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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Anweisung zur Ausführung der über Besteuerung von Kapita listen bestehenden Gesetzesvorschrift, deren Allgemeinheit eine sehr abweichende Anwendung in den verschiedenen Landcsthei- len zuließ; ferner in einer veränderten Vernehmungsmodalität für das Gewerbe der Weber und Wirker, welches die Aufstellung eines einfachen, auf alle Fälle anwendbaren Abschätzungspnn- cips um so wünschenswercher erscheinen ließ,je mannichfaltiger die Formen sind, unter denen dieses Gewerbe allenthalben be trieben wird; sowie endlich in der Aufhebung der gegenseitig von der Staatskasse an Steuerpflichtige und von letzteren an die Staatskasse aus unterbliebenen oder unrichtig erfolgten Vernehmungen früherer Jahre abzuleitenden Ansprüche, als einer fürdieOrdnungdes Kassen- und Rechnungswesens unent behrlichen und durch dienachgelassenen Reclamationsfristen hin länglich gerechtfertigten Maßregel. Im Uebrigen ist, mit Rücksicht auf die bei der letzten Stän deversammlung an den Lag gelegten Wünsche, bei der neuesten Steuerrevision der Versuch einer unmittelbaren Lheilnahme des Fabrikstandes an der Abschätzung seiner Mitglieder gemacht worden, dessen Erfolg erst die Zukunft erweisen wird. Die Deputation sagt: Da hinsichtlich der Gewerb - und Personalsteuer bis in die neueste Zeit Ergänzungen und Abänderungen erforderlich ge wesen sind, so ist hier der Ertrag des Jahres 1838 als Norm aufgestellt worden, und der Deputatio »konnte nach weiterer Prüfung der vorgehenden Aufstellung kein Bedenken beigehen, die Annahme dieser Position mit 395,000 Lhlr. auf das Budjet 18KH zu empfehlen. Die nach dem Decret der Staatsregierung vom 30. No vember 1839 I. Abth. 1. Bd. Seite 401, im Laufe der Finanz periode 18KZ von diesen Steuern zu erlassenden 2 Termine be rühren die vorstehende Aufstellung insofern nicht, als der da durch sich herausstellende Ausfall für die Staatskasse durch die Kassenübcrschüsse aus der Periode 18^ gedeckt werden soll. Da die Erhebung dieser Steuern von Zeit zu Zeit einige Abänderungen nöthig macht, wie dies durch das Wesen dieser, allerdings vielfach drückenden, Besteuerung bedingt wird, so kann die D eputation bei der Kammer wohl den Antrag stellen, dieselbe wolle unter Zustimmung der ersten Kammer die Staatsregierung ermächtigen, nach H.71 desGewerbsteuer- gefetzes vom 22. November 1834 auch während der nächsten Bewilligungszeit, die sich als nothwendig ergebenden Zu sätze und Abänderungen in den Sätzen und Ergänzungen bei Erhebung der Gewerb- und Personalsteuer nach den gesetz lichen Bestimmungen auch ferner vorzunehmen, doch der nächsten Ständeversammlung darüberbehufige Mittheilungen zu machen. Abg. Georgi: Es ist das eine Position, gegen welche ich mich, wenigstens in der beantragten Höhe, unter Darlegung meiner Gründe ganz entschieden würde haben aussprechen müs sen,wenn nicht die Regierung mit dem auf die Kassenüberschüsse verwiesenen namhaften Erlasse uns in dieser Beziehung entge gen gekommen wäre. Bin ich auch der Ansicht, daß terminliche Erlasse der Unzweckmäßigkeit einer Besteuerung, wenn sie über haupt besteht, nicht abhelfen, so sehr ich doch voraus, daß bei diesem Landtage etwas Anderes und Mehres schwerlich zu er reichen sein wird. — Ich will deshalb eine Discussion, die zu nichts,führen würde, nicht Hervorrufen, und nur den Wunsch und die Hoffnung aussprechen, daß das Armkenntniß der Un zweckmäßigkeit und beziehendlich des Bedrückenden dieser 'Be steuerung, welches in dem von der hohen Staatsregierung vor geschlagenen Erlasse und in den Worten der Deputation im Berichte enthalten ist, nach und nach immer mehr Eingang fin den und zu veränderter Gesetzgebung dafür spater führen werde. Abg. Müller: Bei dem ersten Landtage, als die Ge werbe- und Personalsteuer eingeführt würde, — wurden2prCt. Einnehmergebühren bewilligt, bei dem letzten Landtage 4 PrCt.; allein an mehren Orten, wo Patrimonialgerichtsbarkeit ist, er halten leider die Dorfeinnehmer nur die Hälft?, ob sie gleich die nämlichen Bemühungen dabei haben, als die Einnehmer bei königl. Aemtern, während diese volle 4 prCt. nach dem neuen' Ausschreiben erhalten. Ich wollte mir daher die Bitte erlauben und den Antrag stellen: „die Kammer möge im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß die selbe auf geeignete Weise allen Dorfeinnehmern für Einnahme der Gewerb - und Personalsteuer die-bewilligten4prCt. der Einnahmegebühren auszahle." Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer: ob sieden Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend.— Königl. Commissar v. Ehrenstein: Ich erlaube mir zur Erläuterung zu bemerken, daß die 4 prCt. der Einnahmegebüh ren überall und an allen Orten stattsinden. Allerdings ist aber nicht immer der Ortseinnehmer derjenige, der volle 4 PrCt. bezieht. Die Mühwaltung theilt sich nämlich unter - gewissen Bedingungen zwischen dem Orts - und dem Gerichtseinnehmer und es giebt daher mehre .Gerichtsbezirke, wo ein besonderes Ab kommen besteht, wonach auch jene 4 prCt. Einnehmergebühren sich theilen zwischen dem Gerichts- und - Ortseinnehmer. Jir Orten solcher Bezirke kann es vorkommen, daß der letztere nicht volle 4 prCt. bezieht, gewährt vom Gewerbe- und Perfo- nalsteuereinkommen werden sie aber im ganzen Lande. Abg. Müller: Ich glaubte, dies herausheben zu müssen, weil solche Dorfeinnehmer doch ebenfalls das nämliche Geschäft haben, wie jeder andere, und daß es gewiß der Negierung wohl zu Gebote stünde, diese Einnahme an andere Behörden und namentlich an die Bezirkssteuereinnehmer zu überweisen und nicht den Gerichtsbehörden. Es ist das nämliche Verhältniß, was ich mir zu erwähnen erlaubte, auch bei den Schock - und Quatembersteuern, ich habe einen Ort vor Augen, wo bekannt- lich diese Einnahme an Amtssteuereinnehmergebühren 15 Thlr. betragt, mithin rechne ich dieses, die Einnehmergebühren der Gewerbe- und Personalste«« dazu, so sind es 20 Thlr. Amts steuereinnahmegebühren, welche der Ort alle Jahre entrichten muß, was bei den königl. Aemtern nicht der Fall ist; mithin stehen diese weit vor uns, da wir nur die Hälfte erhalten gleich den Stiefkindern. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Das Bedenken
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