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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. Sahrer v. Satzr: Ich gehöre einem Landestheile an, wo nach dem Gesetzentwürfe das Salz für 3 Lhlr. 13 Gr. 8 Pf. verkauft werden soll. Wenn ich mich nun gegen das Gutachten der Majorität der Deputation erkläre, die es für 3ZLHlr. 6 Gr. verkauft twisten will, so darf ich gewiß nicht fürchten, daß ich den Schein auf mich lüde,sals ob ich,'Scnder- interessen, oder wohl gar persönliche vertheidigte. Ich kann da her der verehrten Versammlung meine Ansichten unbedenklich vortragen. Mir scheint es, als ob die Salzfteuer ganz densel ben Charakter hätte, wie jede andere Consumtionsabgabe: der Pfeffer wird so.gut besteuert, wie das Salz, wie Wein, Zucker rc. und hundert andere Lebensmittel. Hätten wir an der Grenze, über die wir das Salz beziehen, eine Douanenlinie, so würde ohne Zweifel der Staat sein Monopol aufgeben kön nen, und es Jedem überlassen, sein Salz da zu erholen, wo er Lust hat, den Zoll aber an der Grenze erheben. In diesem Falle würde es Niemand beikommcn zu verlangen, daß dem Consumcnten die Fracht vergütet werde, eben so wenig wie Jemand verlangen könnte, daß Kaffee und Zucker, der vielleicht bei Leipzig oder Strehla über die Grenze gebracht wird, von da ab frachtfrei nach Schneeberg oder einem andern entfernten Lan- destheil gebracht werde. Ueberhaupt scheint mir die Salzsteuer «ine der zweckmäßigsten Steuern zu sein, die man sich denken kann; sie trifft alle Staatsbürger, den Wohlhabender» und Neichen, den wir doch gern mit anziehen, aber ganz besonders. Es ist klar, daß die ärmeren Volksklassen, die sich vorzugsweise von Negetabilien nähren, wenig Salz consumire.n, zuCicho- rienkaffee, zu Milchspeisen, zu srisbem und gebacknem Obst be darf man kein Salz, während derjenige, der Bouillonsuppen und fettes Fleisch genießt, zehnmal mehr Salz bedarf, als der Arme. Wenn gesagt worden ist, daß man das Salz in dem Neußischen, oder in andern Salinen wohlfeiler bekommen könne, so kann ich das nicht in Abrede stellen, ich kenne die Verhält nisse nicht so genau, allein das scheint mir nichts als emenAntrag an die Regierung zu begründen, daß das Salz da erkauft wer den möge, wo es am wohlfeilsten zu haben ist, ich glaube aber, daß unsere sparsame Negierung dieses, ohnehin schon gethan hat. Daher kann ich nicht wünschen, daß vom Budjet eine Einnahme von 80,000 Lhlrn. verschwinde; es würde dann wenigstens nöthig sein, daß wir schon jetzt auf Mittel denken, diesen Aus fall zu decken, wir können die Staatsregierung nicht auf eine ungewisse Einnahme hin verweisen, wir haben die Pflicht auf uns, das Sraatsbedürfniß vollkommen und sicher zu decken. Es ist zwar in Aussicht gestellt worden, daß sich jener Ausfall durch Überschüsse werdrd.cken lassen, diese Aussicht ist aber unge wiß und die.Staatsregierung kann und wird daraufnie cingehen. Endlich ist noch ein Grund vorhanden, der mich wünschen laßt, man möge von demDeputativnsgutachten absehen, und das istdie-- ser: es ist gewiß nicht erfreulich zu sehen, wie sich die Depurirten von vier Kreisen vereinigen, um den fünften, nämlich den Leip- L'ger, zu zwingen, daß er sein Salz theurcr bezahle, als zeither. Man kann kaum glauben, daß bei der vorigen Abstimmung darüber den Einzelnen das Wohl des ganzen Vaterlandes vor geschwebt hat. Ich muß daher recht dringend bitten, daß die geehrte Versammlung dem Beschlüsse der ersten Kammer, und somit dem Gesetzentwürfe beistimme. Abg. Scholze: Nur ein Wort zur Entgegnung. Es ist verschiedentlich geäußert worden, wie unrecht es wäre, wenn bei uns eine Gleichstellung der Salzpreise eingeführt würde. Nun weiß ich nicht, was ich dazu sagen soll. Wenn nämlich die größer» Staaten, wie z. B. Preußen, Oesterreich, Baiern und andere, die das Salz, nach Befinden, 50 , 60 und mehr Meilen weit verfahren müssen, keine Ungerechtigkeit darin ge funden haben, wenn dir Salzpreise durch das ganze Land in allen Niederlagen gleich gestellt worden sind, so könnte doch wohl hier um so weniger bei uns von einer Ungerechtigkeit die Rede sein. Abg. Sachße: Wenn dir größer» Staaten, wie behaup tet worden, den Satz aufstellen, daß bei Ausübung des Salzre gals auf die Entfernung nicht Rücksicht genommen werde, so geht daraus hervor, daß die den Salzquellen nahen Provinzen die Fuhrlöhne für die entferntern bezahlen helfen, und daß ihre Regierungen auf einen großen Theil des Staatseinkommens vom Salzregal verzichten, daß sie mithin gegen die entferntern Provinzen eigentlich das Regal gar nicht ausüben. Ein solches vermeintliches Gleichstellungsprincip kann sich aber unmöglich zur Nachahmung empfehlen. Abg. v. d. Planitz: Nur zwei Worte zur Erwiederung auf die Bemerkungen des Abg. Scholze. Je größer derStaat ist, desto mehr Cocturen hat er in der Regel, und um so weniger kann das Beispiel großer Monarchien uns als Muster geltm. Stellvertretender Abg. Oberländer: Ich bekenne mich zu den bei der erstmaligen Berathung des Gesetzentwurfs in diesem Saale entwickelten Ansichten, nach welchen der Staat, der den Salzverkauf als Regal ausübt, auch verbünden ist, sei nen Staatsangehörigen das Salz zu gleichem Preise zu über lassen. Allein damit kann es noch nicht gerechtfertigt erscheinen, daß die Staatskasse auf einmal bei der Ausübung dieses Regals einen bedeutenden Ausfall in der Einnahme erleide; dies würde aber der Fall sein, wenn die von der Staatskasse geleisteten Ver lage an Fuhrlöhnen rc. beim Salzverkaufe nicht in Aufrech nung kommen sollten. Es würde also, nach meiner UederzeU- gung, Alles darauf ankommen, ob die Staatskasse den vorläu fig zu 70 — 80,000 Thalern veranschlagten Verlust tragen könnte, ohne die Mitlcidenheit der Staatsangehörigen auf an dre Weise wieder in Anspruch zu nehmen. Kann die Staats kasse diesen Ausfall übersehen, dann ist es unsere Pflicht, unfern Mitbürgern diese Erleichterung zu verschaffen, und die Salz preise so niedrig als möglich, mithin nach dem Deputationsgut achten auf 3 Thlr. 6 Gr. pro Scheffel zu stellen, und ich müßte solches insbesondere im Interesse des meist armen Lan- destheiles wünschen - dem ich üngehöre. Ganz anders aber ' würde die Sache dann stehen, wen» der Ausfall in der Ein nahme durch eine Mehraufbringung auf einer andern Seite
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