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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitt Heilungen über die Verhandlungen des Landtags. M. Kammer. AA Dresden, den 16. Marz. 1840. Neun und vierzigste öffentliche Sitzung am 12. März 1840. Verpflichtung des stellvertretenden Abg. Küchenmeister. —- Eingänge auf der Registrande.—> Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das Ausgabebudjet (tl. All gemeine Staatsbedürfnisse, Position 1 — 6. — L. Gesammtministerium nebst Dependenzen, Posi tion?—12.) Die Sitzung beginnt nach einer vorausgegangenen gehei men Sitzung E12 Uhr in Anwesenheit des Herrn Staatsmi nisters v. Z e sch a u and des köm'gl. Commissars v. Weißen - bach so wie in Gegenwart von 67 Kammermitglicdern mit Ver lesung des über die letzte Sitzung ausgenommenen Protokolls. Präsident V. Haase: Ich vermisse bei dem Beispich das ich von den Innungen entlehnt habe, die dabei von mir geäußer ten Worte, wie denselben ein Werbietungsrecht „an und für sich" nicht zustehe und ersuche den Herrn Secretair diese Worte noch dem Protokolle bei der betreffenden Stelle hinzuzu fügen. Wenn sonst Niemand bei dem eben verlesenen Proto kolle etwas zu erinnern hat, so würde es für genehmigt zu ach ten sein und ich ersuche nun die beiden Abgeordneten, an wel chen die Reihe steht, dasselbe mit zu unterzeichnen. — Dies geschieht von den Abgg. Müller (aus Taura) und Zimmer- mann. Präsident V. Haase: Ich habe nunmehr der Kammer anzuzeigen, daß der Stellvertreter des beurlauben bäuerlichen Abg. Herrn August Friedrich Siegerts, nämlich Herr Karl Gottlob Küchenmeister, Erbgerichtsbesitzer zu Seifers dorf, hier eingetroffen ist, sich legitimirt hat und eben eingeführt und verpflichtet werden soll; ich ersuche den Herrn Secretair denselben in den Saal eintreten zu lassen. Nachdem der stellvertretende Abg. Küchenmeister eingetre ten, richtet der Präsident folgende Worte an ihn: Herr Küchenmeister, Sie erscheinen hier als Stellvertreter des Abg. Siegert, um dessen Sitz in der Kammer einzunehmcn. Sie haben deshalb vor Allem mittelst des §. 82 der Verfassungsur kunde vorgeschriebenen, Ihnen bekannten Eides sich verpflichten zu lassen; der Herr Secretair wird Jhnm solchen vorlesen und wenn Sie ihn geleistet haben, wird Ihnen Ihr Sitz in der Kam mer angewiesen werden. Secretair Hensel liest den Eid vor, welchen der stcllver- tretende Abgeordnete schwört, worauf er nach Empfang der Verfassungsurkunde und der Landtagsordnung feinen Sitz in der Kammer einnimmt. Präsident l). Haase: Wir können nuF zum Bortrage aus der Registrande übergehen. 1) Den 10. März. Der Abgeordnete Zische bittet um Verlängerung des ihm bereits ertheilten Urlaubes bis Ende April dieses Jahres. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diesen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Unter diesen Umstanden würde es nothwendig sein , den Stellvertreter des Abg. Zische einzube rufen. Will die Kammer, daß dies'geschehe? — Auch dies wird einstimmig bejaht. — 2) Den 10. März. Die Kaufleute zu Meißen/ Karl Friedrich Stein und Eons., bitten um Abänderung mehrer Punkte in dem Gesetze vom 16. Mai 1839, das gerichtliche Ver fahren in Streitigkeiten über ganz geringe Civilansprüche be treffend. (Das Petitum wird verlesen) Abg. Schmidt: Diese Petition ist mir zugeschickt wor den , ich habe sie dem erhaltenen Auftrage gemäß bei der Kam mer eingereicht und kann nicht umhin, mich für deren Inhalt zu erklären, und zu versichern, daß ich von der Wahrheit des dann angeführten vollkommen nach meiner Erfahrung ebenfalls überzeugt bin. Es hat sich durch die Praxis herausgestellt, daß seit und nach dem Gesetze über Bagatellsachen ein Gläu biger, der in auswärtigen Orten kleine Forderungen hat, fast gar nicht mehr wagen darf, sie gerichtlich geltend zu machen, denn es ergiebt sich als Folge aus dem Gesetze, daß er entweder mehre Reisen dahin selbst machen muß, oder daß er sich einen An walt annehmen.muß, den er aus der eignen Tasche bezahlen muß, wenn er auch das beste Recht hat. Ich kann die Erlas sung des Gesetzes in der Maße, daß nämlich die aufgcwendetcn nothwendigen Extrajudicialien nicht wiedererstattet werden sol len, nicht anders erklären, als daß man dabei von der Idee ausgegangen ist, daß ein Schuldner, der eine so kleine For derung nicht bezahlt, in so großer Dürftigkeit sich befinden müsse, daß er die kleine Schuld kaum bezahlen kann. Das ist aber nicht der F :ll, denn Viele bezahlen nicht, weil sie absicht lich schlechte Zahler oder nachlässig sind. Solche Schuldner jetzt nach dem fraglichen Gesetze zu verklagen, ist fast nur dann
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