Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
in Betreff der §§. 1,2, 3, 4, 7,10,11, 12,14, 15,16, 17, 18 und 20, sowie des Antrages, welcher zu §. 2 beschlossen, und der abgegebenen Erklärung, welche über die Chausseegelder satze nach dem Decrete erfordert worden war. Wenige Punkte sind es nur noch, die eine Vereinigung bedürfen, und die Deputation erlaubt sich dieselben der Kam mer in Folgendem zu erkennen zu geben. Zu 8. 2. Beide Kammern pflichteten der Fassung dieser §. bei. Die erste Kammer hat jedoch aus dem Grunde, weil die §§. 1,3, 4, 5,6, 7 sich lediglich auf schweres Frachtfuhr werk mit Radfelgen, welche eine Breite von mindestens 4,^ Zoll sächsisch haben sollen, bezögen, von denen das in tz. 2 be zeichnete Personeufuhrwerk aber eine Ausnahme bilde, angemes sener gefunden, die Versetzung dieser Z. zwischen §. 7 und 8 zu beschließen. Obgleich der Deputation es zweckmäßiger erscheint, wenn tz. 2 auf der in dem Gesetzentwürfe angewiesenen Stelle verbliebe, da tz. 1 und 2 allgemeine Bestimmungen enthalten, so hält man doch diesen Gegenstand für zu unerheblich, um da rüber noch eine Differenz zu unterhalten, und empfiehlt der Kammer, dem Beschlüsse der ersten Kammer, §. 2 zwischen 7 und 8 zu versetzen, bcizutreten. Präsident 0. Haase: Es handelt sich blos um eine Re- daction, indem die erste Kammer beschlossen hat, tz. 2 zwischen H. 7 und 8 zu versetzen. Unsere Deputation rath uns an, die sem Beschlüsse beizutreten, und ich frage die Kammer: ob sie die Ansicht der Deputation theilt und die in der ersten Kammer beschlossene Redactionsveränderung annimmt? — Einstim mig Ja. — Im Berichte heißt es ferner: Zu §. 5. Die erste Kammer hat zwei Veränderungen be schlossen, »)das, auf der I. Zeile des zweiten Satzes befindliche Wort ,,derselbe" mit „er" und d)das, auf der 2. Zeile desselben Satzes ersichtliche Wort „Letzterem" mit „demselben" zu vertauschen. Dies aus dem Grunde, um deutlich hervorzuheben, daß das aufder2. Zeiledes zweiten Satzes zu lesende Wort ^.Letz terem" auf den Spediteur sowohl, als auf den Schaffner Bezug nähme. Wenn eine Dunkelheitin diesem Ausdrucke gesucht worden ist und liegen soll, so dürfte dieselbe nur nicht durch diejenige Veränderung, welche die erste Kammer beschlossen hat, gehoben werden, indem der gewählte Ausdruck denselben Zweifel noch übrig laßt, den man hat beseitigen wollen, und es nach wie vor ungewiß bleibt, ob der neu erwahlteAusdruck außerdem Schaff ner auch auf den Spediteur sich beziehe. Zu Beseitigung der angeregten Dunkelheit schlägt die De putation folgende Fassung des zweiten Satzes vor: „Zu dem Ende muß der Führer mit einem von einem Spediteur oder Schaffner ausgestellten Ladescheine, aus welchem das Gewicht der Ladung im Ganzen sich ergiebt, in dem Falle versehen sein, wenn das Fuhrwerk von einem oder dem anderen dieser ernannten Personen befrachtet wor den ist." und empfiehlt deren Annahme, sonach die Ablehnung der von der ersten Kammer beschlossenen Abänderung. Königl Commissar v. Broizem: Es werden wohl bei dem Amendement, welches von der Deputation vorgeschlagen worden ist, die Worte: „einem oder dem anderen" zu verwan deln sein in: „einer oder der anderen," weil sie sich auf das Wort „Personen" beziehen. Auch dürfte statt „ernannten" zu sagen sein: „genannten," weil „ernennen" etwas Anderes bedeutet, als hier damit bezeichnet wird. Referent Schäffer: Mit dieser Redactionsveränderung, - daß „genannten" gesetzt werde statt „ernannten," würde sich die Deputation einverstanden erklären. Präsident 0. Haase: Ich frage: will die Kammer, un ter Ablehnung der von der ersten Kammer beschlossenen und von der Deputation bemerkten Abänderung des zweiten Satzes der §. 5, den zweiten Satz derselben also gefaßt sehen: „Zudem Ende — wordenist"? (s. oben.)—EinstimmigJa — Zu tz. 6. Die zweite Kammer hatte beschlossen, ») nach dem aufder8. Zeile befindlichen Worte: „übertragen" einzuschalten: „welche auch zu Vergütung der in Folge des verursachten Aufenthaltes des Fuhrwerkes entstandenen erweislichen Schä den, insofern von dem Fuhrmanns richtig declarirt worden, verbunden ist," und d)das auf derselben Zeile zu lesende Wort: „Letzteres" mit „dieses" zu vertauschen. Dieser Einschaltung ist die erste Kammer nicht beigetreten. Sie glaubt, daß dieselbe zu weit führe, und die Staatskasse in unabsehbare Anforderungen verwickeln könne. Sie hat daher zu folgender am Schlüsse der §. zu setzender Fassung sich vereinigt: „Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz in dergleichen Fällen sind nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu beurthei- len." Schon in der zweiten Kammer erregte die beliebte Ein schaltung mannichfache Bedenken, und da nicht zu verkennen, daß dieselbe die Aufsichtsbeamten aus Aengstlichkeit von Er füllung ihrer Pflicht abhalten könnte, so räch die Deputa tion nunmehro an, die früher diesseits beschlossene Einschaltung fallen zu lassen, und der von der ersten Kammer beliebten Fassung beizu treten. Präsident 0. Haase: Will die Kammer die gedachte, früher von ihr beschlossene, Einschaltung bei §. 6 fallen lassen, und der, von der ersten Kammer beliebten Fassung, wie sie in dem anderweiten Deputationsbericht angegeben ist, beitreten? — Einstimmig Ja. — Zu tz. 8. Schon in der zweiten Kammer regte sich die An sicht, wie es zu wünschen, daß auch die Bestimmung der Z. auf
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder