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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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das ist nun ein Grund, den Mann aus der Stadt zu weifen, weil er öffentliche Unterstützung erhalten hat. Ich glaube, will man einmal einem Princip folgen, so Muß man ihm ganz fol gen ; man kann nicht sagen, die Kurkosten sollen ein Grund zur Ausweisung sein, der Schulunterricht soll es aber Nichtsein. Nach meiner Ueberzeugung ist dieser Moment entscheidend und hier entscheidet das Wort; es kommt noch dazu, daß die Eltern häufig das Schulgeld aufzubringen vermögen, während sie nicht im Stande sind die Kurkosten zu erschwingen, ohne daß eine Böswilligkeit herrscht weder bei der Entrichtung des Schulgel des noch bei der Abtragung der Kurkosten, und so bin ich der Ansicht, daß das Deputationsgutachten gestützt ist auf Erfah rungen, die man im Lande gemacht hat, und bis sich nicht eine andre Ueberzeugung herausstellt, ist das Deputationsgutachten dem Gesetzentwürfe vorzuziehen. Präsident v. H aase:'Wenn ich den Abgeordneten recht verstanden habe, so scheint seine Absicht dahin zu gehen, im Fall das Deputationsgutachten nicht angenommen wird, wegen der Kurkosten ein Amendement sich vorzubehalten. Abg. Eisenstuck: Eventuell, ja. Abg. Todt: So viel auch schon Gegner wider das De putationsgutachten aufgetreten sind, habe ich mich doch noch nicht zu überzeugen vermocht, daß die aufgestellten Gründe ge wichtig genug wären, um dasselbe abzulehnen. Es ist, soviel mir bekannt, die Deputation nicht blos davon ausgegangcn, daß ihr Gutachten sich durch den Erfolg, den die Erfahrung an die Hand giebt, rechtfertige, sondern auch der Gleichheit des Princips, also der Censequenz wegen; sodann aber, weil eine Bestimmung, wie wir sie jetzt nach der Vorlage der Staatsre gierung annehmen sollen, zu vielfachen Umgehungen des Gese tzes führen würde. Nun muß ich bekennen, daß ich ein Gesetz nie für gut halte, wenn es leicht umgangen werden kann; das würde aber, wie gesagt, nach der Bestimmung der Vorlage leicht geschehen können, sobald festgesetzt wird, daß das Schulgeld nicht mehr als eine Unterstützung der Gemeinde zu betrachten sei. Es wird dann Zeder, der sich in der Lage befindet, Unterstützung ansprechen zu müssen, sich hüten, sie als solche zu erlangen, rr wird sich vielmehr bemühen, die Gewährung derselben auf eine andere Art zu erhalten, und das muß ihm leicht werden, er sagt, er wolle nicht wirkliches Almosen, sondern nur Schul geld in Anspruch nehmen. Ich sehe übrigens auch gar nicht ab, warum zwischen der einen und der andern Unterstützung, wenn sie aus einem und demselben Fonds fließt, ein Un terschied stattsinden soll. Gleichheit und Consequenz muß doch auch hier Geltung haben. — Die Motiven zum Gesetze, von welchen der erste Gegner deS Deputationsgutachtens so unge mein bewogen wurde, gegen dasselbe aufzutreten, sind es gerade, welche mich bestimmen, die Gesetzesvorlage abzulehnen. Die Motiven nämlich geben in weiterer Auseinandersetzung selbst zu, daß beim Schulgelde ganz gleiche ratio wie bei andern Un terstützungen vorhanden sei. Ist nun ein ganz gleicher Grund satz vorhanden, so muß auch eine gleiche Anwendung stattsin den. Ich kann mich also nicht überzeugen, daß das Deputa tionsgutachten abzulehnen sein möchte. Nun hat man bemerk lich gemacht, man wisse gar nicht, wenn denn eigentlich eine Ausweisung stattsinden solle, dafern Jemand freien Schulun terricht für seine Kinder erhalten habe, ob arm er um Erlaß des Schulgeldes nachsuche, oder erst, wenn er nicht bezahle? und man hat namentlich die executivische Beitreibung des Schul geldes als eine große.Plage angezogen. Darin möchte ich nun zwar den Gegnern nicht Unrecht geben, wenn sie die Execution für etwas Unangenehmes halten; aber will man das nicht ha ben, dann muß man bei säumigen Schuldnern im Allgemeinen . Komment 8U8pencku eintreten lassen. Bei Leuten, welche nicht bezahlen, wird im Allgemeinen die executivische Beitreibung nicht zu entbehren sein, warum also soll sie in vorkommenden Fallen bei der Eintreibung des Schulgeldes ausgeschlossen sein? Eben so wenig kann ich dem Beifall schenken, daß die Stiftun gen mit hierher gezogen werden. Es paßt das gar nicht einmal, denn die Erläuterungsvorlage, soweit sie Bestimmung hierüber faßt, sagt am Schlüsse, „daß Unterstützungen irgend einer Art, die von Privat-Wohlthätigkeitsvereinen oder Anstalten gewährt werden, als Almosen nicht angesehen werden sollen." Hierin aber ist auch die Deputation mit der Gesetzvorlage einverstan den; ich meiner Seits glaube, daß Stiftungen und alle diejeni gen Unterstützungen, welche nicht aus öffentlichen Armen- cass en gewährt werden, unter die letzte Bestimmung der §., die auch nach der Ansicht der Deputation beibehalten werden soll, fallen müsse. Uebrigens gebe ich — beiläufig — dem Abg. Scholze ganz Recht, daß durch die neue Einrichtung im Schul wesen eine Sinnesänderung Seiten der Lehrer in Bezug auf den Schulbesuch durchaus nicht eingetreten ist. Ich kann mir nicht denken, daß die Lehrer blos an den zeitlichen Gewinn sich halten sollten, wenn anders sie für ihren Beruf begeistert sind. Es wird dies auch durch die Erfahrung nicht bestätigt. Gesetzt aber auch, es gäbe einzelne Schullehrer, welche eine solche Lau heit zeigten, so kann dieser Umstand auf die vorliegende Bestim mung keinen Einfluß haben, da ja die Schulvorstände wegen des Schulbesuches Zwangsmaßregeln anordnen können. — Von einem der Gegner haben wir ferner vernehmen müssen, daß zwischen dem Schulgelde und anderer Unterstützung in Be zug auf die Persönlichkeit des Ansuchenden ein Unterschied zu machen sei. Aber baß man unter den Bittenden in der vorlie genden Beziehung einen Unterschied festsiellen könne, dem kann ich auch nicht beipflichten. Es sind diejenigen, die Unterstützung anderer Art beanspruchen, nicht größtentheils solche, welche durch Liederlichkeit rc. herabgekommen sind, es sind im Gegen- theil oft sehr ordentliche Leute, es sind auch nicht lauter sylche, die das, was sie erhalten, in Branntwein vertrinken, nein, es sind zum größten Lheil auch solche, die der Unterstützung nicht allein bedürftig, sondern eben so würdig sind. So ist es aber in beiden Fallen auch bei dem Schulgelde. . Warum man also hierbei einen Unterschied in der Persönlichkeit des Bittenden feststellen will, kann ich nicht absehen, und ich wÄrde die Be hörde, welche diesen Unterschied macht und demnach solche Leute
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