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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 59. Dresden, den 6. März. 1840. Zwei und vierzigste öffentliche Sitzung am 2. März 1840. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das Budjet aufdieFinanzperiode1840bis mit 1842 betr. — (Einnahmebudjet. Besondere Be rathung. I. Nutzungen des Staatsvermögens und der Staats anstalten. von den Domänen und andern Besitzungen. Position I. Forstnutzungen.) — Staatsminister v. Ze sch au: Ich glaube, die geehrte Kam mer noird mir die Erwiederung auf die Wünsche und Ansichten des Abg. Puttrich über dasjenige, was in die Reißigschocke ge bunden werden soll, erlassen. Es würde zu weit führen, wenn die ständische Discussion sich darüber verbreiten sollte. - Es ist das ein Gegenstand, den selbst das Finanzministerium den tech nischen Beamten zu überlassen hat. In Hinsicht der zuletzt gemachten Bemerkung wegen des Gehaltes der Forstdienerschaft ist mir aus den /rühern Verhandlungen bekannt, daß der Abg. Puttrich immer vorzugsweise an diesem Gegenstände ein lebhaf tes Interesse genommen hat, und ich werde mit Vergnügen darauf erwiedern. Die Gründe, warum die Regierung so und nicht anders verfahren ist, sind in der Anlage zu dem Decrete über das Budjet bereits näher angegeben. Die Regierung fühlte, daß es nothwendig und wünschenswerth sei, auch für die Revierförster etwas zur Verbesserung ihrer dienstlichen Stel lung zu thun, mußte aber auch andererseits dabei Bedenken tragen, diese Verbesserung in den Gehalten vorzunehmen, haupt sächlich deshalb, weil dadurch eine Steigerung der Pensionen und mithin eine neue Last für die Staatskasse entstünde. Sie hielt sich also lediglich an denjenigen Bezügen, welche hauptsäch lich zu Bestreitung des Dienstaufwandes bestimmt sind. Dar aus folgt von selbst, daß ein Revierförster, welcher einen mäßi gem Gehalt, als den Normalgehalt von 500 Thlr. bezieht, insofern er nicht die Verpflichtung hat, ein Pferd zu halten, eine Zulage nicht bekommen könne, sondern sich lediglich bei der be stimmten Erhöhung von 30 Thlr. auf 50 Thlr. für die Wohnung zu begnügen habe. In Bezug auf die Untersörster habe ich bloß darauf Bezug zu nehmen, was bei dem letzten Landtage darüber von dem Ministerio erklärt wurde. Es wurde eine Summe von 1800 Thlr. ausgesetzt, um den Ge halt der Untersörster von 200 Thlr. auf 250 Thlr. — — zu erhöhen. Das Ministerium hat nicht einmal gewünscht weiter zu gehen, und zwar aus dem Grunde nicht, weil eine solche Classification in den Gehalten in vielfacher Beziehung überhaupt wünschenswert!) ist; dessenungeachtet hat man für angemessen erachtet, im Allgemeinen für die Unterförster, mö gen sie auch mit dem Gehalte vov 200 Thlr. oder 250 Thlr. — — betheiligt sein, die Wohnungsgeider von 20 Thlr. auf 30 Thlr. festzusetzen. Abg. Puttrich: Ich würde gewiß, was das erste betrifft, die Erwähnung der Holzauktion, keine Erinnerung gemacht ha ben, wenn ich nicht vielfache Klagen darüber gehört hätte, und glaubte, daß dies öffentlich auszusprechen meine Schuldigkeit sei. Abg. Sachße: Meine Bemerkung hat ebenfalls die Ad-- ministrativkoften an Besoldung der Forfidienerschaft zum Ge genstände. Was früher vor 20 und mehren Jahren zu viel ge schah, geschieht inBezug auf.die Unterforstdienerschast zu wenig; und wenn ich mich ihrer annehme, so thue ich es namentlich auS Billigkeitsrücksichten und weil ich glaube, daß einer angemesse nen Besoldung eine angemessene Verwaltung entspreche. Bei - der vorigen Standeversammlung wurde beantragt, man möchte die Gehalte der Unterforstdienerschast verbessern. Ich muß voraus erwähnen, daß meine Beziehungen dazu langst verschwunden sind, und nichts davon übrig geblieben ist, als eine genaue Kenntniß der Verhältnisse, um die Gegenwart mit der Vergan genheit zu vergleichen. Es wurde also damals eine Erhöhung der Gehalte derUnterforstdienerschast beantragt. Allein die jetzige Gehaltserhöhung, so dankbar auch zu erkennen ist, daß Erhö hung des Pensionsetats dadurch vermieden wird, betrifft weni ger die Unter-, sondern mehr die höhere Forstdienerschaft, beson ders diejenigen, welche doppelte Pferderationen erhalten, für welche gleichwohl Gehaltszulage nicht beantragt war. Sie er streckt sich nicht auf die Un terförster, welche keine Pferde halten; diese bekommen bloß Zulage von 10 Thlrn. für die Wohnung, und die Zulage, die sie nach den früher» Bewilligungen erhiel ten, ist so unbedeutend, daß sich ihr ganzes Diensteinkommen nicht auf300 Thlr. erstreckt. Nimmermehr kann ein solcher Gehalt dieser Männer, die den ganzen Tag über beständig thätig, ja öfters die Nacht auf dem Revier sein müssen, die ihnen für die Stube bleibende Zeit dem geforderten Nechnungswerk und Schreibereien widmen müssen, dies wird man wohl einsehen, angemessen erscheinen. Daher spreche ich den Wunsch aus, es möge die Staatsregierung mehr Rücksicht auf diese untere Forstdienerclasse nehmen, welche zum Theil ganz ausgeschlos sen ist.
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