Thalern im 14 Lhalerfuße für jedes Pferd gewährt und das Wohnungsgeld der Revierförster, insoweit sie keine Dienst wohnung Haben , von 30 Thlr. auf 50 Thlr. , der Unterförster aber von 20 auf 30 Thlr. erhöht werde. Diese Einrichtung, welche einen Mehraufwand von un gefähr 8,000 Lhlr. jährlich veranlassen wird, tritt, in Voraussetzung ständischen Einverständnisses, mit dem 1. Ja nuar künftigen Jahres in Wirksamkeit und ist bei Berechnung der Nettoerträge aus den Forsten bereits berücksichtigt worden. Der Bericht sagt noch: Wie vorstehender Etat ergiebt, sind sowohl die Einnah men als auch die Ausgaben höher veranschlagt worden, als frü her für die Periode 1837—1839, und zwar die Einnahmen wegen des hinzugeschlagenen Agio und der eingetretenen Er höhung der Holztaxen. - Wie die Vorlagen der Staatsregierung zum Budjet, Landt. Act. l. Abth. 1. Bd. S. 162 slg., näher nachweisen,
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