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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Deputation, daß das Schulgeld einen Grund zur Auswei sung gebe; ich finde dies sehr bedenklich ,, denn zuerst entsteht die Frage, wenn soll die Notwendigkeit der Ausweisung we gen des Schulgeldes eintreten, wenn die Unmöglichkeit vorhan den ist, bei einer Menge Kinder das Schulgeld zu entrichten; soll er erst wegen Schulgeldes ausgepfändet sein, oder tritt der Fall ein, wenn er um die Unterstützung aus der Armencaffe zur Berichtigung des Schulgeldes bittet. Er kann allerdings diese Bitte vermeiden- und sich auspfänden lassen, es ist dies aber eine Qual, die in der bürgerlichen Gesellschaft mehr auf diesen armen Menschen geworfen werden soll, denn er muß sich der Auspfändung wiederholt aussetzen, um nun nicht in den Fall zu kommen, aus einem Orte gewiesen zu werden, in dem er gerade seinen Erwerb findet. Es wird dies das Loos der Proletarier sein, denn Eltern von schulfähigen Kindern sind in der Regel allerdings nach ihren Kräften erwerbsfähig, vermö gen aber mit ihrer Hände Arbeit, z. B. Tagelöhner, Hand werksgesellen, in manchen Orten auf dem Lande, sowie in der Stadt nicht soviel zu verdienen, um das Schulgeld für wohl drei, vier und mehre Kinder bestreiten zu können. Verlangt nun der Staat, daß Kinder unbemittelter Eltern vom sechsten bis vierzehnten Jahre die Schule besuchen, so muß er auch auf Mittel denken, wenn Verhältnisse den Proletarier nicht in den Stand setzen, das erforderliche Schulgeld aufzubringen. Denn bittet er, um den Kindern den benöthigten Schulunterricht zu gewähren, um unentgeldliche Annahme, so wird er unter die Armen gewiesen, die dahin geschafft zu werden sich aussetzen, wo sie Heimathsangehörigkeit haben. Das ist nach meiner Ue- berzeugung eine Härte, die, an Grausamkeit gränzt. Wie wenn man Jemanden deshalb ausweisen wollte, weil er seine Söhne auf Gymnasien unentgeldlich unterrichten läßt, und dort, um sie studiren zu lassen, Stipendien für sie annimmt. So wenig jenes geschieht, aus demselben Gesichtspunkte halte ich es nach analogen Verhältnissen eben so wenig für gut, daß einer darum seinen Aufenthaltsort verliere, weil Schulgeld für ihn bezahlt wird. Die Stiftungen übrigens können keinen Unter schied begründen, da viele Armencassen zugleich Stiftungen zum Zwecke des Schulunterrichts in sich aufnehmen. Zu unter scheiden den Fall, wo ein Armer aus einer Stiftung Unter stützung zum Schulunterricht für seine Kinder erhält, oder ob aus der Armencaffe, ist darum bedenklich, weil eine große An zahl der ärmeren Einwohner vieler Orte dergleichen Unter stützungen genießen. Es ist aber auch gefährlich, wenn man in Erwägung zieht, daß von dem Schulgelde so leicht Veran lassung genommen wird, nur einen, für den man später be fürchtet, er möchte der Armencaffe zur Last fallen, auszuwei sen; es. darf nur absichtlich eine gewisse Summe von Schul geld unerinnert in Rückstand,gelassen werden, damit der arme Familienvater, welcher es nun nicht aufbringen kann-, in die Nothwendigkeit gesetzt werde, um nicht ausgepfändet zu wer den,. sich an die.Armencaffe zu wenden, wo dann er ausgewie sen würde. Abg. Schol z e: Wenn ich mir erlauboeinige Worte über diesen Gegenstand zu sagen, so geschieht es besonders in Bezie hung auf den Antrag, welchen die Deputation gestellt hat, und welcher mehrentheils von mir. ausging. Ich kann über diesen Gegenstand viel aus Erfahrung sprechen, nicht allein über die Heimathsangehörigkeit, sondern in Beziehung darauf, worüber) sich hier der Gesetzentwurf ausgesprochen hat. Sollte das in- Ausführung kommen, wie es der Gesetzentwurf verlangt, so würden die Landgemeinden dadurch außerordentlich benachthei- ligt werden, denn aus langer Erfahrung weiß ich und kann.es nachweisen, daß sogar Vcrschiedne Schlechtsigennte durch diese tz. moralisch gebessert worden sind. Sie haben seit der Zeit, als. das Heimathsgesetz erlassen worden, dahin zu trachten gesucht,' das Schulgeld regelmäßig zu entrichten, sie sind in ihrer Arbeit, thätiger geworden — welche früher Taugenichtse waren, sie sind lediglich durch diese dahin gebracht worden, daß sie sich in ihren Familienangelegenheiten jetzt viel besser benehmen, auch' ihre Gemeindeanlage richtig abführen, und alles das Hatz nur diese tz. hervorgebracht. Ich folge auch ganz dem Grundsätze, den vorhin der Deputirte aus Chemnitz aufstellte, und will ebenso wenig, daß man die Beitrage in den Armencas sen aufspeichere. Nein, ich will das nicht, denn es fehlt in keiner Gemeinde an einheimischen Armen. Ich kenne Eltern, die sehr rechtschaffene Leute sind, und glaube, daß man den redlichen Armen von dem Faulen und Liederlichen unterscheiden werde, und wo sich dieser Unterschied in einer Gemeinde findet, da kann der Geweinderath sagen: das ist ein gewissenhafter, ein thätiger Mann, und er ist nur auf die und die Art in Verle genheit gekommen; dann kann man ihm auch Unterstützung ge währen, aber nicht aus der Gemeindecasse, sondern der Gemein-, derath kann ihn aus Privatbeiträgen und Vermächtnissen un terstützen. Ferner sagte ein Abgeordneter, die Schullehrer hätten seit ihrer Fixation kein Interesse mehr daran, daß die Kinder regelmäßig in die Schule kamen; hätten auch die Lehrer wirklich kein Interesse mehr daran, so muß doch der Schulvorstand oder der Gemeinderath ein solches besitzen; er hat die Aufsicht darüber zu führen, ob die Kinder in die Schule kommen oder nicht, und in meiner Gegend ist in den Gemeinden ein Schulbote, von dem werden die Kinder auf Geheiß des Schulvorstandes in die Schule geholt und dann abgestraft, wenn sie sich Versäumnisse zu Schulden kommen lassen. Ich aber muß mir noch erlauben zu bemerken, daß schon in der Bibel steht: „Ein guter Hirte lässet sein Leben für die Schaafs," und dergleichen gute Hirten giebt es auch noch in unfern Lagen, nie muß so etwas aufeinen ganzen Stand ausgedehnt werden. Ich kann den Abgeordneten versichern, daß ich wackere Schullehrer kenne, die es gleich an-, zeigen, wenn die Kinder nicht in die Schule kommen. Abg. Schwabe: Offen muß ich bekennen, daß auch ich mich mit dem Deputationsgutachten, „daß die Beanspruchung und Annahme freien Schulunterrichts in öffentlichen Armenschu len der Ertheilung der öffentlichen Almosen gleich zu achten" nicht befreunden kann, und meines Theils zwischen Almosen und freiem Schulunterricht einen himmelweiten Unterschied finde, vorzüglich in Zweck und Persönlichkeit der Bittenden, denn
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