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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Seite auf ein früheres Recht Anspruch gemacht wird, so dürfte es am besten sein, daß der Hr. Präsident nunmehr die Nummern der Sitze berücksichtige. Ich bin einverstanden, daß ich zuletzt spreche; da aber Discussion darüber zu entstehen scheint, so glaube ich, kann füglich nach den Bestimmungen der Landtags ordnung gegangen werden. Präsident v. Haase: Ich habe den Sprechern in der Reihe das Wort gegeben, wie sie sich, nach meinem Bemerken, dazu angemeldet haben. Allerdings ist es möglich, daß ich, da das Anmelden nur durch Ausstehen geschehen, einem früher Äufgestandenen das Wort nach einem Abgeordneten gegeben habe, welcher sich vor ihm erhoben. Allein, meine Herren, wenn mehre Sprecher zu meiner Rechten und Linken schnell nach einander sich erheben, so ist es mir in der That unmöglich, ein Versehen, wenn Sie es so nennen wollen, zu vermeiden. Nach der Nummerfolge der Plätze das Wort zu geben, ist nach 55 der Landtagsordnung bei gleichzeitigem Anmelden Meh rer vorgeschrieben, und dieser Vorschrift werde ich in einem sol chen Falle stets nachkommen; allein in dem vorliegenden habe ich ein solches gleichzeitiges Anmelden nicht wahrgenommen, daher, hoffe ich, wird die Kammer genehmigen, daß in demsel ben die Reihe beibehalten werde, welche ich, der Regel folgend, bestimmt habe. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja. — Abg. Georgi (aus Mylau): Ich für meinen Theil bin gern bereit, Jedem das Wort abzutreten, der es vor mir ergrei fen möchte. Wenn es Niemand will, so habe ich mich ganz in demselben Sinne auszusprechen, wie es der Abg. v. Thielau gethan hat. Ich verkenne nicht die wohlwollenden Absichten, welche dem vorliegenden Gesetze zu Grunde liegen; ich verkenne nicht die mancherlei Rücksichten, welche die hohe Staatsregie rung der praktischen Schwierigkeit bei der Ausführung gewid met hat; ich verkenne nicht, daß das Gesetz ein durch ständischen Antrag hervorgerufenes ist; — aber alle diese Rücksichten kön nen mich nicht abhalten, die Bahn der Opposition zu betreten, sobald so viele und, wie mir scheint, nicht unwichtige praktische Bedenken mir beigehen, wie cs hier der Fall ist. — Ich sage praktische Bedenken, denn zu einer wissenschaftlichen Erörterung über Scheintod und Lebendigbegrabenwerden und die größere oder geringere Wahrscheinlichkeit dafür bin ich weder befähigt, noch möchten hier der Ort und die Zeit dazu sein. Ich erwähne nur im Allgemeinen, daß erst in neuerer Zeit noch gebildete und wissenschaftliche Autoritäten anerkannt.haben, die Furcht vor dem Lebendigbegrabenwerden gehöre zu den Krankheiten der Zeit und werde bei Weitem übertrieben. Ich gehe nun zu meinen Bedenken über, in Beziehung auf beide Theile des Ge setzentwurfes: die Todtenschau und die Leichenkammern. Was zuerst die Todtenschau anlangt, so muß ich bemerken, wie ich dafür bin, daß sie allgemein schwer auszuführen, in der Weise aber, wie sie auszuführen ist, nur von sehr zweifelhaftem Nutzen, möglicherweise aber nachtheilig und jedenfalls kostspie lig sein wird. Der Gesetzentwurf giebt zu, und es ist bekannt, daß bei Weitem nicht in allen Orten des Vaterlandes Aerzte vorhanden sind. Wenn nun im Deputationsgutachten die Zweckmäßigkeit der Todtenschau nur in der Voraussetzung anerkannt wird, wenn sie durch wissenschaftlich gebildete Aerzte gewissenhaft ausgeführt wird, so ist damit zugegeben, daß die Maßregel im Allgemeinen nicht zweckmäßig genannt werden darf, sondern nur in dieser Begrenzung. Was soll aber nun werden in allen Orten, wo Aerzte, die allein zur sichern Todten schau befähigt sein möchten, nicht vorhanden sind? Es sollen Laien an ihre Stelle treten, die unabhängig gebildet und ein sichtsvoll genug sind, um das Amt übernehmen zu können, mit dem eine nicht unbedeutende polizeiliche Autorität verknüpft werden soll. Werden sich solche Leute finden? Ich möchte es sehr bezweifeln. Ich frage Alle unter uns, ob Einer geneigt sein möchte, Tag für Lag mit der Verwesung der menschlichen Leichname zu thun zu haben; und dürfen wir diese Abneigung nicht auch bei Andern voraussetzen? Die Leute, die durch Unabhängigkeit ihrer Stellung und Bildung sich dazu eignen, werden sich schwerlich dazu verstehen, und die es werden über nehmen wollen, werden kaum geeignet dazu sein. Das wird sich bewähren, wenn das Gesetz erlassen werden sollte. — Man wende nicht ein, daß das Gesetz nur da ausgeführt werden soll, wo es sich ausführen läßt; weün das Gesetz einmal gegeben ist, so wird man es auch ausführen wollen,'und wie allemal, wo die Wahl klein und schwierig ist, wird man Leute nehmen müs sen, die nicht ganz geeignet sind; ja selbst nicht alle Aerzte find geeignet. Es wird an Fehlgriffen in der Wahl der Lodtenbe- schauer nicht fehlen. Fehlgriffe auf Kosten des Zwecks, der Be troffenen und der Ortsgemeinden. Wie die Visitatoren seligen Andenkens, werden manche zu viel, manche zu wenig visitiren, manche werden die Sache zu leicht nehmen, manche zu streng und werden chikaniren, und welches weite Feld für Chikane in die Hände dieser Todtenbeschauer gegeben werden soll, wird Jedem einleuchten, der die uns vorliegende Instruction für diese Leute durchliest. Dann die Kosten, für diese neue zu den vie len Behörden, sind doch auch nicht zu übersehen. Wer in ar men kleinen Orten der Provinz gelebt hat, wird sich überzeugt haben, welche Noth in den Familien meist eintritt mit einem Todesfälle; wie oft die Ortsarmenkassen in den Fall kommen, die Begräbnißkosten zu übertragen, wie ost die milden Hände der Privaten für diese Kosten in Anspruch genommen werden; wie oft die Geistlichen ihre Gebühren im Stiche lassen. Man wird zugeben müssen, daß das Viergroschenstück, was auch bei dem Allerärmften der Todtenschauer noch kosten würde, da großen Werth hat, daß darauf wesentliche Rücksicht genommen werden muß, und daß die neue Einrichtung eine große Last für die Einzelnen wie für die Ortsarmenkassen sein würde. §. 9 der Instruction für die Todtenbeschauer sagt: „daß nur allge meine und fortschreitende Fäulniß Gewißheit des Todes geben könne." Nun, meine Herren, um die fortschreitende allgemeine Fäulniß zu bemerken, braucht man keine besondern Todtenbe schauer. Leichenwäscherinnen sind vollkommen dazu geeignet; ihnen, steht Erfahrung zur Seite und geübter Blick, und mit
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