Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
verschiedenen Fragen im Deputationsgutachten bezeichnen, da mit die Reihenfolge derselben eine solche sein möge, welche kei nen Zweifel übrig laßt. Im Berichte hat die Deputation zu vörderst die Bewilligung empfohlen und hierauf wird zuerst die Frage zu richten sein. Im Bezug auf das Barmherzigkeits stift zu Camenz hat die Deputation vorgeschlagen, den Bei trag von 258 Lhlr. auf 500 Lhlr. zu erhöhen. Hier würde zuvörderst die Frage' auf das Majoritätsgutachten gestellt wer den müssen, und wenn es angenommen würde, der Vorschlag der Minorität nicht in Betracht kommen können; würde aber das Gutachten der Majorität nicht angenommen, so würde die dritte Frage auf das Separatvotum zu stellen sein. Secretair v. Biedermann: Ich sollte glauben, daß, um Niemand wegen seiner Abstimmung in Verlegenheit zu bringen, es am besten sein wird, wenn mit Vorbehalt der Er höhung der zu erbittenden Summe nach Maßgabe des Sepa- ratvoti über das Deputationsgutachten abgestimmt würde. Wer für jenes stimmen wollte, würde in Verlegenheit sein, ob er nicht das Deputationsgutachten abwerfen sollte, dies könnte aber den Erfolg haben, daß gar nichts bewilligt würde. Auf diese Art aber kann man dem Deputationsgutachten beistim men, denn man behält sich die Erhöhung vor. Referent Bürgermeister S chill: Das hat auf die Posi tion selbst keinen Einfluß, weder auf das Majoritäts- noch auf das Minoritätsgutachten. Beide haben nur die Ermächtigung ausgesprochen, keine Erhöhung postulirt. Secretair v. Biedermann: Wer aber die 850 Lhlr. will, müßte gegen die 500 Lhlr. stimmen, und könnte es da durch dahin bringen, daß das Ganze abgewvrfen würde. Präsident v. Gersdorf: Der Herr Secretair will nur sicher werden, daß das Gutachten der Majorität durchgehe. Ich werde also, wenn es-die Kammer gestattet, eine Modifikation in die letzte Fragstellung legen. Zuvörderst frage ich: ob die Kammerdas, was die Deputation im Bericht in Betreff der 2341 Lhlr. vorschlagt, wirklich aussprechen will? — Ein stimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Sodann komme ich auf die, das Barmherzigkeilsstist zu Camenz betreffende Frage, und frage: ob die Kammer unter den Vorbehalt, auf das Gutachten der Minorität zurückkommen zu können, geneigt sei, nach dem Vorschläge der Majorität den Beitrag aus der Staatskasse von 258 Lhlr. auf 500 Lhlr. zu erhöhen? — Wird gegen eine Stimme angenommen.— Vicepräsident v. Carlowitz: Bis hierher war ich mit der Fragstellung einverstanden. Die weitere Frage kann nun aber gestellt werden auf das Gutachten der Majorität oder das der Minorität. Ich erbitte mir darüber Antwort, bemerke aber, daß ich es für angemessener halten würde, man stellte die Frage auf das, wenn auch nur eine Verneinung enthaltende Gut achten der Majorität, obschon ich für meine Person weiß, wie ich zu stimmen habe, wenn auch das Gutachten der Minorität zur Fragstellung kommt. Secretair v.Biedermann: Ich glaube nicht, daß zwei mal über das Majoritätsgutachten abgestimmt werden kann. Prinz Johann: Auch ich kann mich nur dafür erklären, daß eine Frage auf das Separatvotum gestellt werde. Die Mitglieder der Deputation haben ein Recht, daß auf ihre An sicht eine Frage gestellt werde. Das würde aber nicht gesche hen , wenn auf das verneinende Gutachten eine Frage gestellt wird. Es ist übrigens Kammergebrauch, daß, wenn auf das Gutachten der Majorität eine Fage gestellt worden ist, auch eine Frage auf das Gutachten der Minorität gestellt wird. v. Welck: Es würde aber nicht anders gefragt werden können als: sollen außer den bereits verwilligten 500 Lhlr. noch 350 bewilligt werden? Prinz Johann: Oder: soll die Ermächtigung noch wei ter auf 350 Lhlr. erstreckt werden? Vicepräsident v. Carlowitz: Es ist mir ganz gleichgül tig, welche Frage gestellt wird. Mich wird keine irre machen. Für den letzten Ausweg spricht bie Affirmative, welche in dem Separatvotum liegt, für den Ausweg spricht das Vorrecht, wel ches dem Gutachten der Majorität der Minorität, oder richtiger dem Separatvotum gegenüber gebührt. Referent Bürgermeister Schill: Das Einfachste würde sein, wenn die zweite Frage so gestellt würde: Soll die Er mächtigung zur Verwendung von noch 350 Lhlr. ertheilt wer den ? Dann würde sie mit dem Beschluß der zweiten Kammer conform sein. v. Polenz: Mir ist jeder Weg gleich, der zum Ziele führt; daß aber der Majorität jetzt schon volle Gerechtigkeit widerfahren ist, dürste unläugbar sein. Präsident v. G ersdorf: Die von dem ersten Secretair gemachte Bemerkung ging da hinaus, daß die dritte Frage auf die Erhöhung gestellt werden solle; alleist bemerken muß ich, daß ich ganz nach meiner Schuldigkeit die erste Frage auf die Ansicht der Majorität stellen, und den Sprechern beistimmen muß, welche gesagt haben, daß auf das Gutachten der Ma jorität nicht zwei Fragen gestellt werden können. Hiermit stimmt in andern Worten überein, was Se. königl. Hoheit bemerkt haben, es sei Kammergebrauch^ daß, wenn auf das Gutachten der Majorität die Frage gestellt worden wäre, so dann eine Frage auf das Gutachten der Minorität gestellt werde, und ich muß allerdings dann, wenn ich der Majorität ihr volles Recht habe zukommen lassen, auch das der Mino rität wahren. v. Großmann: Ich erlaube mir, die Kammer auf eine frühere Abstimmung zu verweisen. Hier hat die De putation empfohlen, 15,000 Lhlr. zu bewilligen, dagegen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder