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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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durch die bereits erfolgte Errichtung von Consulaten zu Paris und Neuvrleans und die beschlossene zu Amsterdam, Rotterdam, Livorno und in der Schweiz werden die Handelsbeziehungen hiesiger Staatsbürger zum Auslande gesichert und erleichterst Besonders war man auch neuerdings bemüht, die schwierigen Verhältnisse wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiese nen durch neue Conventionen.und zweckmäßige Umgestaltung der bereits bestehenden mit mehreren deutschen Bundesstaaten in einer Art zu ordnen, die den zeither nicht immer zu vermei denden Zweifeln und Irrungen vorzubeugen verspricht. Für ein Land wie Sachsen, was durch die immer zuneh mende Ausdehnung seines Handels und seiner Produkte nach und nach mit allen Theilen der Welt in Beziehungen tritt, sind zahlreiche diplomatische Verbindungen zum Schutz und zur Empfehlung seiner materiellen Interessen eben so wichtig, als unentbehrlich, und die Regierung glaubt, sich des Erfolgs ihrer desfallsigen Bemühungen erfreuen zu können, da der sächsische Kaufmann und Fabrikant überall eine ehrende Aner kennung findet. . Das wichtigste Resultat des vorigen Landtags —7 das Cri- minalgesetzbuch —wurde, nach dessen endlicher Redaction, im durchgängigen Einverständniß mit der dazu besonders niederge setzten ständischen Deputation, unter dem 30. März vorigen Jahres zur Publication gebracht; gleichzeitig sind die Gesetze über einige Abänderungen in dem Untersuchungsverfahren und das Forststrafgesetz in das Leben getreten, auch einige sonst hier bei von den Ständen gemachte Anträge durch die Verordnung vom 27. April 1838 erlediget worden. Zu Beseitigung der bei Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen und deren An wendung auf srühereVerhältnisse und bereits anhängige Rechts- fachen unvermeidlichen Schwierigkeiten, wurden durch gleich zeitige Verordnung einige transitorische Bestimmungen getroffen, und bei der rühmlichen Sorgfalt und Genauigkeit , womit dio rechtsprechenden Behörden in den zu ihrer Entscheidung gelang ten Untersuchungen die Verhältnisse der ältern und neuern strafrechtlichen Bestimmungen zu einander und die hiernach eintretende Anwendung der einen oder andern, im konkreten Falle , beurtheilt und ermessen haben, sind keine aus dem Zu sammentreffen dieser verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen hervorgehende Uebelstände wahrzunehmen gewesen. Aus ähn lichen Rücksichten ist das Maaß der beim Erscheinen des Gesetzes bereits in Vollzug gesetzten Strafen für die in den Strafanstal ten befindlichen Sträflinge einer genauen Erwägung und Prü fung unterworfen und bei deren zu großem Mißverhältnis zu den neuen Strafbestimmungen im Wege der Begnadigung nachgeholfen worden, Zur besondern Genugthuung muß es gereichen,, daß das Criminalgesetzbuch auch im Ausland Anerkennung gefunden hat und in dem nachbarlich-befreundeten Großherzogthum Sach-. sen-Weimar fast ohne alle Modifikationen bereits angenommen, und eingeführt worden ist, während, nach officiellen Mitthei-, lungen, von einigen andern Rachbarstaaten Gleiches beabsich tiget wird. . Auch die übrigen auf Verbesserung der Rechtspflege ge richteten und mit den Ständen, verabschiedeten Gesetze: na- mentlich , .. ... .. , .. ,/',das Verfahren- bei'Vyllstreckimg. gerichtlicher Entschei dungen und - „das . Verfahren bei Streitigkeiten über ganz geringe For- dfrungen betreffend," sind'.zrir Msstch^ng.Mßmiyeü^ündi. lassen, nach der kurzen inmittelst gemachten ^rfahrüng, nicht ohne Grund einen gün stigen Erfolg erwarten. i . — Wegen Zusammensetzung der Behörde zu Entscheidung von Competenzzweifeln in höchster, Instanz und dem Verfah ren dabei, und wegen einiger andern am letzten Landtag zur Sprache gebrachten einzelnen Gegenstände der Rechtspflege, werden den getreuen Ständen Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Auch die Bearbeitung des Gesetzes über das Verfahren in Untersuchungssachen ist so weit vorgeschritten, daß dessen Vor lage noch im Laufe des gegenwärtigen Landtags erfolgen könnte. Insofern jedoch dessen Umfang einen großen Aufwand von Zeit und Mühe bei dessen dermaliger landtäglicher Prüfung und Berathung verursachen müßte, und .bei dem dringenden allseitigen Wunsch , die diesmalige, ohnedies schon mit so vie len und wichtigen- Gegenständen beschäftigte Versammlung nicht allzu lange dauern zu lassen, erachtet es die Negierung für angemessen,, daß eben so, wie es bei der Vorlage des Cri- minalgesetzbuchs geschah, die Stände im Laufe des gegenwär tigen Landtags Deputationen wählen, welche in der Zwischen zeit von diesem bis zum folgenden Landtag den Entwurf prü fen und der nächsten Ständeversammlung Bericht darüber er statten. - So sehr man es gewünscht hatte, dem gegenwärtigen Land tag einen Gesetzentwurf über die Benutzung fließender Gewäs ser vorlegen zu können, so hat doch die Beseitigung der Schwie rigkeiten über die dabei anzunehmenden Grundsätze noch nicht gelingen wollen: denn ein Gesetz, was dazu bestimmt ist, „die freie.Benutzung der Gewässer zu befördern, ohne anderer Seits die Freiheit zu beschränken " „eine größere Gemeinnützigkeit fließender Gewässer im In teresse der Staatswirthschaft herbeizuführen, ohne erworbene Rechte und die im Vertrauen auf das Bestehende mit Auf wand gemachten Anlagen zu beeinträchtigen" und „die aus der doppelten Natur des Wassers, als treibende und producirende Kraft, hervorgehenden sehr verschiedenar tigen Privat- und staatswirchschaftlichen Interessen gegen einander abzuwagcn und zu verschmelzen," ein solches Gesetz erfordert zu einer befriedigenden Bearbeitung zu viele specielle Erfahrungen und Erörterungen, um in dem kurzen Zwischenraum eines Landtags zum andern vollendet zu werden- . . Die seit dem letzten Landtag aus dem Kriegs-Ministerium ergangenen drei wichtigen Gesetze, „des ersten Lheils der Ordonnanz," - ,,
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