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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ausnahme höchst seltener Fälle wird ihr Urtheil sicher und rich tig sein. Genügen die Bestimmungen des Mandats von 1792 in Beziehung auf die Leichenwäscherinnen nicht, so möge man diese Bestimmungen einer Revision unterwerfen, möge sie er weitern, möge die Leichenwäscherinnen eidlich verpflichten, in Fällen, wo der wirkliche Eintritt des Todes ihnen irgend zwei felhaft ist, sofort bei der Behörde Anzeige zu machen. Ich glaube, diese Verpflichtung besteht schon; man möge sie er neuern, verschärfen, dagegen würde ich nichts haben, aber ich glaube, die Leichenwäscherinnen können die Stelle der Todten- beschauer, besonders der nichtärztlichen, recht gut vertreten; aufS Geschlecht kommt nichts an; ja ich meine, daß es Man ches für sich habe, wenn die Todtenschau durch Frauenspersonen ausgeübt wird. Ich komme nun zu den Leichenkammern, und auch in Beziehung auf diese muß ich die Ansicht aussprechen, daß sie wenig nützen, wenig gebraucht werden und viel Geld kosten werden. Ich stimme dem Abg. v. Thielau ganz bei; will man Leichenkammern haben, so muß man noch einen Schritt weiter gehen, man muß dann auch den Zwang aussprechen, sie zu benutzen; außerdem werden sie leer bleiben. Es giebt in Sachsen mehr als an einem Orte Leichenkammern, wo nie eine Leiche hinein kommt. Wir haben den Fall ganz in der Nähe meines Wohnortes, wo vielleicht aus philanthropischem Gefühle Einzelner die Anlegung einer Leichenkammer veran laßt ward. Die Kammer wurde gebaut, sie besteht nun seit 3^ Jahren; es kam aber noch nicht eine einzige Leiche hinein mit Ausnahme eines Falles, wo ein Vagabund, der plötzlich dort starb und den Niemand aufnehmen wollte, hinein gebracht wurde. Und die betreffende Gemeinde ist sehr dicht bevölkert. Unnöthige Sachen zu bauen, haben wir aber wahrhaftig nicht das Geld. Die Gemeinden werden für andere Bedürfnisse ohnehin so in Anspruch genommen, daß man ihnen derartiges doch ja erlassen sollte, wenn nicht dringende Nothwendigkeit vorhanden ist. Wo die Leichen zeither untergebracht worden sind, mögen sie auch ferner untergebracht werden. Ich habe keine Beschwerden in dieser Beziehung gehört. Entstehen an steckende Krankheiten und es tritt für vorübergehende Falle die Nothwendigkeit ein, etwas zu thun, so mögen vorübergehend polizeiliche Maßregeln ergriffen werden, wie zur Zeit der Cho lera auch geschehen ist. Es wird schwerlich solchen Aufwand und solche Bedenklichkeiten Hervorrufen, als die jetzt proponirte Maßregel. Ich stimme gegen das Gesetz! Abg. Oberländer: Ich muß mich gerade im entgegen gesetzten Sinne aussprechen, als die Abgeordneten vor mir. Ich glaube, daß über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit des Gesetzentwurfs im Allgemeinen gegenwärtig kein Zweifel obwalten kann, deshalb, weil von voriger Ständeversammlung ausdrücklich ein Antrag aufErlassung eines solchenGesetzes aus ging; und dann, weil es doch in der Lhat einen höchstwichtigen Gegenstand betrifft, der nichts mehr und nichts weniger beabsich tigt, als uns vor dem letzten Unglücke, was uns möglicher weise in diesem irdischen Dasein begegnen kann, möglichst sicher zu stellen. Das Gesetz will seinen Zweck insbesondere durch zwei Mittel erreichen: einmal durch Einrichtung einer zweckmä ßigen Todtenschau, und dann durch Errichtung von Leichen kammern. Was das Erste anlangt, nämlich die Einrichtung der Todtenschau, so ist darüber zwischen dem Gesetzentwürfe, den Beschlüssen der ersten Kammer und dem Berichte unserer geehrten Deputation im Wesentlichen Einverständniß vorhan den; und schon dieses Einverständniß scheint mir ein Beweis von der Zweckmäßigkeit der Bestimmungen und Vorschläge zu sein. Was das Zweite anlangt, die Errichtung von Leichen häusern , so hat sich allerdings eine Verschiedenheit herausge- ftellt, indem die erste Kammer diebetreffende Bestimmung ganz abgelehnt hat. Jndeß glaube ich, daß wenigstens in solcher Allgemeinheit diese Bestimmungen nicht zu verwerfen sind. Der Zweck der Leichenhauser ist ein doppelter: Er geht näm lich theils dahin, das Lebendigbegrabenwerden zu verhüten, theils bei unzureichendem oder unzweckmäßigem Local in den Wohnungen Verstorbener, diese bis zur gesetzlichen Zeit der Beerdigung unterzubringen; schädliche Leichenausdünstungen zu verhüten und sonstige medicinisch polizeiliche Zwecke zu er füllen. Um den ersten Zweck zu erreichen, eine Entscheidung zu erhalten über wahren oder scheinbaren Tod, dazu sind be kanntlich höchst kostspielige Einrichtungen nöthig, und es dürf ten kaum in den größten und reichsten Orten Mittel genug vor handen sein, solche Einrichtungen herzustellen. Allein ich ffaube auch, daß dieser Zweck viel sicherer in den Wohnungen scheinbar Verstorbener erreicht werden kann; denn dahin kön nen unfehlbar die nöthigen Utensilien zu Wiederbelebungsver suchen viel leichter gebracht werden, als die scheinbar Todten in ein vielleicht entferntes Leichenhaus. Die vielleicht große Entfernung des Leichenhauses, rauhe Witterung, leichenact artige Langsamkeit der Fortschaffung sind allerdings mehr ge eignet, einen Scheintodten vollends zu tödten, als eine Wieder belebung herbeizuführen. Wenn, ich mich also hiernach mit den Leichenhäusern als Lebensrettungsanstalten nicht gerade verei nigen könnte, und wenig Werth auf sie lege, so bieten sie doch in einer geringeren Ausdehnung als bloße Leichenkammern im Sinne des-Gesetzentwurfs und des Deputationsgutachtens ge wiß sehr wesentlichen Nutzen dar. Es können darin Verun glückte, nach vergeblich angeftellten Wiederbelebungsversuchen bis zur gesetzlichen Beerdigungszeit beigesetzt werden; inglei chen Heimathslose, solche, die an ansteckenden Krankheiten ver storben sind, und endlich insbesondere solche, welche wegen Mangel an Raum in den Wohnungen nicht füglich aufbewahrt werden können, oder welche die Hinterlassenen aus was immer für Gründen nicht in den Wohnungen behalten mögen und bei denen wegen entgegenstehender häuslicher Einrichtungen Wie derbelebungsversuche in der eigenen Wohnung nicht angestellt werden können. In dieser beschränkten Einrichtung, glaube ich, werden diese Leichenkammern wesentlichen Nutzen haben, auch ohne großen Aufwand überall leicht herzustellen sein; und ich halte dafür, daß das Institut der Leichenschau erst dadurch seine wahre Vollendung erhält; eben deshalb, weil in .vielen Fällen die Leichenbeschauung nur dadurch erleichtert, die Wie-
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