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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Haase: Die Bemerkungen des Abg. schei nen nicht mit dem gegenwärtigen Gegenstände zusammen zu hängen. Abg. Wieland: Ich habe geglaubt, Präsidentv. Haase: Der letzte Theil der Rede des Ab geordneten betrifft einen fremdartigen Gegenstand; erhängt offenbar nicht mit den Veränderungen in Hinsicht auf das Staatsgut und den Zustand des Domamenfonds zusammen. Wenn der Abg. seine Rede fortsetzen will, ss ersuche ich ihn,die selbe auf den vorliegenden Gegenstand zu beschränken. Abg. Wieland: Ich unterwerfe mich zwar der Präsidial- Censur, erlaube mir aber hiernächstdieBemerkung anzuknüpfen, daß ich wünschte, es möchte in den gebirgischen Staatsforsten eine größere Wohlfeilheit des Torfs ekntreten. Uebrigens wünsche ich auch, daß die hohe Staatsregierung auch künftig noch fortfahren möge, Grundstücke anzukaufen, die sich für die Forstwirthschaft eignen. Was demnächst die Wiesenanlagen anlangt, deren der Bericht gedenkt, so ist es mir ebenfalls erfreu lich zu sehen, wie die hohe Staatsregierung dergleichen gemein nützige Unternehmungen fördert. Ich denke dabei wiederum an das Gebirge, und besonders an das höhere Erzgebirge, wo der Feldbau weniger ergiebig ist, ja auf einigen Gebirgszügen fast gar keinen Ertrag mehr darbietet. Hier ist für den kleinen Mann die Viehzucht ein nicht unwesentlicher Erwerbszweig, und es ist nur dankenswerth, daß die hohe Staatsregierung das bessere Bestehen und Gedeihen dieses Erwerbszweiges durch dergleichen Unternehmungen zu heben sucht, zumal seit der Re organisation der Staatsforstwirthschaft kein Vieh mehr in Staatswaldungen ohne specielle Berechtigung eingetrieben wer den darf. Einen einzigen Umstand wollte ich nur noch bemerk bar machen: Es ist nämlich im Berichte gesagt worden, daß in den Aemtern Eibenstock und Schwarzenberg diese großartigen Unternehmungen in Beziehung auf Wiesencultur ausgeführt worden wären. Da wollte ich nur hinzufügen, was vielleicht der Deputation nicht bekannt worden ist, daß die hohe Staats regierung auch in den Amtswaldungen von Lauterstein, und den angrenzenden Waldungen von Wolkenstein eine ähnliche nütz liche und großartige Unternehmung durch die dasige Forstbehörde ausgeführt hat, und auch hier spreche ich den Wunsch aus, daß in diesen Amtswaldungen fortgefahren werden möge, dergleichen Unternehmungen zu begründen. Es giebt in diesen Waldungen noch bedeutende Strecken, die sich für Waldcultur wenig oder gar nicht mehr, aber bei der günstigen Bewässerung desto mehr für den Wiesenbau eignen. Staatsminister v. Ze sch au: Es ist das die dritte derar tige Uebersicht, welche das Ministerium der geehrten Kammer vorlegt, und ich muß hier aussprechen, daß das Ministerium immer mehr und mehr zu der Ueberzeugung gelangt ist, daß die Bestimmung, welche sich in der Verfassungsurkunde befindet, nach welcher die aus derartigen, in so weit nöthig unter ständi scher Zustimmung unternommenen Veräußerung erlangten Mittel nicht dazu verwendet werden sollen, Staatsschulden zu bezahlen, oder andere Staatsbedürfnisse zu bestreiten, sondern daß sie wieder nutzbar angelegt werden, eine der zweckmäßig sten ist, welche die Verfassungsurkunde enthält. Es sind da durch alle die Bedenken beseitigt, welche man überhaupt gegen Veräußerungen von Domainen erhoben hat. Während in mehren andern Staaten die Einrichtung besteht, daß dergleichen Veräußerungen zum Besten des Staatsschuldentilgungsfonds vorgenommen werden, damit aber das eigentliche Stammver mögen des Staats verwendet wird, kann ein solcher Fall hier nicht cintreten. Die Staatsregierung hat sich bemüht, solche Grundstücke anzukaufen, welche sie für die Staatsverwaltung überhaupt als nutzbar erachtete, und es sind, wie bereits im De- putationsberichte näher auseinander gesetzt worden ist, haupt sächlich Forstgrundstücke, Steinkohlenfelder und anderer Grund besitz erworben worden. Ein vorzügliches Augenmerk ist jedoch darauf gerichtet worden, aus diesen Fonds solche Lasten und Verpflichtungen zu beseitigen, welche namentlich auf den Wal dungen haften, und wovon die Uebersicht in der That sehr spre chende Beweise liefert. Der Abg. Eisenstuck hat auf einen von diesen Gegenständen hingedeutet, indem er der Ablösung gewisser Servituten gedachte,die auf den Schönecker Waldungen gehastet haben; es sind das die Berechtigungen der sogenann ten SchöneckerPechgewerkschaft, und es ist dadurch für die Wal dungen allerdings ein sehr bedeutender Vortheil erlangt und auch mancher Anlaß zu Differenzen beseitigt worden. Aehnliche Verhandlungen von 'größerm Umfange schweben noch mit den sogenannten AuerbacherPechgewerkschaften, sie sind eingeleitet, indessen haben sie, da dabei eine große Anzahl Interessen be- theiligt ist, bedeutende Schwierigkeiten. Die Negierung glaubt, daß in diesem Sinne zweckmäßig auch fortzugehen sei; denn es wird dadurch die Verwaltung vereinfacht und eine Masse von Streitigkeiten und Processen werden gehoben. Daß aber nicht allein dergleichen Ablösungen für die Staatswaldungen, son dern auch für die Inhaber derartiger Befugnisse nutzbringend sind, davon will ich nur ein Beispiel von einer in diesem Augen blick noch schwebenden Verhandlung anführen, worauf bereits von den Staatskassen mehr als 100,000 Thlr. bezahlt worden sind, obgleich diese Sache noch nicht beendigt ist. Es besteht nämlich eine Berechtigung, die gewiß nicht leicht ihres Gleichen hat, für die Gemeinden Hinterhermsdorf und Saups- dorf, nämlich die Berechtigung, alles Bauholz und Brennholz aus den Staatswaldungen holen und nebenbei das Vieh ein treiben zu dürfen. Die Gemeinde Hinterhermsdorf besteht aus ungefähr 140, die Gemeinde Saupsdorf aus etwa 70 Gehöf ten , und für diese Berechtigung haften sogar zum Theil die ganzen Hohnsteiner Amtswaldungen. Wei den großen Schwie rigkeiten, die hier zu überwinden sind, hat das Ministerium sich veranlaßt gesehen, die Sache mit allem Ernste anzugreifen. Mit einem großen Theil der Interessenten sind die Verhand lungen bis zum Schluß gediehen, mit andern werden sie thälig fortgesetzt, und einige Besitzungen sind für den Staatssiscus acquirirt worden, um sie später ohne diese Berechtigung wieder
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