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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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MLttheiSungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. H. Dresden, den 6. December. 1839. Neunte öffentliche Sitzung am 3. December 1839. Eingang aufderNegistrande. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Erläuterung einiger Bestimmungen des Hei- mathsgesetzes vom 26. November 1834 betreffend.- (Punkt 6. und 7.) Die Sitzung beginnt halb II Uhr in Anwesenheit des Staatsministers v. Lindenau und der Regierungscommifsarien v. Merbach und v. Wietersheim und 72 Mitgliedern. Das Protokoll der letztvorhergehenden Sitzung wird verlesen, und nach einer Bemerkung des königl. Commissars v. Wietersheim, durch die Abgg. Reiche-Eisenstuck und Poppe mit voll zogen. Auf der Registra ndeist nur ein einziger Gegenstand ein gegangen. Den 2. December. Petition des Stadtrathes zu Franken berg, den Anschluß an die Chemnitzer Petition, die Ausführung einer Eisenbahn auf Kosten des Staats betreffend, welche letz tere jedoch bei der Kammer noch nicht cingegangen ist. Präsident v.Haase: Ich schlage der Kammer vor, diese Erklärung des Stadtraths zu Frankenberg einstweilen zurückzu legen, bis die Hauptpetition an uns gelangt ist. Ist die Kam mer damit einverstanden? — Einstimmig Ja! Präsident v. Haase: "Wir können nun auf den Gegen stand unserer heutigen Tagesordnung übergehen, zur Fort setzung der Berathung des Bericht s der ersten Depu- tation über das Decret, die Erläuterung einiger Bestimmungen des Heimathsgesetzes betreffend. Ich ersuche den Referent, die Nednerbühne zu besteigen. Referent Abg. Schäffer: Die Berathung ging bis zur sechsten Erläuterung. Sie lautet: 6. ml §. 27. Die im §. 27. des Heimathsgesetzes, verb. : „Auch bleibt gegenwärtiges Gesetz rc. bereits eingetreten war." enthaltene Bestimmung ist nur auf solcheFälleanzuwen- den, wenn das betreffende Individuum zu der Zeit, wo seine Heimathsangehörigkeit in Frage kommt, n'och an demselben Orte sich wesentlich befindet, wo es früher unter den im Z. 27. 6iot. vord. gedachten Voraussetzungen Unterstützung erhalten hat. Die Motiven der Regierung sind folgende: ' allDas Heimathsgefetz selbst ß. 27. verb.: „Auch bleibt A.."Eßt die Frage uneKtfchieden, ob die in letzter» ent- U. 6. haltene transitorische Bestimmung lediglich auf solche Personen, welche sich zu der Zeit, wo ihre Heimathsangehörigkeit in Frage kommt, noch an demselben Orte befinden, wo sie früher Unter stützung erhalten haben, anwendbar sei, oder ob auch solche Personen als heimathsangehörig an Orte zurückgewiesen wer den sollen, wo sie zwar'früher irgend einmal Unterstützung be kommen haben, von wo sie aber vielleicht schon vor langen Jah ren weggezogen sind? Nun ergiebt sich zwar aus den Moti ven zu §. 29. des Entwurfs (Landt.-Act. a. a. O. S. 186.), daß die Meinung des Gesetzes lediglich auf das Erstere gerichtet sei, es liegt auch am Tage, daß die Störung der bestehenden Verhältnisse, welcher man nach den Motiven l. e. durch die ge dachte Bestimmung hat vorbeugen wollen, nicht nur nicht ge hoben, sondern vielmehr vergrößert werden würde, wenn man der zweiten Meinung folgen wollte, und die Frage selbst ist da her an und für sich weniger zweifelhaft. Da jedoch das Gesetz selbst in der angezogenen Stelle dunkel bleibt, und die Motiven, aus denen sie erklärt werden muß, sich nicht in jedermanns Hän den befinden, so hat es zweckmäßig geschienen, die Entschei dung derselben mir in gegenwärtiges Erläuterungsgcsetz auf zunehmen. Referent Abg. Schäffer: Die Deputation hat zu dieser Erläuterung eine Erinnerung nicht gestellt und empfiehlt die An nahme derselben. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand das Wort zu haben? Abg. Braun: Die Bestimmungen 6. 7. und8. des vor liegenden Gesetzentwurfes suchen und sind bestimmt, die Dun kelheiten und Unbestimmtheiten zu berichtigen, welche sich in der 27. §. des Heimathsgesetzes vorfinden. Es scheint mir aber, daß wenigstens in einer Hinsicht diese Bestimmung nicht er reichtist. Nämlich es heißt im zweiten Abschnitte der §. 27. des Heimathsgesetzes so: cs soll jedoch Jedermann diejenige Hei mathsangehörigkeit, welche er durch gewonnenes Bürgerrecht oder Ansässigkeit an einem Orte biö zum 31. Octbr. 1834 be reits erlangt hatte, auch fernerhin behalten. Hier entsteht nun die Frage, ob die auf diese Weise, nämlich bis zum Jahre 1834, durch Ansässigkeit oder Bürgerrecht erlangte Heimalhsangehö- rigkeit dergestalt unveränderlich und bleibend ist, daß nach dem Heimathsgesetze kein anderes Heimathsrecht gewonnen werden kann. Der Fall hat praktische Wichtigkeit, denn z. B. kann vorkommen, daß ll., welcher sich in der Stadt L niedergelassen hat und ansässig geworden ist, nach 1834 nach 6. zieht und in 0. in Abfall der Nahrung geräth, so daß er öffentliche Unter stützung in Anspruch nehmen muß. Es könnte sich nun ftagM, bemerke ich, ob dieser der Stadt-L; oder, der Stadt 0. Mr 1
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