Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nung überzugehen; wenn ich mich bei der andern Auslegung beruhige. Ich lasse mir sie aber gefallen. Es sind hier zwei Auslegungen in Frage, die sich beide vertheidigen lassen. Hat nun aber einmal die hohe Staatsregierung sich für die eine Aus legungsform entschieden, so halte ich die Sache weder für so wichtig, noch einen Staatsproceß für so unbedenklich, um mit der Erster» meinen eignen Willen in Widerspruch zu setzen. Sollte nämlich dieser Gegenstand in Folge beharrlichen Wider spruchs der Kammer zur weitern Erörterung an den Staats gerichtshof kommen, so fürchte ich verschiedene andere Umstände, welche dann Zusammentreffen können; mancherlei denkbare Eonsequenzen, welche die Standeversammlung, wenn sie selbst Recht erhielte, es leicht bereuen lassen dürsten, den Ausspruch des Staatsgerichtshofs hier verlangt zu haben. Glaubt man, daß die Staatsregierung den Willen hat, dem ständischen und dem Volkspetitionsrechte zu nahe zu treten, und es zu beschrän ken, so muss man Seiten der Kammer, dünkt mich, mindestens den Fall vermeiden, daß diese Fragen ohne weiteres Zuthun der Staatsregierung durch die Stände zur Untersuchung der höchsten Behörde gestellt werden. In der That, das hieße den Weg selbst anbahnen, und der Regierung leichtes Spiel machen. Würde man derchohen SLaatsregierung einen Vor wurf machen können, wenn sie im Fall, daß sich ein gewisser 'Ausspruch ergäbe, diesen Ausspruch für gültig ansähe und in die Praxis einführte? Gewiß nicht. Eben also, weil ich den Gegenstand zur weitern Verhandlung nicht für geeignet halte, finde ich es bedenklich, dem Anträge der Herren Separatvotan ten Folge zu geben. Sollte jedoch die Kammer dieses Recht für so wichtig halten, als es die Herren Separatvotanten ange sehen wissen wollen, so wird sie sich über die Frage selbst, ihren Zusammenhang mit andern, und ihre möglichen Folgen zu fas sen haben, und ich erkläre hiermit, daß, wenn die Kammer sich für den Weg nach oben entscheiden sollte, ich davor nicht zu rückbeben und mich nicht ausschließen würde; allein ich ver spreche mir keinen besondern Nutzen davon, und kann nicht wünschen, daß dieser unbedeutende Gegenstand ein Anlaß zu fortdauernder Divergenz der Meinungen zwischen Regierung und Ständen werde. Aus diesen Gründen habe ich mich dem Anträge der Majorität angeschlossen. Noch ein Verhältnis meine Herren, muß ich etwas näher beleuchten. Es ist bedenk lich, Principfragen, welche nicht von Wichtigkeit sind, mit einer gewissen Beharrlichkeit zu verfolgen, und so eine dauernde Spannung zwischen Regierung und Ständen herbeizuführen; bedenklich nicht gerade wegen des vorliegenden Falles, sondern wegen vieler anderer Dinge, die hier mit in Berücksichtigung zu ziehen sein dürften. Es giebt noch eine Menge Bestimmungen der Verfassungsurkunde, welche eine enge und weitere Ausle gung zulassen. Wenn man sich hier auf der einen oder der andern Seite in zu viele Scrupel verlieren wollte, so würde man am Ende dahin kommen, wohin ein deutscher Staat schon gekommen ist, wo wegen 6 bis 9 und mehr angeblicher Ver- fassungsverletzungcn, die am Ende nur einseitige Auslegungen der Verfassungsurkunde waren, und die der Staatsgerichtshof II. 56. noch dazu für richtig erkannte, die Stände in eine Altercation, Streit und Spannung mit der Regierung gerarhen sind, welche noch heute nachklingen. Das würde ich nicht wünschen können. Unsere Staatsregierung hat bis jetzt — und das Zeugniß wird ihr allgemein gegeben einen sehr konstitutionellen Sinn be währt; es sind von ihr noch keine Schritte unternommen wor den, die der Vermuthung Raum geben könnten, daß sie die Rechte der Stände und des Polkes zu untergraben beabsichtigte. Allein ist der Zankapfel einmal hingeworfen, wozu kann das anr Ende führen? Der Lauf der Welt und die tägliche Erfahrung lehren es — und Jeder frage darüber seine eigene Empfindung — daß eine gewisse Reizung und ein gespannter Zustand dann sehr gern eintreten, wenn ewigerWiderspruch und vielleicht wohl «gar berechneter Widerspruch stattgefunden hat, und daß die Lust zu gewissen Handlungen oft erst entsteht, sicherlich aber wächst, wenn man sie fortwährend zutraut und voraussetzt. Aus allen diesen Gründen, und weil ich das Einvrrständniß zwischen Regierung und Ständen nicht stören mag, weil ich ferner den Gegenstand nicht für wichtig halte und es für unbedenklich halte, die Sache beizulegen, habe ich mich bestimmt gefunden, dem dahin gehenden Anträge der Majorität beizutreten. Abg v. Lhielau: Ich kann mich den Ansichten des ge ehrten Sprechers nicht anschließen. Ich würde die Sache nicht für wichtig gehalten haben, wenn nicht der Deputationsbericht in einer Art abgefaßt wäre, die ihr erst Wichtigkeit beilegt. Be trachte ich die Motiven, so sind sie von der Art, daß ich sie nun und nimmer anerkennen kann, und daß ich, wenn nicht eine ausdrückliche Verwahrung von Seiten der Kammer gegen diese Motiven ausgesprochen wird, ich mich nicht entschließen kann, ' dem Deputationsantrage beizustimmen. Ich lasse gewiß so gut, wie der geehrte Sprecher, der hohen Staatsregkerung die Gerechtigkeit widerfahren, daß sie einen vollkommen konstitu tionellen Sinn hege, und wünschte mit ihm, daß diese Sache auf irgend eine Art beigelegt werde, ohne jedoch die Rechte der Kammer zu gefährden. Wie aber die Sache jetzt steht, scheint das nicht ganz möglich zu sein. Es ist bekannt, daß die hohe Staatsregierung selbst in der damaligen Sitzung das Petitions recht der Unterthanen nach §. 111 der Verfassungsurkunde in Zweifel stellte, und ganz offenbar wird früher oder später auch dieses Recht in Zweifel gezogen werden. Nun stehen aber die ZZ. 109 und 111 der Verfassungsurkunde in einer genauen Wechselwirkung, die ich früher schon bei der ersten Discusfion über diesen Gegenstand hervorgehoben habe. Man gesteht zu, daß damals eine Besorgniß vorhanden gewesen sei, das Peti tionsrecht könnte gefährdet werden; daß aber diese Besorgniß jetzt verschwunden sei, das vermag ich nicht zu fassen, denn ich habe keinen Grund aufsin.den können, der mir diese Besorgniß zerstreute. Gilt das Petitionsrccht der Unterthanen im Allge meinen, so ist es offenbar eigcnthümlich, daß die Kammermit glieder dieses Petitionsrecht nicht in demselben Umfange Habe» sollen. Es wird also früher oder später jedenfalls dazu kom men, daß die Unterthanen dieses Recht auch nicht haben sollen. Wenn ein Ständemitglied — und wer könnte häufig dazu 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder